[AGoFF-Vorstand-L] Frage zur Gemeinnützigkeit (Re: Beurkundung eines Sterbefalls)
Hallo Mitstreiter, unser Wiedersehen in Bielefeld stimmt mich zuversichtlich, daß wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind;) Unsere 'Hüter des Rechts' möchte ich um eine kurze Hilfestellung bitten. Vermutlich geht es anderen Gruppenleitern ähnlich. Regelmäßig erhalte ich Anfragen zu Beurkundungen von Ämtern und Nachlaßvertretern. In einem heutigen Schreiben heißt es:
ich wende mich auf Anraten des Evangelischen Zentralarchivs an Sie. ich habe hier den Sterbefall eines im Jahre 1909 geborenen Einwohners zu beurkunden. Urkundliche Nachweise liegen nicht vor ... Ist es Ihnen möglich, Informationen zu beschaffen? ... Sofern Sie die Informationen gegen Gebühr erteilen, bitte ich um eine Gebührenrechnung.
Erteilen wir 'Informationen gegen Gebühr'? Wenn ja, wie kann eine einfache Formulierung im Antwortschreiben lauten, ohne die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage zu stellen? Für das Zusammenstellen der nötigen Adressen, Suchen in verschiedenen Datenbanken und Erstellen des Antwortschreibens benötige ich durchschnittlich 1-2 Stunden. Eine Amtsperson um eine Spende für die Auskunft zu bitten, erscheint mir persönlich etwas fragwürdig. gerhard -- Mitmachen + Nachlesen - http://wolhynien.de Informieren + Fragen - http://forum.wolhynien.net Museum in Linstow - http://umsiedlermuseum.wolhynien.de Histor. Verein - http://historischerverein.wolhynien.de -- Neu: GMX Doppel-FLAT mit Internet-Flatrate + Telefon-Flatrate für nur 19,99 Euro/mtl.!* http://portal.gmx.net/de/go/dsl02
Moin, wenn wir anfangen Gebuehren zu nehmen, kann das wohl an unserer Gemeinnuetzigkeit "nagen" .... soviel mir bekannt ist. Fuer Auslagen Kopien usw. .... diese koennen wir erstatten lassen. Aber ich weiss es nicht genau und hans-Juergen und Juergen werden uns hier raten koennen :-) Nette Grüße aus Potsdam sendet Euch Mario (Seifert) Dieses Schreiben wurde mit Hilfe eines Computer mit Sprachausgabe für Blinde Personen erstellt. Hieraus resultierende Fehler(phonetische Prüfung) bitte ich daher zu entschuldigen. Sollten Sie diese Netzpost (E-Mail), aus oben genannten Gruenden, irrtuemlich erhalten haben, bitte ich Sie, diese zu loeschen und deren Inhalt nicht weiter zu verwenden. Besuchen Sie den 61. Deutschen Genealogentag! - 11.14. September 2009 - http://www.genealogentag.de Mario Seifert, ... fuer DAGV - Postfach 60 05 18, D 14405 Potsdam, Mario.seifert@dagv.org ... fuer BGG-Roter Adler, Postfach 60 03 13, D 14403 Potsdam, Mario.seifert@bggroteradler.de ----- Original Message ----- From: "Gerhard Koenig" <Gerhard.Koenig@gmx.net> To: <agoff-vorstand-l@genealogy.net> Sent: Thursday, September 17, 2009 7:21 PM Subject: [AGoFF-Vorstand-L] Frage zur Gemeinnützigkeit (Re: Beurkundung eines Sterbefalls) Hallo Mitstreiter, unser Wiedersehen in Bielefeld stimmt mich zuversichtlich, daß wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind;) Unsere 'Hüter des Rechts' möchte ich um eine kurze Hilfestellung bitten. Vermutlich geht es anderen Gruppenleitern ähnlich. Regelmäßig erhalte ich Anfragen zu Beurkundungen von Ämtern und Nachlaßvertretern. In einem heutigen Schreiben heißt es:
ich wende mich auf Anraten des Evangelischen Zentralarchivs an Sie. ich habe hier den Sterbefall eines im Jahre 1909 geborenen Einwohners zu beurkunden. Urkundliche Nachweise liegen nicht vor ... Ist es Ihnen möglich, Informationen zu beschaffen? ... Sofern Sie die Informationen gegen Gebühr erteilen, bitte ich um eine Gebührenrechnung.
