Liebe Vorstandskollegen, habe gestern laenger mit Sascha Ziegler telefoniert, wir wollten endlich mal etwas konkreter werden bzgl. der Trauregister-Veroeffentlichungen. Er hat mir einen Vertrags- entwurf (Entwurf!!!) gemailt. Den haenge ich hier an und stelle ihn zur Diskussion. Es waere schoen, wenn wir den zur Vorstandssitzung soweit weiterentwickelt haetten, dass er unterschriftsreif ist. Dazu wollte ich bemerken, ich wuerde gern die Rechte fuer eine spaetere Online-Veroeffentlichung bei der GFKW behalten, vielleicht mit einer Verpflichtung, dass wir fruehes- tens drei Jahre nach der Printausgabe online gehen duerfen, oder so. Alle anderen Verlagsrechte wuerden wir abgeben. Wir muessten mit unseren Autoren (zunaechst Blumenstein) dann aber auch Autorenvertraege abschliessen. Geplanter Verkaufspreis pro Band (beim Umfang vonca. 400 Seiten fuer Spangenberg) laege zwischen 18 und 20 Euro, z.B. Euro 19,80? Da waere dann allerdings kein Gewinn fuer uns drin. Andererseits uebernimmt Ziegler das komplette verlegerische Risiko - d.h. das Buch kostet uns auch nichts. Er moechte zunaechst 100 Exemplare Startauflage drucken. Er wuerde sich vertraglich verpflichten, fuer eine gewissen Zeit (3 Jahre?) bei Nachfrage nachzudrucken. Uns schwebt vor, dass die GFKW zum einen eine Zahl von Freiexemplaren bekommt (10-15) und darueberhinaus die Gesellschaft eine feste Zahl von Exemplaren (30-50) von jedem Band abnimmt. Aus diesen wuerden wir dann unsere Tauschpartner bedienen und auch noch verkaufen koennen. Wir wuerden sie auch zu einem gegenueber dem VK-Preis reduzierten Tarif bekommen. Das ist aber noch Verhandlungs- sache. Ideen? Ziegler liefert ISBN und Eintrag ins VLB. Dafuer moechte er gern sein Verlagslogo auf dem Buch(ruecken) haben. Faende ich ok. Die Reihe soll darueberhinaus eine eigene ISSN bekommen. Dazu waere es dann sinnvoll, dem Vorschlag von Mario folgend eine neue Reihe zu bilden, also aus den "Forschungen" damit auszuscheren. Titel: Trauregister aus Kurhessen und Waldeck. Ok? Bitte um Kommentare, Vorschlaege, Bedenken, Ideen... Gruesse Holger
Liebe Vorstandskollegen, meine Bemerkungen zum Trauregister-Vertragsentwurf GFKW/Ziegler: § 1 === scheint mir i.O. § 2 === holger >ich wuerde gern die Rechte
fuer eine spaetere Online-Veroeffentlichung bei der GFKW behalten, vielleicht mit einer Verpflichtung, dass wir fruehes- tens drei Jahre nach der Printausgabe online gehen duerfen...
dem würde ich mich anschließen, allerdings auch einer längeren Frist zustimmen, z.B. 5 Jahre Natürlich kann man mit 3 Jahren die Verhandlungen beginnen, ich vermute allerdings, dass ihm 3 Jahre zu riskant sind und fände eine längere Frist auch OK. Mir ist nicht klar, wann eine solche Frist beginnt (das gilt auch für die in Abs. 1 genannte Dauer). Pro Band bei dessen Erscheinen? Oder für die gesamte Reihe nach Erscheinen des letzten Bandes? "Abs. 2. Der Herausgeber räumt dem Verlag für die Dauer des Hauptrechts außerdem folgende ausschließliche Nebenrechte ein: g) das Recht zum Vortrag der Werke durch Dritte;" Das will Ziegler wohl nicht wirklich. Stattdessen wollen wir (GFKW) das vielleicht. Es wird zwar keiner ein Trauregister von A...Z vorlesen wollen, aber Vorträge über das Thema sind unsere Sache einschließlich entsprechender - auch ausführlicher - Zitate in Wort und Bild (zB. Powerpoint-Presentation im Vortrag, Artikel in genealogischen Zeitschriften, aber auch anderen Zeitungen). Ferner müssen wir das Recht behalten, die Reihe als unsere Reihe darzustellen (Flyer, Homepage, Rundschreiben), ebenfalls einschließlich entsprechender Zitate in Wort und Bild. Letzteres soll offenbar unberührt bleiben, erwähne ich nur der Vollständigkeit. holger > Alle anderen Verlagsrechte wuerden wir abgeben. Ja. holger > Wir muessten mit unseren Autoren (zunaechst Blumenstein)
dann aber auch Autorenvertraege abschliessen.
