Liebe Forscher-Kolleginnen und Forscher-Kollegen,
 
nichts ist schwerer zu ertragen, als eine Reihe von schönen Tagen, - einmal  frei nach J.W. Goethe deklamiert. Der Alltag hat uns aber nun wieder. Dem angepaßt hatte ich mir vorgenommen, einmal zu untersuchen, welchen Platz die Forschungs-Gruppenleiter in dem neuen Satzungsentwurf der AGoFF gefunden haben, da sie ja in die noch geltende Satzung nicht nachträglich aufgenommen worden waren.
 
Zum Satzungsentwurf: Unter § 8.2  und 8.3 sind Einrichtung und Rechte von Forschungsgruppen geregelt, und man  kann sich  unter § 9.5 über die Berufung und Abberufung der Forschungsgruppenleiter informieren. Jedoch keine Erwähnung erfahren die Forschungsgruppenleiter unter  § 10 als potentielle Mitglieder des Beirates. Während für die Forschungsstellen unter §12 eine Aufgabenbeschreibung geliefert wird, fehlt diese für die  Forschungsgruppen. 
Ich vermute hier nur ein Versehen, das ich abzustellen bitte, da es keinen plausiblen Grund geben kann, die Forschungsgruppenleiter gegenüber den Forschungsstellenleitern zu benachteiligen. Beide Gruppen tragen mit die Verantwortung für die Außendarstellung des Vereins und seine Kompetenz im Spektrum aller genealogisch Tätigen.
 
Allen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2010.
 
Beste Grüße
 
Ihr Ekkehard Lindner
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Leiter AGoFF-Forschungsgruppe Stadtkreis Breslau