Auch wenn ich kein Stimmrecht habe, möchte ich doch beratend meine
Meinung kundtun.
Durch den Rücktritt von Herbert Juling ist die Position des 2. Vorsitzenden vakant.
Die Frage, die sich momentan stellt ist von daher:
muss die Position vor der in 6 Monaten anstehenden JHV zwischenzeitlich
besetzt werden oder könnte man bis dahin warten?
Für Abstimmungen, die im Vorstand bis dahin anfallen würden, wäre eine
Neubesetzung nicht zwingend, da Fr. Lütjen sowieso schon stimmmberechtigtes
Vorstandsmitglied ist. Wollte man die Stimmenanzahl gleich halten, wie bisher,
wäre also ein weiterer Beisitzerposten kommissarisch zu besetzen.
Eine kommisarische Einsetzung eines 2. Vorsitzenden wäre insofern nur wichtig
für die Fälle, wo es um "die gerichtlich und außergerichtliche Vertretung des Vereins"
geht, denn hierfür sind laut Satzung "der Vorsitzenden und der stellvertretende
Vorsitzende zuständig, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind".
Momentan dürfte Hr. Juling noch im Vereinsregister eingetragen sein. Macht es
wirklich Sinn für ein 1/2 Jahr eine Vereinsregister-Umschreibung zu initiieren?