Was heißt das? War mit Blumenstein oder anderen Autoren schon etwas ausgemacht? Nur formal: Absatz 4. referenziert auf Abs. 2-4, soll wohl 2-3 heißen. § 3 === Nr. 3 und 4. Preisgestaltung. holger > Geplanter Verkaufspreis pro Band (beim Umfang von ca. 400
Seiten fuer Spangenberg) laege zwischen 18 und 20 Euro, z.B. Euro 19,80?
Nach dem Vertragsentwurf ist Ziegler in der Preisgestaltung frei. Einen "Richtpreis" von 18-20 Euro bei 400 Seiten fände ich OK, sollte das irgendwie festgehalten werden? Gerne würde ich eine Vergünstigung für GFKW Mitglieder sehen, zB. 10 % Mir persönlich ist es egal, ob der Band für mich 15 oder 25 Euro kostet, aber eine Vergünstigung für GFKW Mitglieder wäre mal was. Für die CD der Darmstädter Mitteilungen gibt es das bei Ziegler auch. Zwar wird er argumentieren, dass er das bei einer CD eher machen kann (weil die Kosten der CD Herstellung geringer sind), aber ich denke, wir sollten das erst mal probieren, ob das nicht doch drin ist. Wenn wir das außer acht lassen, werden unsere Mitglieder drauf kommen und uns peinlich befragen... (zu Recht). Im übrigen kann man argumentieren, das eine Mitgliedervergünstigung ein Kaufanreiz ist. Ich hätte kein Problem damit, wenn der Preis um 1 Euro steigt, dafür eine Mitgliedervergünstigung gewährt wird.
Er moechte zunaechst 100 Exemplare Startauflage drucken. Er wuerde sich vertraglich verpflichten, fuer eine gewissen Zeit (3 Jahre?) bei Nachfrage nachzudrucken.
Beides ist im Vertrag nicht erwähnt und sollte aufgenommen werden. Was passiert, wenn er nicht mehr drucken will, also beispielweise nach 5 Bänden sagt, das lohnt sich nicht für mich? Offenbar sieht §3 vor die Pflicht zur Herausgabe vor. Aber müßte nicht für den Fall der Fälle dann vorgesehen sein, dass dann sämtliche Rechtseinräumungen wieder an uns zurückfallen? holger > Da waere dann allerdings kein Gewinn fuer
uns drin. Andererseits uebernimmt Ziegler das komplette verlegerische Risiko - d.h. das Buch kostet uns auch nichts.
Ja. Wenn wir das Risko abgenommen bekommen, ist das OK so. § 4 === Freiexemplare 5, 10, 15 da bin ich entspannt. Für unsere Bibliothek 1-2, für den Autor/die Autoren. Bei Tauschpartnern fehlt mir das Wissen, ob wir nicht nur die Zeitschriften, sondern auch Bücher tauschen. Für Pflichtexpl. (Deutsche Bibliothek, Kasseler UB) sorgt wohl der Verlag? Wie sieht es mit der Zentralstelle in Leipzig aus? §§ 5-8 ====== scheinen mir i.O. holger > Ziegler liefert ISBN und Eintrag ins VLB. Dafuer moechte er
gern sein Verlagslogo auf dem Buch(ruecken) haben. Faende ich ok.
OK. holger > Die Reihe soll darueberhinaus eine eigene ISSN bekommen.
Dazu waere es dann sinnvoll, dem Vorschlag von Mario folgend eine neue Reihe zu bilden, also aus den "Forschungen" damit auszuscheren. Titel: Trauregister aus Kurhessen und Waldeck. Ok?
