Liebe Vorstandsmitglieder, zu den einzelnen Punkten will ich aus meiner Sicht Stellung nehmen. zu 2: Homepage-Betreuer Da Hans-Jürgen Wolf sich bereits (mehrfach) angeboten hatte und wir im Moment keine Alternative haben, sollten wir dem schnellstens zustimmen. Es könnte dann ein entsprechendes Team zusammenstellt werden. zu 2a: Ein Team mit einem Verantwortlichen. zu 2: und 2a: Aus meiner Sicht kann der Listenbetreuer und der Betreuer der Homepage nicht die gleiche Person sein. Dies hatte in der Vergangenheit schon nicht funktioniert. Die AGoFF-Homepage hat nicht nur einen aktuellen Stand von Dezember 1998. Sie ist auch in Ihrer Qualität äußerst dürftig im Vergleich zu anderen Vereins-Homepage. -> so wirbt man keine Mitglieder im Internet. zu 2b: Die bisherigen Regeln sollten überarbeitet werden, wobei die entschiedenen Ausnahmeregelungen miteinfließen sollten. zu 2d: Auf Genealogy Network werden zur Zeit 36 Mailing-Listen geführt, wobei die Vereinslisten als (closed) geschlossene Listen bezeichnet werden. Ich bin der Auffassung, daß die AGoff-Liste nach wie vor als geschlossene Liste zu sehen und zu bezeichnen ist. -> Teilnahmeberechtigt sind alle AGoff-Mitglieder. Mit Sicherheit sind Ausnahmeregeln für Nichtmitglieder schnellstens erforderlich und jede Ausnahmeregelung wäre im einzelnen abzustimmen. --> Mitglieder der VSFF (da bereits lange prakiziert, sollte nur noch ein Vorstandsbeschluß gefaßt werden.) --> zukünftige Ehrengäste (wie von H. Beckert vorgeschlagen), wenn im über- wiegenden AGoFF-Interesse. - Berufung durch den engeren Vorstand (vorschlagsberechtigt sind alle Mit- glieder -> bisherige Ehrengäste sind Adalbert Goertz + Fred Rump (Vorstandsbeschluß vom 25.09.99) --> Neumitglieder, die erst zum 01.01. des Folgejahres ihren Beitritt erklärt haben. (Dies wird besonders im 4. Quartal vorkommen, da die Mitglied- schaft bei der AGoFF nur kalenderjährlich eingegangen werden kann). Diesen 3 Ausnahmeregeln würde ich zustimmen. Wobei man eventuell darüber Nach- denken sollte, wie der Nachwuchs (Kinder von Mitgliedern) aktiviert werden könnte. Ich könnte mir vorstellen, daß man eine Mitgliedschaft von Familienangehörigen einführt. (Dies gibt es bereits in anderen Vereinen.) z.B. das Mitglied 4711F zahlt einen Jahresbeitrag von DM 24,-- (bis höchstens 36,--) dafür erhält er alle Leistungen des Vereins mit Ausnahme des AOFF und die OFK die er ja auch nicht braucht, da sein Vater (bzw. Mutter) diese erhält. In der Vereinssatzung § 7, Abs. 3 "Auf besonderen Antrag hin kann der engere Vorstand den Beitrag stunden oder ermäßigen." Ist hierfür eine Möglichkeit gegeben. Mit einer Ausnahmeregelung für Schnuppergäste tue ich mich im Moment persönlich recht schwer. Ich will diese Möglichkeit für die Zukunft nicht generell ausschließen, würde aber vorschlagen dies eventuell zu einem späteren Zeitpunkt noch mal zu diskutieren. In verschiedenen eMails wurde eine möglich weitreichende Öffnung der AGoFF-Liste angesprochen, um mit möglich vielen Forschern Kontakte zu knüpfen, also eine große Breitenwirkung zu erzielen. Da die AGoFF-Liste jedoch nicht die einzige Mailingliste ist, hat jeder der dies wünscht, die Möglichkeit an anderen Mailing-Listen teilzunehmen. zu 2e: Nach meiner Meinung muß ein Ausschluß aus der AGoFF-Liste schnell umgesetzt werden. Die Entscheidung sollte bei 2-3 Leuten liegen, (Listenbetreuer + 1 o. 2 aus dem Team der Listenbetreuung.) -> der ausgeschlossene sollte jedoch die Mög- lichkeit haben, Einspruch dagegen einzulegen, dann würde die Angelegenheit im engeren Vorstand behandelt. Ein Ausschluß aus der Liste kann nicht mit einem Ausschluß aus dem Verein gekoppelt sein. zu 3: Keine Vorabveröffentlichung von Vorstandsbeschlüssen, da diese bisher auch nicht veröffentlicht worden. -> im Arbeitsbericht standen bisher nur die Punkte der Tagungsordnung. Jedoch sollten Vorstandsbeschlüsse, die die AGoFF-Liste unmittelbar betreffen auch umgehend darin mitgeteilt werden. In zukünftigen Vorstandssitzungen sollte jedoch immer besprochen werden, was außer den Tagungsordnungspunkten noch zu veröffentlichen wäre. Mit freundlichen Grüßen Norbert Bohrmann