Die Zeitung heute berichtet von unberechtigten Abbuchungen. Was kann man tun, um wieder an das Geld zu kommen? Was rät die Bank? Müssen wir auch einen Anwalt nehmen, um die Abzockerei zu stoppen? Und kostet das nachher noch mehr? fragt besorgt Gustaf
Kein Grund zur Besorgnis, wenn wir besonnen handeln: 1. Angaben zur Bankverbindung der Gesellschaft restriktiv behandeln (z. B. nicht im Internet veröffentlichen) 2. Das Konto der Gesellschaft muss regelmäßig "überwacht" werden (Aufgabe des Schatzmeisters). Bei unberechtigten Abbuchungen ist der Abbuchung gegenüber der Bank zu widersprechen (Schatzmeister) und zwar möglichst unverzüglich (die Frist beträgt zwar sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschluss, man sollte so etwas jedoch nicht hinausschieben). Grüße mario -- Am 13.07.2012 um 10:58 schrieb Gustaf Eichbaum <gustaf.eichbaum@gmail.com>:
Die Zeitung heute berichtet von unberechtigten Abbuchungen. Was kann man tun, um wieder an das Geld zu kommen? Was rät die Bank? Müssen wir auch einen Anwalt nehmen, um die Abzockerei zu stoppen? Und kostet das nachher noch mehr? fragt besorgt Gustaf _______________________________________________ gfkw-vorstand mailing list gfkw-vorstand@genealogy.net http://list.genealogy.net/mm/listinfo/gfkw-vorstand
Hallo, wie Mario bereits sagte, es besteht zunächst erst mal kein Grund zur Besorgnis. Es handelt sich bei dieser Abbuchung um einen Lastschrifteinzug, der von der Bank nicht mehr manuell bearbeitet wird und faktisch maschinell "durchläuft". Ich hatte mich bereits am nächsten Tag nach meiner abendlichen Mail mit der Kasseler Bank in Verbindung gesetzt und erhielt von dort die Nachricht, dass ich den Betrag bis zu einer Frist von acht Wochen zurückfordern kann. Dieses ginge telefonisch bzw. online. Das ist mittlerweile auch geschehen, nachdem ich von euch die Mitteilungen erhalten habe, dass niemand mit der Firma oder dem Namen eine Zahlung in Verbindung bringt. Das Geld ist unserem Konto auch bereits gutgebucht und zwar rückwirkend zum Tag des Lastschrifteinzuges am 29.06.2012, so dass wir über das Geld schon wieder verfügen können. Nach euren besorgten Mails habe ich mich heute nochmals mit der Kasseler Bank in Verbindung gesetzt, um zu klären, ob es sich hier evtl. doch um einen Betrugsversuch handelt. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass es höchst unwahrscheinlich ist und es sich hier nur um eine Verwechslung der Kontonummer handeln könnte, da der angegebene Auftraggeber nicht mit unserem Namen angegeben wurde. Da die entstandenen Kosten der Firma Delticom in Rechnung gestellt werden, wird sich diese Firma (wenn es sie denn gibt) bei einer neuerlichen Buchung die Kontoangaben sicher genauer ansehen. Die Mitarbeiterin der Kasseler Bank gab mir aber den Rat, in der nächsten Zeit die Kontobewegungen in kurzen Abständen zu kontrollieren. Diesen Rat werde ich sicher gern beherzigen. Zu unserem Mitglied Karl Apel möchte ich mitteilen, dass sein Jahresbeitrag 2012 gerade diese Woche (10.07) auf unserem Konto eingegangen ist. Danke auch für die Mitteilung der neuen Adresse, leider wird ihn die HFK nur auf Umwegen (Nachsendeantrag) oder gar nicht erreichen, denn die Versandliste wurde von mir bereits am 06.07.2012 an den Verlag Degener gesandt und ist dort, nach mir gegebener telefonischer Auskunft, auch schon in "Arbeit". Ebenso wird eine HFK noch an den verstorbenen Herrn Stirn gehen, weil mir dazu eine Mitteilung nicht rechtzeitig vorlag. In diesem Zusammenhang nochmals meine Frage vom 20.05.2012: Hat jemand eine Nachricht über die beiden Mitglieder: *Ruppel, Arnold (Hannover) und* *Sondergeld, Klaus-Peter (Kassel), *bei beiden ist das**Konto erloschen und ich erreiche sie telefonisch auch nicht. Auch die *Bettina Meister aus Kassel*, Fiedlerstr., erreiche ich nicht, sie soll aber lt. einer Mail aus dem Vorstand umgezogen sein, nur leider ist die neue Adresse nicht bekannt. So, genug Info für heute. Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende (vor dem gut eingeheizten Kamin) und verbleibe mit trotzdem sonnigen Grüßen Peter Am 13.07.2012 11:25, schrieb Mario Arend:
Kein Grund zur Besorgnis, wenn wir besonnen handeln:
1. Angaben zur Bankverbindung der Gesellschaft restriktiv behandeln (z. B. nicht im Internet veröffentlichen)
2. Das Konto der Gesellschaft muss regelmäßig "überwacht" werden (Aufgabe des Schatzmeisters). Bei unberechtigten Abbuchungen ist der Abbuchung gegenüber der Bank zu widersprechen (Schatzmeister) und zwar möglichst unverzüglich (die Frist beträgt zwar sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschluss, man sollte so etwas jedoch nicht hinausschieben).
Grüße mario
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Am 13.07.2012 um 10:58 schrieb Gustaf Eichbaum <gustaf.eichbaum@gmail.com>:
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