Liebe Mitleser im Vorstand, nachdem ich nun die verschiedenen Schreiben gelesen habe, ist es für mich keine Frage, daß sich die Sachlage geändert hat und der Fall Engelhard nun so zu behandeln ist, wie wir es für ähnliche Fälle in der Zukunft beschlossen haben, nämlich über eine Abstimmung des Vorstandes. Da Herr Engelhard über seinen Anwalt sich nun so geäußert hat, daß er sich schmerzlich betroffen fühlt, den Grabstein seiner Tochter im Internet zu wissen, kann es meiner Meinung nach nur die Entscheidung geben, daß der Grabstein aus der Veröffentlichung herausgenommen wird. Meine persönliche Meinung ist ja ohnehin die, daß solchen Wünschen ohne Begründung entsprochen wird. Bei der Abstimmung darüber, ob der Grabstein Engelhard herausgenommen wird, hatte ich mich nur deshalb der Stimme enthalten, weil Herr Voß selbst vorgeschlagen hatte, in diesem Fall so zu verfahren, daß der Stein zunächst in der Veröffentlichung bleibt, und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, weil der Fall schon so weit fortgeschritten war. Auch wenn das Gefühl aufgekommen ist, daß jemand aus dem Vorstand unsere Entscheidung dem Herrn Engelhard mitgeteilt hat, so ist das für mich kein Grund, Herrn Engelhard seine persönliche Betroffenheit abzusprechen. Ausdrücklich möchte ich betonen, daß ich selbst begeistert bin von dem Grabstein-Projekt, aber wenn wir "Mäuse" mit unserer Begeisterung negative Betroffenheit auslösen, die auch nach Rücksprache nicht ausgeräumt werden kann, so sollten wir uns darüber nicht hinwegsetzen. Schließlich nimmt Die Maus keinen Schaden, wenn wir solchen Wünschen nachkommen. Herzliche Grüße in die Runde! Christa Lütjen Hans-Jürgen Wolf schrieb:
Rudolf Voß schrieb:
... Ihre E-Meil vom 22.7. ist bei mir eingegangen. Wenn ich den Inhalt werte, so muß ich feststellen, dass Sie nur das daraus lesen, was Sie lesen wollen, eine Änderung des Sachstandes stellen Sie nicht fest. ...
Lieber Herr Voß, liebe Mitleser,
wir sollten die Dinge vielleicht einfach nur sortieren, dann geht es auch voran.
1.) In Ansehung des unlängst gefassten Vorstandsbeschlusses in Sachen Engelhard muss sich der Vorstand zunächst einmal insgesamt fragen lassen, ob er an diesem ohne Einschränkungen gefassten Beschluss (= Nichtherausnahme im Falle Engelhard) weiterhin festhalten oder ihn aufheben will.
2.) Wenn der Beschluss aufgehoben wird, dann schließt sich die Frage an, wie nun in Sachen Engelhard verfahren werden soll.
3.) Unabhängig davon, wie die Entscheidungen zu Ziffer 1.) und 2.) ausfallen, gibt mir die bemerkenswerte Entwicklung in Sachen Engelhard persönlich doch sehr zu denken.
Nachdem besagte Familie zunächst auf verschlungenen Pfaden mittelbar den Weg zu Dr. Ulrich und von dort zur MAUS gefunden hat, setzt sich dies jetzt auf umgekehrte Wege nahtlos fort. Im Anschluss an die Vorstandssitzung ist das Beratungsergebnis nämlich auf gleichermaßen verschlungenen Pfaden offenkundig der Familie Engelhard zur Kenntnis gelangt.
Ich hätte deshalb für mich persönlich - und zwar unabhängig von der Sachentscheidung zu Ziffern 1.) und 2.) - auch eine Stellungnahme des Vorstands zur Frage, ob die Vereinsarbeit weiterhin von Ränkespielen dieser Art bestimmt werden soll. Mit den eigentlichen Zwecken des Vereins dürfte es nämlich schwerlich in Einklang zu bringen sein, wenn aus dem Vorstand heraus Löcher in besonders publikumswirksame Projekte geschossen werden, die allseits abgesegnet waren.
Meinen Vorstellungen von professioneller und moderner Vereinsarbeit entspricht das jedenfalls nicht.