[gfkw-vorstand] Vereinbarung
Liebe Vorstandskollegen! immer neue Überraschungen und da ich bei vorherigen Sitzungen der Ag nicht dabei war ist mir einiges neu und nicht ganz verständlich. Ich sprach heute nachmittag über diese Vereinbarung mit meiner Tochter die Juristin ist, Fachgebiet Vertragsrecht. Zuerst den Titel. Eigentlich geht es bei der Vereinbarung mit dem Institut nicht über die Schriftleitung - dafür haben wir hoffentlich eine separate Abmachung mit Herrn von Lehsten die unseren Erscheinungsmodus und unsere Bezahlung an ihn, Unkosten, Kündigungsmodalitäten etc. regelt! Es geht hier um die gegenseitige Nutzung von Einrichtungen der Ag und des Instituts. 1. Welche Rechte das Institut an Texten hat, die wir und von Lehsten in seiner Eigenschaft als unser Schriftleiter herausgegeben haben, ist mir gar nicht klar, egal in welcher Form. Hier müßte länger darüber nachgedacht werden. Mir sind die Konsequenzen nicht bekannt und ich würde gern Rat holen. 2. Hardware. Verstehe ich gar nicht! Sollen die Geräte als Bezahlung für ISDN und Stromgebrauch abgegeben werden? Steht dies in einer sinnvollen Relation? Sollte das Institut sich mit von Lehsten überwerfen, oder Herr von Lehsten als Schriftleiter aufhören wollen, sollen wir dann ohne Computeranlage dastehen? Vorschlag: statt "Diese Geräte gehen... etc.", wäre besser "bleiben Eigentum der Ag. Sie stehen im Institut ... etc." 3. Software ebenso, sinngemäß. Übrigens was ist "notwendig"? WIR bezahlen - also entscheiden wir was gekauft wird! Ein Freibrief für Ansprüche wollen wir dem Institut nicht geben! 4. Eventuell Pauschal Abmachung???? 5 Soweit mir bekannt blieben die Manuskripte der HFK und HAL immer, außer wenn vom Autor zurückgefordert, bei dem Schriftleiter. Wenn Herr von Lehsten sie an das Institut gibt ist nichts dagegen einzuwenden, denke ich. 6. Herr von Lehstens Porto Abmachung mit dem Institut geht uns eigentlich nichts an. Wir erstatten die Portokosten die er als Schriftleiter hat, wie immer. Honorar geht Bensheim auch nichts an, ist Gegenstand unserer Abmachung mit ihm persönlich. Mir ist gar nicht klar ob von Lehsten einen Werkvertrag bei uns hat oder ob er eine Aufwandsentschädigung von uns bekommt. Danach richtet sich der Kündigungsmodus nehme ich an. 7. Kündigung des Schriftleiters; gehört auch gar nicht hierher (in einem Vertrag mit dem Institut)! Wenn unser Schriftleiter (wer immer) nicht mehr in Bensheim beschäftigt wird besteht keine gegeseitige Nutzung und die PC Anlage sollte an uns zurückgegeben werden! Also, ich habe gesprochen! Ha! Ha! Danke für die Einladung, Holger, aber ich schaffe es einfach nicht, obwohl ich gern dabei wäre. BITTE BITTE HERRN VON LEHSTEN UM RÜCKGABE UNSERES WOS LANDAU DAS ER NOCH HAT! Ich brauche das Buch dringend für eine Reihe von Anfragen und kann nicht immer zur Bibliothek laufen! Viele Grüße und gute Gespräche wünsche ich für morgen! Marjorie Heppe Achtung: neu e-mail: m_heppe@web.de * ** Bitte keine E-mail mehr an heppema@gmx.de senden ***
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Marjorie Heppe