Sehr geehrter Herr Beckert, ich habe Ihnen nicht erlaubt, meine Mail an Sie persönlich in die Vorstandsliste zu stellen. Wenn ich eine Veröffentlichung gewollt hätte, dann hätte ich das schon selbst besorgt. Für mich stellt sich Ihre Handlung als Ramboverhalten, Verletzung des Brief- geheimnisses und Mißbrauch der Vorstandsliste dar. Wir haben gerade erst die Vorstandsliste erweitert, um schnellen und effizienten Informationsaustausch für alle Mandatsträger zu gewährleisten, nicht aber, um solchen Mißbrauch zu erleben. Wenn sich das fortsetzen sollte, ist unsere Idee mit der Liste gescheitert und wir machen Sie besser wieder zu. Das zum Grundsätzlichen. Was die Beantwortung Ihrer Mail angeht, Herr Becker, so werde ich diese selbst- verständlich wieder auf der persönlichen Ebene erledigen, um eine Veröffentlichung von Peinlichkeiten, die die Anderen sicherlich nicht interessieren, zu vermeiden. Im Übrigen bitte ich doch, sowohl bei den Realitäten als auch auf dem Teppich zu bleiben. Ihre 'Einzahlungen vom Dezember 2004' sind am 03.01.2005 auf dem alten Vereins- konto eingetroffen, da hätten Sie sich doch mehr beeilen sollen und auch das neue Vereinskonto nutzen können. Vom alten bekomme ich nämlich nur 1 x im Monat den Kontoauszug, sprich, Ihre anonyme Sammelüberweisung 'Durchlaufspende' wurde mir erst am 04.02.05 bekannt. Dies nur zu den Sachverhalten. Die 'Verfahrensänderung' mit den Durchlaufspenden hat übrigens beim Gesetzgeber stattgefunden und ging nicht etwa vom AGoFF-Vorstand aus, wenn Sie das meinen sollten. Daß Ihre Arbeit für die Forschungsgruppe Lauban nicht geschätzt und anerkannt würde, ist mir bisher nicht zu Ohren gekommen. Das ist aber auch ein ganz anderes Thema, als der Umgang mit finanziellen oder steuer- rechtlichen Anliegen. Vielleicht sollte man diesbezüglich sauberer trennen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Glasow Beckert <Beckert_archiv-lauban@t-online.de>, AGoFF-Vorstand-L <agoff-vorstand-l@genealogy.net> schrieb am 07.02.05 07:55:13:
Sehr geehrter Herr Glasow,
bitte teilen Sie mir mit: wer, wann und wo von dieser Verfahrensänderung unterrichtet hat?
Sie selbst haben doch am 13.01.2004 die Spenden aus 2003 zurücküberwiesen und auch Spendenbescheinigungen ausgestellt. Ebenso haben Sie mit den Spenden aus 2002 verfahren, welche am 11.02.2003 zurückliefen.
Wenn die Durchlaufspenden nicht mehr möglich sind, warum haben Sie die Einzahlungen vom Dezember 2004 nicht sofort zurücküberwiesen? Ich werde den Spendern nunmehr das Geld rücküberweisen müssen, was natürlich inzwischen ausgegeben wurde.
Nicht nur einmal habe ich zur Vermeidung solcher Ärgernisse in den zurück- liegenden Jahren eine unmißverständliche, schriftliche Anweisung des Vor- standes oder des Schatzmeisters eingefordert. Bisher vergeblich.
Zurm Treffen der schlesischen FG-Leiter März 2003 hatte ich einen unverb. Leitfaden entwickelt, Herrn Kühn zur Abstimmung vorab eingereicht und das Okay zur Verteilung erhalten. Hier hatte ich besonders auf die Abrechnungs- modalitäten für Auslagen und Reisen großen Wert gelegt, weil ich immer wieder - auch erhebliche finanzielle - Nachteile erfahren habe.
Darin wurde das Prozedere der Durchlaufspenden auf Seite 11 wie folgt beschrieben: "Sie haben die Möglichkeit Spenden für die Forschungsgruppe anzunehmen. Diese gehen zunächst als Durchlaufspende zum Schatzmeister der AGoFF und werden dann zurücküberwiesen."
Das ich über diese Zusammenarbeit nicht glücklich bin ist vielleicht nach- zuvollziehen.
Sollte die AGoFF meine Arbeit nicht mehr wünschen, so bitte ich um eine klare Aussage. Diese ständigen Kontroversen sind für mich unerträglich.
Kurt-Michael Beckert FG Lauban
----- Original Message ----- From: Bernd Glasow To: Beckert Sent: Monday, February 07, 2005 2:46 AM Subject: Re: Spendenbescheinigung
Sehr geehrter Herr Beckert,
ich muß Sie leider enttäuschen. Das Verfahren der Durchlaufspenden ist seit
dem Jahre 2000 abgeschafft. Daher kann ich auch keine Spendenbescheinigungen
ausstellen.
Voraussetzung für die Ausstellung von solchen Bescheinigungen ist, daß die
Spender direkt auf das AGoFF-Konto überweisen, die Beträge dort liegen-
bleiben und bei Bedarf mittels formalem Antrag auf Kostenerstattung samt
qualifizierten Belegen Teilsummen von Ihnen abgerufen werden.
Die anderen FGR mit Spendenaufkommen verfahren exakt nach diesem Muster.
Mit freundlichen Grüßen
B. Glasow