Erteilen wir 'Informationen gegen Gebühr'? Wenn ja, wie kann eine einfache Formulierung im Antwortschreiben lauten, ohne die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage zu stellen? Für das Zusammenstellen der nötigen Adressen, Suchen in verschiedenen Datenbanken und Erstellen des Antwortschreibens benötige ich durchschnittlich 1-2 Stunden. Eine Amtsperson um eine Spende für die Auskunft zu bitten, erscheint mir persönlich etwas fragwürdig. gerhard -- Mitmachen + Nachlesen - http://wolhynien.de Informieren + Fragen - http://forum.wolhynien.net Museum in Linstow - http://umsiedlermuseum.wolhynien.de Histor. Verein - http://historischerverein.wolhynien.de -- Neu: GMX Doppel-FLAT mit Internet-Flatrate + Telefon-Flatrate für nur 19,99 Euro/mtl.!* http://portal.gmx.net/de/go/dsl02 -- Zum An- und Abmelden, zum Ändern des Passwortes und für den Zugang zum Archiv der AGoFF-Vorstand-L bitte die Listinfoseite anwählen: http://list.genealogy.net/mailman/listinfo/agoff-vorstand-l Die Homepage der AGoFF findet sich unter: http://www.agoff.de
Hallo in die Runde,
unser Wiedersehen in Bielefeld stimmt mich zuversichtlich, daß wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind;)
Das freut mich sehr. Man muss bei neuen Erkenntnissen immer mal wieder durchatmen um Kraft für ein "weiter auf dem neuen Weg" zu finden.
Unsere 'Hüter des Rechts' möchte ich um eine kurze Hilfestellung bitten. Vermutlich geht es anderen Gruppenleitern ähnlich. Regelmäßig erhalte ich Anfragen zu Beurkundungen von Ämtern und Nachlaßvertretern.
Sofern Sie die Informationen gegen Gebühr erteilen, bitte ich um eine Gebührenrechnung.
Erteilen wir 'Informationen gegen Gebühr'?
Wie Mario schon zutreffend schrieb, können wir keine Gebühr nehmen. Unabhängig von der Gefährdung unserer Gemeinnützigkeit haben wir auch keine Gebührenordnung. Was wir in Rechnung stellen wäre nichts anderes als ein Honorar. Auslagen- und Aufwendungsersatz ist das Stichwort. Auslagenersatz halt für tatsächliche Auslagen und einen mäßigen Aufwendungsersatz für den Zeitaufwand. In Sachsen-Anhalt bekommen Ehrenamtliche Richter für eine Stunde "Zeitversäumnis" eine Aufwandsentschädigung von 5,-EUR. Hierbei handelt es sich nicht um einen Verdienstausfall, der natürlich höher entschädigt wird, sondern um eine einfache Entschädigung für eine Stunde "versäumte" Freizeit. Also könnte man m. E. ruhigen Gewissens 5,- EUR pro Stunde noch an Aufwendungsersatz neben dem tatsächlichen Auslagenersatz in Rechnung stellen.
Eine Amtsperson um eine Spende für die Auskunft zu bitten, erscheint mir persönlich etwas fragwürdig.
Ganz abgesehen davon, dass Marios Antwort auch in diesem Punkte richtig ist, dürfte eine Amtsperson auch keine Spende geben. Denn er muss ja auch in der Akte abrechnen. Eine Spende würde ihm sehr viel Unannehmlichkeiten bereiten. Viele Grüße Jürgen
Moin, das hatte ich uebersehen .....
