Liebe Vorstandsmitglieder, heute habe ich ein langes Telefonat mit Hans-Jürgen Wolf, Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied der AGoFf und des Vereins für Computergenealogie, geführt. Er ist sehr gut über die rechtlichen Dinge um Kirchenbücher informiert, da er für die Computergenealogen regelmäßig die Verhandlungen mit Gemeinden und Landeskirchen bzgl. der OFB führt, die der Verein im Internet veröffentlicht. Er empfiehlt ganz dringend, vor der Veröffentlichung der Trauregister, auch wenn diese nur registerartige Auszüge aus den Kirchenbüchern sind, a) dies mit der Landeskirche abzustimmen und b) die Erlaubnisse der einzelnen Kirchengemeinden, die Besitzer der Kirchenbücher sind, einzuholen. Das Hauptargument dafür ist nicht rechtlicher Natur ("Höchststrafe" im Streitfalle ist das Einstampfen schon gedruckter Bücher), sondern die Wahrung der guten Beziehungen zur Landeskirche, um nicht anderen, späteren Projekten und dem sowieso nicht ganz einwandfreien Ruf der Familienforscher zu schaden. zu a) Das Gespräch sollte informativen Charakter haben, keine Forderungen aufstellen. Wir sollten die gegenseitigen Vorteile solch einer Veröffentlichung herausheben. Nachdem es ja mit Frau Dr. Wischhöfer vor mehr als einem Jahr ein solches Gespräch gegeben hat, worauf überhaupt keine Reaktion kam, müsste ein neuerliches Gespräch in einer Runde stattfinden, in der auch ein höherrangiger Vertreter der LK und der Justiziar der LK anwesend sind. Ergebnis des Gesprächs sollte möglichst eine (nicht notwendig zeitlich unmittelbare) Zustimmung der LK zum Projekt sein. Am besten wäre es, von der LK eine Art "Empfehlungsschreiben" zu bekommen (das man mit zu den Kirchengemeinden nehmen kann), das den gemeinsamen Nutzen des Projektes heraushebt und damit evtl. "Problemfälle" in einzelnen Gemeinden zu beheben hilft. zu b) In der Regel werden die Gemeinden wohl zustimmen. Das Empfehlungsschreiben sollte helfen. Ausserdem, weil wir mit unserem Abschlussjahr 1830 keinerlei Probleme mit Datenschutz oder Archivgesetzen haben. Die Erfassung von Trauregistern sollte ausserdem wegen des Registercharakters sehr viel einfacher zu erzielen sein, als ein OFB gestattet zu bekommen. Einholung der Erlaubnisse muss in Absprache mit denjenigen geschehen, die die jeweiligen Kirchenbücher ausgewertet haben, um Probleme mit "schwarz" kopierten KBs o.ä. zu vermeiden. Dazu habe ich z.B. heute mit Herrn Blumenstein telefoniert, er akzeptiert das. Hans-Jürgen Wolf schlägt vor, im Notfall wird bei den KBs, die jemand schwarz kopiert hat, die Kopie in unser Archiv genommen, und wir behaupten, die Kopie sei schon Jahre vorhanden und die Quelle nicht mehr bekannt. Das sei rechtlich vollkommen unbedenklich, da nichts nachzuweisen ist, wer wann einmal die Zustimmung für diese Kopie gegeben haben mag. Das geht natürlich nur in Absprache mit dem "Kopierer", und wenn keine dritten Personen in den Gemeinden involviert waren. Abschließend zu a) würde ich Gustaf bitten, gemeinsam mit mir den Termin für das Gespräch in der LK zu organisieren ... das sollte (zumindest offiziell) vom Vorsitzenden ausgehen :-) Grüße Holger