Freilich OK :-) Wie sieht es mit der Waldecker Mitarbeit aus, deckt der Vertrag dies ab? (Berücksichtigung bei Vergünstigung für Mitglieder?). Grüße mario
On Sat, 12 Jun 2004 15:42:56 +0200, Mario Arend wrote: Lieber Mario,
§ 2 === holger >ich wuerde gern die Rechte
fuer eine spaetere Online-Veroeffentlichung bei der GFKW behalten, vielleicht mit einer Verpflichtung, dass wir fruehes- tens drei Jahre nach der Printausgabe online gehen duerfen...
dem würde ich mich anschließen, allerdings auch einer längeren Frist zustimmen, z.B. 5 Jahre Natürlich kann man mit 3 Jahren die Verhandlungen beginnen, ich vermute allerdings, dass ihm 3 Jahre zu riskant sind und fände eine längere Frist auch OK.
Mir ist nicht klar, wann eine solche Frist beginnt (das gilt auch für die in Abs. 1 genannte Dauer). Pro Band bei dessen Erscheinen?
Das waere am einfachsten.
"Abs. 2. Der Herausgeber räumt dem Verlag für die Dauer des Hauptrechts außerdem folgende ausschließliche Nebenrechte ein: g) das Recht zum Vortrag der Werke durch Dritte;"
Das will Ziegler wohl nicht wirklich. Stattdessen wollen wir (GFKW) das vielleicht. Es wird zwar keiner ein Trauregister von A...Z vorlesen wollen, aber Vorträge über das Thema sind unsere Sache einschließlich entsprechender - auch ausführlicher - Zitate in Wort und Bild (zB. Powerpoint-Presentation im Vortrag, Artikel in genealogischen Zeitschriften, aber auch anderen Zeitungen).
Stimme ich vollkommen zu - das muss bei uns bleiben, es ist ja weiterhin unser Projekt.
holger > Wir muessten mit unseren Autoren (zunaechst Blumenstein)
dann aber auch Autorenvertraege abschliessen.
Was heißt das? War mit Blumenstein oder anderen Autoren schon etwas ausgemacht?
Ich habe Herrn Blumenstein schon immer gesagt, dass ich das gern vertraglich regeln wuerde. Er hat die Daten gesammelt, und daher sollte man vertraglich festlegen, dass er auch fuer die Daten "verant- wortlich" ist (nicht inhaltlich, sondern), sprich, bei einem Einspruch einer Kirchengemeinde in irgendeiner Art nach Veroeffentlichung die Haftbarkeit dafuer bei ihm liegt. Hoert sich jetzt dramatisch an, ich erwrte das auch nicht, aber: Es heisst einfach nur, jeder Autor muss sich selbst darum kuemmern, dass er die Daten auch offiziell erfasst. Ich weiss z.B. von Herrn Blumenstein, dass er gelegentlich aus den Daten kostenpflichtige Auskuenfte gibt. Das macht ja auch jeder Berufsgenealoge, da ist nichts gegen zu sagen. Falls es damit aber jemals Aerger geben sollte, darf das nicht auf das Projekt zurueckfallen. Im anderen Falle gilt auch fuer Abschriften aus bisher schon gedruckt veroeffentlichten Daten (z.B. Thiele) insbesondere, das wir uns von ihm die Genehmigung einholen muessen. Auch hier ist ein Autorenvertrag notwendig.
Gerne würde ich eine Vergünstigung für GFKW Mitglieder sehen
Absolute Zustimmung.
Er moechte zunaechst 100 Exemplare Startauflage drucken. Er wuerde sich vertraglich verpflichten, fuer eine gewissen Zeit (3 Jahre?) bei Nachfrage nachzudrucken.
Beides ist im Vertrag nicht erwähnt und sollte aufgenommen werden. Was passiert, wenn er nicht mehr drucken will, also beispielweise nach 5 Bänden sagt, das lohnt sich nicht für mich? Offenbar sieht §3 vor die Pflicht zur Herausgabe vor. Aber müßte nicht für den Fall der Fälle dann vorgesehen sein, dass dann sämtliche Rechtseinräumungen wieder an uns zurückfallen?
Stimmt. Der Vertrag muesste diese Ausstiegsklauseln und -regelungen enthalten. Kannst Du da mal was formulieren?
Für Pflichtexpl. (Deutsche Bibliothek, Kasseler UB) sorgt wohl der Verlag?
Ja.
Wie sieht es mit der Zentralstelle in Leipzig aus?
Wir.
Wie sieht es mit der Waldecker Mitarbeit aus, deckt der Vertrag dies ab?
Da wuerden wir wieder Autorenvertraege schliessen.
(Berücksichtigung bei Vergünstigung für Mitglieder?).
