In einer eMail vom 05.02.05 10:36:46 (MEZ) Mitteleuropäische Zeit schreibt schmerse@t-online.de:
ich war etwas erstaunt über diesen Beitrag, weil ich das bisher gemäß § 2 unserer Vereinssatzung eigentlich in allen FST und FGR als selbstverständlich angesehen und in unserer Forschungsgruppe noch nie anders gehalten habe.
In der mir vorliegenden Satzung vom 22.5.1982 finde ich im § 2 überhaupt nichts zu Forschungsdaten von Mitgliedern oder gar Nichtmitgliedern. Hallo Gerd, genau das ist es ja. Die Satzung spricht nur allgemein von der Weiterführung der ostdeutschen familien- und personengeschichtlichen Forschung, z.B. "...durch Auswertung und Sicherung der Forschungsergebnisse...". Wessen Forschungsergebnisse damit gemeint sind, nur unsere eigenen oder auch von Nichtmitgliedern, ist demnach Ansichtssache, weshalb ich dachte, wir sollten uns, um unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden, aus gegebenem Anlaß vielleicht mal zu diesem Thema verständigen. Gruß Barbara .................................................. AGoFF-FGR Kreis Groß Strehlitz c/o Barbara Rommel Schmellwitzer Straße 1 03044 Cottbus (0355) 87 31 59