27 Jan
2000
27 Jan
'00
12:28 a.m.
Hallo Burkhard, nachdem es im letzten Jahr teilweise recht ungemütlich in der AGoFF-Mailing- Liste her ging, hatten im Dezember einige Mitglieder in der AGoFF-Liste ihren Austritt aus der AGoFF mitgeteilt, bzw. angekündigt. Mich würde interessieren, welche Mitglieder kurzfristig zum 31.12.1999 ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Mir ist zwar bekannt, daß lt. Vereinssatzung eine Kündigung nur mit 3-monatiger Kündigungsfrist erfolgen kann, aber der Verein hat sich wohl in der Vergangen- heit kulant gezeigt und nicht auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestanden. Sollte der Vorstand diese mittlerweile Ex-Mitglieder einfach mal anschreiben um sie zu einem Verbleib in der AGoFF aufzufordern? Mit besten Grüßen Norbert Bohrmann