Hallo Gabi, im Falle Breitenaus bei Oederan bestätigt sich, was wir vorhin schon vermutet haben: Der Pfarrer von Oederan war der Grundherr über das gesamte Dorf mit Ausnahme eines Gutes, das zum Amt Schellenberg/Augustusburg gehört. Das heißt, irgendwann im Hochmittelalter hat entweder mal ein Oederaner Pfarrer das Dorf roden und verhufen lassen, oder es ist ihm als Dorfdos (vielleicht von den Herren von Schellenberg) geschenkt worden. Folglich übten die Pfarrer auch die Erb- und Lehnsgerichtsbarkeit aus, d.h., sie hatten die Bauern in das Gut einzusetzen. Die entsprechenden Abgaben hatten diese an die Kirche (Gemeiner Kasten, Gotteskasten) von Oederan zu entrichten. Natürlich war der jeweilige Pfarrer nicht in persona Erb- und Lehnsherr, sondern qua Amt. Mehr Informationen zu den genauen Abgaben findest Du unter besagten Adressen: http://isgv.serveftp.org/HODS/index.php?oc=15011 http://isgv.serveftp.org/repsax/repsax.php?a=4&o=547&gr=&r=1 Vielleicht nützt's ja etwas Bis zum nächsten Mal Lars Dannenberg