Liebe Vorstandsmitglieder, der Vertragsentwurf ist gewwiss ohne Hilfestellung eines Juristen entstanden, leider bin auch keiner, daher sind auch meine Bemerkungen mehr redaktioneller Art. Die Änderung duch Herrn Arend in Satz 2: streichen von "der" ist richtig. Außerdem muss in Satz 3 eine Wortstellung geändert werden: "in Anspruch nimmt(Computer..., gehört nicht auch noch ein Monitor dazu?..) und.." In 2) Wie Herr Arend richtig änderte: "Zeitschriften". Auch ist die Zeit, wann die Geräte den Besitzer wechseln, eigentlich gleichgültig, sie stehen sowieso dem Institut zur Verfügung und können gemäß dem vorerwähnten Satz 3 unabhängig vom Eigentümer von der Schriftleitung benutzt werden. Wortstellung: ... Anschaffung in "den" Besitz der ... In 3) Wortstellung: ...Schriftleitung mit "der" hierfür... In 5) Ist es nötig, alle verwendeten Unterlagen in das Eigentum der Stiftung zu geben? In 6) Wortstellung: Das Honorar der Schriftleitung für die Erstellung der "Zeitschriften" .... In 7) "Beeendigung" der Vereinbarung. Besser: .."kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende" .....Und dann: ...zwei weitere "Zeitschriften"... Und insgesamt bin ich auch der Meinung, dass dieser Vertragsentwurf einseitig zu Gunsten des Herrn v. Lehsten verfasst ist, dessen Tätigkeit als Schriftleiter nicht definiert ist. Freundliche Grüße Claus Kühlborn