Gugoeich@aol.com schrieb: Lieber Gustaf,
wir hatten doch schon mit Frau Dr. Wischhöfer darüber gesprochen, daß wir aus den Unterlagen nur die Heiraten abschreiben wollen, die Heiratsregister sozusagen als Findbücher für die Forschung veröffentlichen wollen.- Dazu hatte sie uns zugesagt jederzeit kostenlos das Archiv benutzen zu können.
ja, so weit erinnere ich mich genauso. Dass wir mit der Zeitgrenze von 1830 auch die Schutzfristen nicht berühren, ist klar.
Die Kirchenleitung traut sich nicht den Pfarrern etwas zu empfehlen, weil sie fürchtet, daß diese bockbeinigen Seelsorger sich mehr Sorgen machen, als nötig ist, und deshalb oft sich nicht trauen eine Einwilligung zu geben, die garnicht nötig ist. Ein Pfarrer hat doch einen Gemeindekirchenrat hinter oder gegen sich. Habt ihr Euch schon mal Gedanken gemacht, was das (manchmal) für seltsame Menschen sind, die diese Arbeit machen? So hat mir Frau Wischhöfer das erklärt. Und ich sehe auch nicht, daß wir uns da auf unklares Feld begeben.
Selbst wenn das alles so ist - wovon ich doch auch ausgehe - im Brief von Dr. Knöppel steht explizit drin, dass alle "Register" nicht erlaubt sind. Selbst wenn er unsere Trauregister damit nicht meint - jede Gemeinde, die den Brief ernst nimmt, wird uns daraufhin den Zugang zu den Büchern verwehren, wenn sie das Wort "Register" nur hören. Da können wir lange erklären, dass wir eigentlich was anderes und sehr sinnvolles machen. Einzige Abhilfe wäre da ein Schreiben der Landeskirche, das unser Projekt offiziell billigt (oder besser natürlich unterstützt). Das hatte ich mir in der vergangenen Zeit nur gewünscht - ich fürchte, jetzt brauchen wir es unbedingt. Viele Grüße Holger P.S. Da Deine Mail nur an mich ging, leite ich Mail und Antwort an unsere Liste weiter. Bitte an die Liste antworten!