[gfkw-vorstand] Trauregister
Hallo, bisher haben Marjorie (per Mail über die Liste) und Gustaf (per Post) ihr Votum dazu abgegeben, beide sind für Auflösung des Vertrages. Ich habe mir eben den Vertrag angesehen. Wenn wir kündigen wollen, behält Sascha Ziegler noch 6 Monate das Recht, die Werke auf Papier und digital zu verbreiten, dann endet dies. Meiner Auffassung nach dürften wir nach Ablauf dieser Zeit dann die bisher erschienen Bände in neuer Auflage mit neuer ISBN auch wieder drucken. Weitere Klauseln habe ich nicht wahrgenommen. Kann da bitte nochmal jemand draufschauen? Eine Kündigung muss sauber begründet sein. Ich würde vorschlagen, folgende Punkte anzuführen: 1) Mangelnde Verfügbarkeit der Druckexemplare (diese war vertraglich garantiert). Zu lange Wartezeiten für Kunden nach erfolgter Bestellung, wenn keine Exemplare vorliegen und nachgedruckt werden muss; dazu keine Benachrichtigung des Kunden über Lieferzeiten. Dazu gibt es ja mindestens einen bekannten Beispielfall. 2) Vertrauensverlust in den Verlag und seine Zuverlässigkeit nach den Erfahrungen mit der HFK. Gustaf hatte vorgeschlagen, vielleicht professionelle Hilfe zu holen. Ich nehme an, einen Juristen zu fragen, ob man problemlos so begründet kündigen kann? Das wäre sehr sinnvoll. Wer kennt einen kompetenten Juristen? Im Notfall fragen wir Hans-Jürgen Wolf (CompGen, Bremen). Ggf. müsste man ihm ein Beratungs-Honorar zahlen. Mit dem Druck über BoD wären jedenfalls alle Bände jederzeit über den Buchhandel verfügbar. Viele Grüße Holger
Hallo, ich denke auch das wir den Vertrag auflösen sollten. Grüße Martin -------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 17 May 2010 15:46:16 +0200 Von: Holger Zierdt <holger@zierdt.de> An: gfkw-vorstand <gfkw-vorstand@genealogy.net> Betreff: [gfkw-vorstand] Trauregister
Hallo,
bisher haben Marjorie (per Mail über die Liste) und Gustaf (per Post) ihr Votum dazu abgegeben, beide sind für Auflösung des Vertrages.
Ich habe mir eben den Vertrag angesehen. Wenn wir kündigen wollen, behält Sascha Ziegler noch 6 Monate das Recht, die Werke auf Papier und digital zu verbreiten, dann endet dies. Meiner Auffassung nach dürften wir nach Ablauf dieser Zeit dann die bisher erschienen Bände in neuer Auflage mit neuer ISBN auch wieder drucken. Weitere Klauseln habe ich nicht wahrgenommen. Kann da bitte nochmal jemand draufschauen?
Eine Kündigung muss sauber begründet sein. Ich würde vorschlagen, folgende Punkte anzuführen: 1) Mangelnde Verfügbarkeit der Druckexemplare (diese war vertraglich garantiert). Zu lange Wartezeiten für Kunden nach erfolgter Bestellung, wenn keine Exemplare vorliegen und nachgedruckt werden muss; dazu keine Benachrichtigung des Kunden über Lieferzeiten. Dazu gibt es ja mindestens einen bekannten Beispielfall. 2) Vertrauensverlust in den Verlag und seine Zuverlässigkeit nach den Erfahrungen mit der HFK.
Gustaf hatte vorgeschlagen, vielleicht professionelle Hilfe zu holen. Ich nehme an, einen Juristen zu fragen, ob man problemlos so begründet kündigen kann? Das wäre sehr sinnvoll. Wer kennt einen kompetenten Juristen? Im Notfall fragen wir Hans-Jürgen Wolf (CompGen, Bremen). Ggf. müsste man ihm ein Beratungs-Honorar zahlen.
Mit dem Druck über BoD wären jedenfalls alle Bände jederzeit über den Buchhandel verfügbar.
Viele Grüße
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