Eine Amtsperson um eine Spende für die Auskunft zu bitten, erscheint mir persönlich etwas fragwürdig.
FSoviel mir bekannt ist: Fuer eine Leistung eine Spende erbitten geht sowieso nicht, denn eine Spende darf mit einer leistungserbringung nicht im Zusammenhang stehen oder zu bringen sein Nette Grüße aus Potsdam sendet Euch Mario (Seifert) Dieses Schreiben wurde mit Hilfe eines Computer mit Sprachausgabe für Blinde Personen erstellt. Hieraus resultierende Fehler(phonetische Prüfung) bitte ich daher zu entschuldigen. Sollten Sie diese Netzpost (E-Mail), aus oben genannten Gruenden, irrtuemlich erhalten haben, bitte ich Sie, diese zu loeschen und deren Inhalt nicht weiter zu verwenden. Besuchen Sie den 61. Deutschen Genealogentag! - 11.14. September 2009 - http://www.genealogentag.de Mario Seifert, ... fuer DAGV - Postfach 60 05 18, D 14405 Potsdam, Mario.seifert@dagv.org ... fuer BGG-Roter Adler, Postfach 60 03 13, D 14403 Potsdam, Mario.seifert@bggroteradler.de ----- Original Message ----- From: "Gerhard Koenig" <Gerhard.Koenig@gmx.net> To: <agoff-vorstand-l@genealogy.net> Sent: Thursday, September 17, 2009 7:21 PM Subject: [AGoFF-Vorstand-L] Frage zur Gemeinnützigkeit (Re: Beurkundung eines Sterbefalls) Hallo Mitstreiter, unser Wiedersehen in Bielefeld stimmt mich zuversichtlich, daß wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind;) Unsere 'Hüter des Rechts' möchte ich um eine kurze Hilfestellung bitten. Vermutlich geht es anderen Gruppenleitern ähnlich. Regelmäßig erhalte ich Anfragen zu Beurkundungen von Ämtern und Nachlaßvertretern. In einem heutigen Schreiben heißt es:
ich wende mich auf Anraten des Evangelischen Zentralarchivs an Sie. ich habe hier den Sterbefall eines im Jahre 1909 geborenen Einwohners zu beurkunden. Urkundliche Nachweise liegen nicht vor ... Ist es Ihnen möglich, Informationen zu beschaffen? ... Sofern Sie die Informationen gegen Gebühr erteilen, bitte ich um eine Gebührenrechnung.
Erteilen wir 'Informationen gegen Gebühr'? Wenn ja, wie kann eine einfache Formulierung im Antwortschreiben lauten, ohne die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage zu stellen? Für das Zusammenstellen der nötigen Adressen, Suchen in verschiedenen Datenbanken und Erstellen des Antwortschreibens benötige ich durchschnittlich 1-2 Stunden. Eine Amtsperson um eine Spende für die Auskunft zu bitten, erscheint mir persönlich etwas fragwürdig. gerhard -- Mitmachen + Nachlesen - http://wolhynien.de Informieren + Fragen - http://forum.wolhynien.net Museum in Linstow - http://umsiedlermuseum.wolhynien.de Histor. Verein - http://historischerverein.wolhynien.de -- Neu: GMX Doppel-FLAT mit Internet-Flatrate + Telefon-Flatrate für nur 19,99 Euro/mtl.!* http://portal.gmx.net/de/go/dsl02 -- Zum An- und Abmelden, zum Ändern des Passwortes und für den Zugang zum Archiv der AGoFF-Vorstand-L bitte die Listinfoseite anwählen: http://list.genealogy.net/mailman/listinfo/agoff-vorstand-l Die Homepage der AGoFF findet sich unter: http://www.agoff.de
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