[gfkw-vorstand] Ehrenmitgliedschaft
Liebe Mitvorstaende, ich habe im BGB keine Passage gefunden, die gegen eine posthume Ehrenmitgliedschaft spricht. Ihr koennt aber auch noch einmal selbst nachsehen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ Im Internet finden sich aber zahlreiche Vereine, die posthum die Ehrenmitgliedschaft verliehen haben. Manche Vereine haben sogar eine eigene Ehrenordnung, in der festgelegt wird, wie verstorbene Mitglieder geehrt werden koennen. Die Sektion Deutschland des Internationalen Skatverbands sieht z.B. in ihrer Ordnung auch eine posthume Verleihung der Ehrenmitgliedschaft vor: http://www.ispaworld.info/index.php/deu-downloads/view?path=Sektion_K%2 0-%20Ehrenordnung.pdf In unserer Satzung spricht nur dagegen, dass bei der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft von natuerlichen, also rechtsfaehigen Personen gesprochen wird. Das koennten wir aber leicht aendern. Ich werde also zur naechsten Vorstandssitzung beantragen Mario zum Ehrenmitglied zu ernennen und das wir unsere Satzung auf der naechsten Mitgliederversammlung dahingehend veraendern, dass ausdruecklich auch verstorbenen Mitgliedern die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden kann. Wer der Meinung ist das eine solche Ernennung rechtlich nicht moeglich ist, der soll das bitte auch anhand konkreter Gesetzestexte belegen. Viele Gruesse Martin
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Martin Kugler