An den Vorstand der MAUS. Wie vereinbart schicke ich hier einen Briefwechsel mit einem Beschwerdeführer bezüglich der Veröffentlichung eines Grabsteins. Ich gehe davon aus, dass damit die Sache zunächst einmal erledigt ist. Herbert Juling ------------------------------------------------------------------ Herbert Juling schrieb am 16.08.2009: Sehr geehrter Herr Paluschkewitz, Sie können sich natürlich gern an den Datenschutzbeauftragten wenden; Sie sind nicht der erste. Sollten sich mittlerweile Änderungen in der rechtlichen Sichtweise ergeben haben, werden wir sie selbstverständlich prüfen. Bezüglich Ihres Hinweises, dass niemand von unserem Projekt weiß, darf ich auf die Veröffentlichungen in der Bremischen Presse verweisen, z.B. auf einen Artikel im "Weserkurier" vom 25.11.2007 http://www.genealogienetz.de/vereine/maus/presse/2007_11_wk.php in dem der Osterholzer Friedhof explizit erwähnt ist. Mit freundlichen Grüßen Herbert Juling manfred palu schrieb am 16.08.2009:
Sehr geehrter Herr Jung,
ich möchte mich bei Ihnen für die rasche und ausführliche Beantwortung meiner Mail bedanken. Ob Ihre Ausführungen aber korrekt sind werde ich über einen Datenschützer prüfen lassen und mich ggf. an die Medien wenden. Aufgrund von Gesprächen in der Nachbarschaft bzw. auf dem Friedhof durfte ich feststellen, dass Niemand etwas über Ihre Tätigkeiten auf den Friedhöfen wusste und ebenfalls zum Teil nicht befürwortet. Das der Datenschutz evtl. mit dem Tode endet mag vielleicht stimmen, allerdings werden in der Regel die Grabstätten von den Hinterbliebenen erworben oder übernommen und man sollte diesen Personen wohl auch das Recht einräumen, ob diese mit den Veröffentlichungen im Internet einverstanden sind. Ich jedenfalls bin damit nicht einverstanden, sollte einer meiner Angehörigen ein Foto von der Grabstelle haben wollen, weil Ihm / Ihr der Weg zum Friedhof zu weit weg ist, habe ich die Möglichkeiten. Selbst die Stätte zu fotografieren und weiterzuleiten.
Freundliche Grüße
Manfred Paluschkewitz
Herbert Juling schrieb am 14.08.2009 Betreff: Re: Grabsteine Osterholz (Bremen)
Sehr geehrter Herr Paluschkewitz,
im Namen der MAUS - Gesellschaft für Familienforschung Bremen e. V. bestätige ich zunächst den Eingang Ihrer vorstehend zitierten eMail vom heutigen Tage.
Ohne nähere Erläuterung ist für uns leider nicht nachvollziehbar, aus welchen rechtlichen Erwägungen heraus Sie meinen, die Veröffentlichung des Grabsteins Ihrer Familienangehörigen sei nicht zulässig.
Die bremischen Friedhöfe - sowohl die staatlichen Friedhöfe wie hier, als auch die kirchlichen Friedhöfe - sind ganz allgemein öffentlich zugänglich, so dass es jeder Person jederzeit möglich ist, das Grab Ihrer Familienangehörigen aufzusuchen, wenn sie es möchte. Stadtgrün Bremen wird auch jedem, der Ihre Familienangehörigen kannte und dessen Grab aufsuchen möchte, konkrete Informationen darüber geben, wo sich die Grabstelle befindet.
Das Fotografieren und die nichtkommerzielle Verwertung von Grabsteinen ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht verboten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie möglicherweise Eigentümer des Grabsteins und Nutzungsberechtigter der Grabstelle sind.
Der Fotografiervorgang selbst ist unter rechtlichen Gesichtspunkten ein Realakt, der die Verfügungsbefugnis des Eigentümers/des Nutzungsberechtigten völlig unberührt lässt. Das Fotografieren hat insbesondere keinerlei Auswirkungen auf die Nutzung der Sache selbst. Der Eigentümer ist nicht gehindert, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und er wird auch nicht in seinem Besitz gestört. Jede andere Auffassung würde auf die Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts an dem in der Sache letztendlich verkörperten immateriellen Gut hinauslaufen, eine Auffassung, die dem deutschen Recht fremd ist.
Der Vollständigkeit halber sei darüber hinaus noch angemerkt, dass für die Unzulässigkeit auch keine datenschutzrechtlichen Argumente ins Feld geführt werden können, weil der Datenschutz mit dem Tode endet. Geschützt bleibt nurmehr das Ansehen des Verstorbenen gegen jedwede Form von Herabwürdigung und Verunglimpfung - Fallkonstellationen, von denen hier schwerlich die Rede sein kann.
Im Gegenteil: die MAUS verfolgt mit dem "Friedhofsprojekt" u. a. das Ziel, das Andenken an die Verstorbenen zu bewahren und Freunden und Verwandten in aller Welt die Möglichkeit zu geben, sich diesem Andenken individuell zu widmen, ohne die Grabstelle persönlich aufsuchen zu müssen, was ihnen möglicher Weise auch gar nicht nicht oder nur unter Inkaufnahme von erheblichen Kosten und sonstigen Beschwerlichkeiten möglich wäre.
Ich und die Mitglieder der MAUS würden es deshalb begrüßen, wenn sie das allein von persönlichem Idealismus getragene Projekt und die dahinterstehende Idee vielleicht einmal aus diesem Blickwinkel betrachten.
Selbstverständlich erheben wir als gemeinnütziger Verein für Anfragen oder Auskünftige dieser Art keine Bearbeitungsgebühren.
Mit freundlichen Grüßen Herbert Juling (Projektleiter)
manfred palu schrieb am 14.08.2009:
Guten Abend,
da ich bislang auf meine Mail keine Antwort erhalten habe, wende ich mich an Sie.
Ich möchte folgende Adresse im Internet gelöscht haben, weil ich meine das es niemanden etwas angeht was auf dem Grabstein meiner Familie steht und wie der Stein aussieht
(genealogy.net/vereine/maus/datenbanken/grabsteine/tomb.php?cem=59&tomb=1038 8&b=P
).
Ich werde mich in der nächsten Woche ebenfalls an den Datenschützer des Landes Bremen wenden, da es für mich unverständlich ist, einfach sämtliche Bilder von Grabsteinen in das Internet zu stellen.
Ich hoffe mal, dass Sie auf meine Mail wenigstens antworten werden ( und das ohne bitte auch ohne Bearbeitungsgebühr ).
Freundliche Grüße
Manfred Paluschkewitz