Liebe Vorstandskollegen, meine Bemerkungen zum Trauregister-Vertragsentwurf GFKW/Ziegler: § 1 === scheint mir i.O. § 2 === holger >ich wuerde gern die Rechte
fuer eine spaetere Online-Veroeffentlichung bei der GFKW behalten, vielleicht mit einer Verpflichtung, dass wir fruehes- tens drei Jahre nach der Printausgabe online gehen duerfen...
dem würde ich mich anschließen, allerdings auch einer längeren Frist zustimmen, z.B. 5 Jahre Natürlich kann man mit 3 Jahren die Verhandlungen beginnen, ich vermute allerdings, dass ihm 3 Jahre zu riskant sind und fände eine längere Frist auch OK. Mir ist nicht klar, wann eine solche Frist beginnt (das gilt auch für die in Abs. 1 genannte Dauer). Pro Band bei dessen Erscheinen? Oder für die gesamte Reihe nach Erscheinen des letzten Bandes? "Abs. 2. Der Herausgeber räumt dem Verlag für die Dauer des Hauptrechts außerdem folgende ausschließliche Nebenrechte ein: g) das Recht zum Vortrag der Werke durch Dritte;" Das will Ziegler wohl nicht wirklich. Stattdessen wollen wir (GFKW) das vielleicht. Es wird zwar keiner ein Trauregister von A...Z vorlesen wollen, aber Vorträge über das Thema sind unsere Sache einschließlich entsprechender - auch ausführlicher - Zitate in Wort und Bild (zB. Powerpoint-Presentation im Vortrag, Artikel in genealogischen Zeitschriften, aber auch anderen Zeitungen). Ferner müssen wir das Recht behalten, die Reihe als unsere Reihe darzustellen (Flyer, Homepage, Rundschreiben), ebenfalls einschließlich entsprechender Zitate in Wort und Bild. Letzteres soll offenbar unberührt bleiben, erwähne ich nur der Vollständigkeit. holger > Alle anderen Verlagsrechte wuerden wir abgeben. Ja. holger > Wir muessten mit unseren Autoren (zunaechst Blumenstein)
dann aber auch Autorenvertraege abschliessen.
Was heißt das? War mit Blumenstein oder anderen Autoren schon etwas ausgemacht? Nur formal: Absatz 4. referenziert auf Abs. 2-4, soll wohl 2-3 heißen. § 3 === Nr. 3 und 4. Preisgestaltung. holger > Geplanter Verkaufspreis pro Band (beim Umfang von ca. 400
Seiten fuer Spangenberg) laege zwischen 18 und 20 Euro, z.B. Euro 19,80?
Nach dem Vertragsentwurf ist Ziegler in der Preisgestaltung frei. Einen "Richtpreis" von 18-20 Euro bei 400 Seiten fände ich OK, sollte das irgendwie festgehalten werden? Gerne würde ich eine Vergünstigung für GFKW Mitglieder sehen, zB. 10 % Mir persönlich ist es egal, ob der Band für mich 15 oder 25 Euro kostet, aber eine Vergünstigung für GFKW Mitglieder wäre mal was. Für die CD der Darmstädter Mitteilungen gibt es das bei Ziegler auch. Zwar wird er argumentieren, dass er das bei einer CD eher machen kann (weil die Kosten der CD Herstellung geringer sind), aber ich denke, wir sollten das erst mal probieren, ob das nicht doch drin ist. Wenn wir das außer acht lassen, werden unsere Mitglieder drauf kommen und uns peinlich befragen... (zu Recht). Im übrigen kann man argumentieren, das eine Mitgliedervergünstigung ein Kaufanreiz ist. Ich hätte kein Problem damit, wenn der Preis um 1 Euro steigt, dafür eine Mitgliedervergünstigung gewährt wird.
Er moechte zunaechst 100 Exemplare Startauflage drucken. Er wuerde sich vertraglich verpflichten, fuer eine gewissen Zeit (3 Jahre?) bei Nachfrage nachzudrucken.
Beides ist im Vertrag nicht erwähnt und sollte aufgenommen werden. Was passiert, wenn er nicht mehr drucken will, also beispielweise nach 5 Bänden sagt, das lohnt sich nicht für mich? Offenbar sieht §3 vor die Pflicht zur Herausgabe vor. Aber müßte nicht für den Fall der Fälle dann vorgesehen sein, dass dann sämtliche Rechtseinräumungen wieder an uns zurückfallen? holger > Da waere dann allerdings kein Gewinn fuer
uns drin. Andererseits uebernimmt Ziegler das komplette verlegerische Risiko - d.h. das Buch kostet uns auch nichts.
Ja. Wenn wir das Risko abgenommen bekommen, ist das OK so. § 4 === Freiexemplare 5, 10, 15 da bin ich entspannt. Für unsere Bibliothek 1-2, für den Autor/die Autoren. Bei Tauschpartnern fehlt mir das Wissen, ob wir nicht nur die Zeitschriften, sondern auch Bücher tauschen. Für Pflichtexpl. (Deutsche Bibliothek, Kasseler UB) sorgt wohl der Verlag? Wie sieht es mit der Zentralstelle in Leipzig aus? §§ 5-8 ====== scheinen mir i.O. holger > Ziegler liefert ISBN und Eintrag ins VLB. Dafuer moechte er
gern sein Verlagslogo auf dem Buch(ruecken) haben. Faende ich ok.
OK. holger > Die Reihe soll darueberhinaus eine eigene ISSN bekommen.
Dazu waere es dann sinnvoll, dem Vorschlag von Mario folgend eine neue Reihe zu bilden, also aus den "Forschungen" damit auszuscheren. Titel: Trauregister aus Kurhessen und Waldeck. Ok?
Freilich OK :-) Wie sieht es mit der Waldecker Mitarbeit aus, deckt der Vertrag dies ab? (Berücksichtigung bei Vergünstigung für Mitglieder?). Grüße mario