Hallo in die Runde,
unser Wiedersehen in Bielefeld stimmt mich zuversichtlich, daß wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind;)
Das freut mich sehr. Man muss bei neuen Erkenntnissen immer mal wieder durchatmen um Kraft für ein "weiter auf dem neuen Weg" zu finden.
Unsere 'Hüter des Rechts' möchte ich um eine kurze Hilfestellung bitten. Vermutlich geht es anderen Gruppenleitern ähnlich. Regelmäßig erhalte ich Anfragen zu Beurkundungen von Ämtern und Nachlaßvertretern.
Sofern Sie die Informationen gegen Gebühr erteilen, bitte ich um eine Gebührenrechnung.
Erteilen wir 'Informationen gegen Gebühr'?
Wie Mario schon zutreffend schrieb, können wir keine Gebühr nehmen. Unabhängig von der Gefährdung unserer Gemeinnützigkeit haben wir auch keine Gebührenordnung. Was wir in Rechnung stellen wäre nichts anderes als ein Honorar. Auslagen- und Aufwendungsersatz ist das Stichwort. Auslagenersatz halt für tatsächliche Auslagen und einen mäßigen Aufwendungsersatz für den Zeitaufwand. In Sachsen-Anhalt bekommen Ehrenamtliche Richter für eine Stunde "Zeitversäumnis" eine Aufwandsentschädigung von 5,-EUR. Hierbei handelt es sich nicht um einen Verdienstausfall, der natürlich höher entschädigt wird, sondern um eine einfache Entschädigung für eine Stunde "versäumte" Freizeit. Also könnte man m. E. ruhigen Gewissens 5,- EUR pro Stunde noch an Aufwendungsersatz neben dem tatsächlichen Auslagenersatz in Rechnung stellen.
Eine Amtsperson um eine Spende für die Auskunft zu bitten, erscheint mir persönlich etwas fragwürdig.
Ganz abgesehen davon, dass Marios Antwort auch in diesem Punkte richtig ist, dürfte eine Amtsperson auch keine Spende geben. Denn er muss ja auch in der Akte abrechnen. Eine Spende würde ihm sehr viel Unannehmlichkeiten bereiten. Viele Grüße Jürgen