Liebe Forscher-Kolleginnen und
Forscher-Kollegen,
nichts ist schwerer zu ertragen, als eine Reihe von
schönen Tagen, - einmal frei nach J.W. Goethe deklamiert. Der Alltag hat
uns aber nun wieder. Dem angepaßt hatte ich mir vorgenommen, einmal zu
untersuchen, welchen Platz die Forschungs-Gruppenleiter in dem neuen
Satzungsentwurf der AGoFF gefunden haben, da sie ja in die noch geltende Satzung
nicht nachträglich aufgenommen worden waren.
Zum Satzungsentwurf: Unter § 8.2 und 8.3 sind
Einrichtung und Rechte von Forschungsgruppen geregelt, und man kann
sich unter § 9.5 über die Berufung und Abberufung der
Forschungsgruppenleiter informieren. Jedoch keine Erwähnung erfahren die
Forschungsgruppenleiter unter § 10 als potentielle Mitglieder des
Beirates. Während für die Forschungsstellen unter §12 eine Aufgabenbeschreibung
geliefert wird, fehlt diese für die Forschungsgruppen.
Ich vermute hier nur ein Versehen, das ich
abzustellen bitte, da es keinen plausiblen Grund geben kann, die
Forschungsgruppenleiter gegenüber den Forschungsstellenleitern zu
benachteiligen. Beide Gruppen tragen mit die Verantwortung für die
Außendarstellung des Vereins und seine Kompetenz im Spektrum aller genealogisch
Tätigen.
Allen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr
2010.
Beste Grüße
Leiter AGoFF-Forschungsgruppe Stadtkreis
Breslau