Liebe Vorstaende, es tut mir leid, dass ich erst jetzt schreiben kann, aber ich habe den PC bei dem schoenen Wetter erst nach der Gartenarbeit angestellt, und dann musste ich gleich noch einen Stammtisch besuchen. Aber nun gleich meine Bemerkungen: §2,1 Letztes Wort: da sollte doch auch die Mehrzahl eingesetzt werden. §2,4 a muß der Bestand bereits abgeschlossener Lizenzverträge überhaupt erwaehnt werden? Das ist mit dem ersten Satz doch eigentlich klar. §2,4 b Wieso ist der Verlag überhaupt berechtigt, die Werke zu bearbeiten? Hat das mit §2,3 zu tun? §2,6 Letzter Satz: Was heißt hier "nichtausschließlich", kann man das nicht einfach weglassen? Und hat "Index" eine andere Bedeutung als "Register", das waere doch verstaendlicher. §3,2 5.Zeile: Das Wort "Band" sollte auch durch "Werk" ersetzt werden. §4,1 Muss der Herausgeber seine Pflichtexemplare bezahlen? Wenn ja, wie hoch ist sein Rabatt? §4,2 Hier erscheinen mir 3 Freiexemplare zu wenig. Hatten wir da nicht 5 Stück angenommen? §6,2 Die beiden Saetze widersprechen sich vielleicht nicht direkt, aber klar ist mir die Situation nicht. Das sind meine zusaetzlichen Bemerkungen, die bisherigen Aenderungen sind ok. Spaete Gruesse (aber die eMail war ja auch spaet) Claus Kuehlborn