On Mon, 16 Aug 2004 12:39:35 +0200 (CEST), Mario Arend wrote:
Ich habe keine Erfahrung mit unberechtigten Abbuchern. Hier liegt doch vermutlich ein Betrugsversuch vor. Sollte da nicht außer den erforderlichen Maßnahme mit der Bank (Rückbuchung, Sperrung möglicher weiterer Lastschriften) auch *Strafanzeige* erstattet werden?
Dazu muesste vorher geklaert werden, ob es sich nicht vielleicht nur um einen "Zahlendreher" bei der Konto-Nummer gehandelt hat. Wenn natuerlich jemand fuer die bewussten Abbuchungen (Cyberservices) unseren Namen verwendet hat (nur dann duerfte die Bank eigentlich buchen), stimme ich dem Vorschlag einer Strafanzeige zu. Auf jeden Fall ist rasches Handeln angesagt! Die Firstgate-Abbuchung ueber 0,01 Euro macht Firstgate, wenn man sich dort einen Account einrichtet, uebrigens sicherheitshalber. Bei der Buchung steht eine PIN auf dem Kontoauszug, ohne die man den Service von Firstgate spaeter nicht benutzen kann. (Habe selbst einen Firstgate-Account). Gruesse Holger