[gfkw-vorstand] Trauregister/Landeskirchliches Archiv
Liebe Vorstandsmitglieder, lieber Herr Blumenstein, kurz moechte ich berichten; am Mittwoch letzter Woche war ich im Landeskirchlichen Archiv in Kassel und habe Frau Dr. Wischhoefer unser Projekt "Trauregister Kurhessen" (ich denke, bei diesem Titel sollten wir jetzt bleiben) vorge- stellt. Die Dame ist ja von Natur aus scheu und zurueckhaltend, so war das Gespraech ange- nehm, aber es erzeugte auch weder Begeisterung noch Ablehnung bei Ihr. Sie will jetzt noch einmal mit dem Archivdezernenten, Herrn Dr. Knoeppel, Ruecksprache halten, dann bekommen wir ein offizielles Statement. Da befuerchte ich eigent- lich nichts, Herr Knoeppel selbst hat ja kuerzlich ein OFB geschrieben. Gegen das Projekt koennen sie eigentlich nichts machen, da wir mit Bearbeitungs-Ende bei 1830 aus allen Schutzfristen der Archivgesetze raus sind. Ich erwarte nach dem Verlauf des Gespraeches auch keine Ablehnung. Wir muessen allerdings die einzelnen Kirchengemeinden fragen, ob wir die Inhalte ihrer Kirchenbuecher veroeffentlichen duerfen. Vielleicht sollte man diese Pflicht auf die Autoren/Bearbeiter uebertragen. Fuer seit Jahrzehnten vorliegende Karteien usw. gilt das ja sowieso nicht mehr, da muessen die Bearbeiter bzw. deren Erben zustimmen. Schlechte Nachricht: Ich hatte angefragt, ob wir bei fehlendem Zugang zu einem Buch dann Kopien der Microfiches beim Archiv ausleihen koennten (zur Bearbeitung zu Haus, Lesegeraet haben wir ja); das wird kategorisch abgelehnt; da hat es wohl schlechte Erfahrungen gege- ben, regelrechten Missbrauch. Die Landeskirche verfolgt alle Faelle, in denen Fiches von den Rentaemtern verliehen werden, auch Kirchenbuch-Komplettkopien sind rundweg verboten u. werden verfolgt, hier sollten wir also sehr vorsichtig sein und sensibel im Umgang mit vorhandenem Material. 2. Schlechte Nachricht: Ich hatte angefragt, ob wir aus der Datenbank des Archivs, die ueber die Laufzeiten und Luecken der verfilmten Kirchenbuecher detailliert Auskunft gibt, evtl. Daten bekommen koennen, v.a. fuer die Kurzbeschreibungen der Gemeinden, die in die Trauregister-Baende hinein sollen. Dazu haben wir keine Zusage bekommen, das soll im Einzelfall, wenn Zweifelsfaelle vorliegen, abgewaegt werden. Gute Nachricht: Wenn Bearbeiter der Trauregister fuer die Gesellschaft im Archiv aus den Filmen arbeiten muessen, koennen wir nach vorheriger Absprache damit rechnen, dass uns, egal wie gross die Nachfrage im Archiv ist, dafuer ein Arbeitsplatz freigehalten wird. Der muss dann aber auch wirklich zu den verabredeten Terminen besetzt werden. Gruesse Holger Zierdt
participants (1)
-
Holger Zierdt