Kein Grund zur Besorgnis, wenn wir besonnen handeln: 1. Angaben zur Bankverbindung der Gesellschaft restriktiv behandeln (z. B. nicht im Internet veröffentlichen) 2. Das Konto der Gesellschaft muss regelmäßig "überwacht" werden (Aufgabe des Schatzmeisters). Bei unberechtigten Abbuchungen ist der Abbuchung gegenüber der Bank zu widersprechen (Schatzmeister) und zwar möglichst unverzüglich (die Frist beträgt zwar sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschluss, man sollte so etwas jedoch nicht hinausschieben). Grüße mario -- Am 13.07.2012 um 10:58 schrieb Gustaf Eichbaum <gustaf.eichbaum@gmail.com>:
Die Zeitung heute berichtet von unberechtigten Abbuchungen. Was kann man tun, um wieder an das Geld zu kommen? Was rät die Bank? Müssen wir auch einen Anwalt nehmen, um die Abzockerei zu stoppen? Und kostet das nachher noch mehr? fragt besorgt Gustaf _______________________________________________ gfkw-vorstand mailing list gfkw-vorstand@genealogy.net http://list.genealogy.net/mm/listinfo/gfkw-vorstand