On Wed, 19 Mar 2003 12:55:43 +0100 (CET), Mario Arend wrote:
Liebe Vorstandskollegen,
Gibt es irgendeine Stelle in dieser Vereinbarung, die vom status quo abweicht?
Kleinigkeiten. Die Hard- und Software ist formal bisher unser Eigentum, bis sie von einer neuen abgeloest wird. Gegen die X-Jahres-Regel der Vereinbarung habe ich nichts prinzipielles, aber es sollten schon abschreibungsuebliche drei oder vier Jahres ein. Das Copyright betreffend muss zudem praezise zwischen dem Urheberrecht und dem Vervielfaeltigungsrecht unterschieden werden. Ausserdem ist das etwas, was Autoren und Herausgeber betrifft, und nur indirekt die Schriftleitung. Aber: Das Problem der vorliegenden Formulierung ist, dass auf elegante Weise alle formulierbaren *Pflichten* der Schriftleitung fehlen, es werden fast nur die der AG ausformuliert. Es reicht nicht aus, zu beschreiben, dass vier Hefte pro Jahr erscheinen. Wenn vertraglich das Eigentum an Hard- und Software usw. festgelegt wird, dann muss auch festgeschrieben sein, dass die Schriftleitung zu Layout usw. verpflichtet ist. Gruesse Holger