Lieber Holger, Lieber Mario, gut zu erfahren, dass die Trauregister für den LMB schon abgegeben wurden. Da der Verleger nicht im Bereich der LMB Zuständigkeit sein Sitz hat, betrachtet die Bibliothek die Bände vielleicht nicht als Pflichtexemplare. Ich werde mit Frau Köttelwesch nochmals darüber sprechen (wo die hängen geblieben sind). Die Traureg. Bände für den Geschichtsverein sind eigentlich mehr Tauschgabe als Geschenk denn von dem Verein bekommen wir ein gebundenes Jahrbuch, die halbjährliche recht umfangreiche Rundschreiben und die Bücher der Reihe Hess. Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde. Letztere sind immer sehr umfangreiche Monographien, etwa einmal im Jahr. Für diese Traureg. für den Gv. brauchen wir keine besonderen Geschenkhinweise. Ich weiß auch nicht, ob jeder der einen Band als Geschenk von uns bekommt über eine Widmung froh wäre (Gastsprecher, zum Beispiel), denn die Bücher werden vermutlich auch mal weiterverschenkt. Oder, umgekehrt, wären gerade diese Menschen eher stolz auf eine Widmung als Andenken an Ihrem Vortrag? Die Idee der Widmung würde ich eher bei einem besonderen Anlaß verwirklichen wollen, wenn wir irgendwelche Büchergeschenke weiter streuten, zum Beispiel an Stadtbibliotheken als Werbung. Dafür allerdings sind unsere Publikationen im allgemeinen eigentlich zu Spezial. Grüße, Marjorie