Muesste man fuer die Waldecker ebenso vorsehen, ja, gute Idee. Danke! Gruesse Holger
Lieber Holger,
[...] Der Vertrag muesste diese Ausstiegsklauseln und -regelungen enthalten. Kannst Du da mal was formulieren?
Ich habe mal ein paar Änderungen eingetragen (damit man es sieht, in rot). Es sind nur Vorschläge mit dem Ziel, das ein oder andere etwas fester zu zurren. Bei dem Recht der elektr. Veröffentlichung durch uns nach 3 Jahren könnte ich mir vorstellen, dass Ziegler streikt. Daran sollte der Vertragsabschluss aber nicht scheitern. Mündlich erwähnt werden sollte auch, dass nicht nur der Deutschen Bibliothek, sondern auch der Kasseler UB ein Pflichtexpl. zusteht. Grüße mario
Lieber Holger, Lieber Mario, da ich wirklich Augenprobleme habe und nicht so gerne lese, werde ich Euch die Vertragsarbeit mit Ziegler ganz überlassen. Was Tauscheexemplare angeht - Seit 1995 bekommen wir eigentlich nur von Hannover und Nürnberg Bücher geschenkt. Die Franken sind sehr großzügig! Bei anderen Vereinen habe ich Bücher aus deren Reihen gekauft, wenn sie für uns interessant sind. Auch Darmstadt sendet uns nichts mehr ohne Rechnung, bzw. gar nichts mehr in letzter Zeit. Also einige Exemplare für Geschenke wären gut aber Verpflichtungen scheinen wir nicht viele zu haben. Marjorie ----- Original Message ----- From: "Holger Zierdt" <holger@zierdt.de> To: "gfkw-vorstand" <gfkw-vorstand@genealogy.net> Sent: Friday, June 11, 2004 7:54 PM Subject: [gfkw-vorstand] Trauregister
Liebe Vorstandskollegen,
habe gestern laenger mit Sascha Ziegler telefoniert, wir wollten endlich mal etwas konkreter werden bzgl. der Trauregister-Veroeffentlichungen. Er hat mir einen Vertrags- entwurf (Entwurf!!!) gemailt. Den haenge ich hier an und stelle ihn zur Diskussion. Es waere schoen, wenn wir den zur Vorstandssitzung soweit weiterentwickelt haetten, dass er unterschriftsreif ist.
Dazu wollte ich bemerken, ich wuerde gern die Rechte fuer eine spaetere Online-Veroeffentlichung bei der GFKW behalten, vielleicht mit einer Verpflichtung, dass wir fruehes- tens drei Jahre nach der Printausgabe online gehen duerfen, oder so. Alle anderen Verlagsrechte wuerden wir abgeben. Wir muessten mit unseren Autoren (zunaechst Blumenstein) dann aber auch Autorenvertraege abschliessen.
Geplanter Verkaufspreis pro Band (beim Umfang vonca. 400 Seiten fuer Spangenberg) laege zwischen 18 und 20 Euro, z.B. Euro 19,80? Da waere dann allerdings kein Gewinn fuer uns drin. Andererseits uebernimmt Ziegler das komplette verlegerische Risiko - d.h. das Buch kostet uns auch nichts. Er moechte zunaechst 100 Exemplare Startauflage drucken. Er wuerde sich vertraglich verpflichten, fuer eine gewissen Zeit (3 Jahre?) bei Nachfrage nachzudrucken.
Uns schwebt vor, dass die GFKW zum einen eine Zahl von Freiexemplaren bekommt (10-15) und darueberhinaus die Gesellschaft eine feste Zahl von Exemplaren (30-50) von jedem Band abnimmt. Aus diesen wuerden wir dann unsere Tauschpartner bedienen und auch noch verkaufen koennen. Wir wuerden sie auch zu einem gegenueber dem VK-Preis reduzierten Tarif bekommen. Das ist aber noch Verhandlungs- sache. Ideen?
Ziegler liefert ISBN und Eintrag ins VLB. Dafuer moechte er gern sein Verlagslogo auf dem Buch(ruecken) haben. Faende ich ok. Die Reihe soll darueberhinaus eine eigene ISSN bekommen. Dazu waere es dann sinnvoll, dem Vorschlag von Mario folgend eine neue Reihe zu bilden, also aus den "Forschungen" damit auszuscheren. Titel: Trauregister aus Kurhessen und Waldeck. Ok?
Bitte um Kommentare, Vorschlaege, Bedenken, Ideen...
Gruesse
Holger
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