Vielen Dank! und liebe Grüße! Marjorie PS denkst Du an die Bibliotheksdatei? ________________________________ Von: Holger Zierdt <holger@zierdt.de> An: gfkw-vorstand@genealogy.net Gesendet: 18:12 Dienstag, 13.November 2012 Betreff: Re: [gfkw-vorstand] Homberg/E. Am 13.11.2012 15:15, schrieb M Heppe:
Weiß jemand, wo unsere gebundene Fotokopie (oder 2. Ex.?) des Kirchenbuches hingekommen ist? Wir suchten auch eine Arbeit über Familien, die im Archivverzeichnis erwähnt ist, vergeblich.
An eine Fotokopie erinnere ich mich nicht, es waren Rückvergrößerungen von Mikrofilmaufnahmen. Die müssten beim geordneten Ortsmaterial in grauen Archivkartons sein: ===== Homberg 1 Kirchenbuch Homberg, Taufen 1636-1711. Rückvergrößerungen (Fotos) von Mikrofilmaufnahmen im Staatsarchiv Marburg. Homberg 2 Kirchenbuch Homberg, Taufen 1711-1742, Konfirmationen 1636-1742. Rückvergrößerungen (Fotos) von Mikrofilmaufnahmen im Staatsarchiv Marburg. Homberg 3 Kirchenbuch Homberg, Trauungen 1636-1742, Begräbnisse 1636-1742. Rückvergrößerungen (Fotos) von Mikrofilmaufnahmen im Staatsarchiv Marburg. =====
Ich glaube, wir sollten schriftlich festhalten, welche Sachen verliehen sind! Wer weiß von anderen Sachen? Wer verwahrt die Luckhardt'sche Sachen nun?
Der Nachlass Luckhard ist als Despositum in Homberg beim dortigen Verein verblieben, er wurde von mir digitalisiert und liegt auf DVD bei der Gesellschaft (und in 2. Kopie bei mir). Ich hatte damals angeregt, einen Vertrag darüber mit dem Verin in Homberg zu schliessen, und auch einen Vorschlag eingebracht, der aber leider nicht umgesetzt worden ist (hätte ich wohl mehr nachhaken müssen). Meine Notiz dazu: ===== Nachlass Dr. Fritz Luckhard sogn. „Homberger Stammtafelwerk“ Sammlung wurde von Dr. Luckhard der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. übereignet und zunächst von Frau Lieselotte Strube verwaltet (daher Korrespondenz Strube im Nachlass, ebenso Korrespondenz Karl Meers). Vorschlag: Depositum beim Homberger Geschichtsverein Unter Eigentumsvorbehalt zur Aufbewahrung und Nutzung ins Archiv gegebener Bestand. Ein Depositalvertrag regelt Rechte und Pflichten der verwahrenden Institution und des Eigentümers. Letzter Wohnort von Herrn Luckhard: Weyhers. Sohn: Ortwin Luckhard In den Vertrag: Bei Auflösung des Homberger Geschichtsvereins gehen die Materialien zurück an die GFKW. Bei Auflösung der GFKW gehen die Materialien in das Eigentum des Homberger Geschichtsvereins über. Materialien dürfen nicht vereinzelt, aufgelöst, vernichtet (auch teilweise) werden. Über die Aufbewahrungswürdigkeit entscheidet die GFKW. GFKW wird Materialien nicht zurückfordern, sofern nicht eine Bestimmung des Vertrages von Seiten des Homberger Geschichtsvereins verletzt wird. Art der Aufbewahrung sollte dem dauerhaften Erhalt des Materials dienlich sein. ===== Hoffe, die Angaben helfen ein bischen. Herzliche Grüße aus Hamburg Holger _______________________________________________ gfkw-vorstand mailing list gfkw-vorstand@genealogy.net http://list.genealogy.net/mm/listinfo/gfkw-vorstand