Zur Info! Gruß Herbert Juling -------- Original-Nachricht -------- Betreff: AW: Grabsteine Verden Datum: Thu, 10 Sep 2009 19:06:04 +0200 Von: Röver <roever2010@gmx.de> An: 'Herbert Juling' <juling@lesum.de> Vielen Dank für die ausführliche Information. Ich hatte nicht angenommen, dass ein Verein wie die MAUS gegen geltendes Recht verstoßen sollte und hoffe, Sie haben das auch nicht so aufgefasst. Ich verstehe Ihr Interesse, vielen Menschen die Ahnenforschung leichter zu machen und würdige Ihre Arbeit. Ich hoffe, das recht viele Menschen durch Ihre Arbeit zu ihren Wurzeln finden. Mit freundliche Grüßen Merle Röver -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Herbert Juling [mailto:juling@lesum.de] Gesendet: Sonntag, 6. September 2009 14:18 An: Merle Röver Cc: Olaf Schmidt Betreff: Re: Grabsteine Verden Sehr geehrte Frau Röver, Röver schrieb:
Merle Röver, geb. Niecke Bremerhavener Str. 32 27442 Gnarrenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war doch sehr verwundert, den Grabstein meines Vaters im Internet zu finden.
Vielleicht können Sie mir sagen, wie das kommt? Und wer Sie damit beauftragt hat? (Gemacht hat das Bild Olaf Schmidt.)
beauftragt hat uns niemand. Wir sind als genealogischer Verein (MAUS = Gesellschaft für Familienforschung in Bremen) daran interessiert, möglichst viele zugänglichen Daten zu erfassen, um unsere Familienforschung zu betreiben. Ausgangspunkt für diese Idee war, dass eines unserer Mitglieder in den 80er Jahren die historischen Grabsteine auf Friedhöfen in Bremen und umzu fotografiert und davon 25 Fotoalben mit Fotos und den dazugehörigen Inschriften erstellt hat. Wir hatten begonnen, diese Fotos in einer Datenbank zusammenzustellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Als in der Zeitung ein Aufruf der Riensberger Friedhofsverwaltung an Grabstellenbesitzer veröffentlicht wurde, die Grabsteine von eingeebneten Gräber abzuholen, andernfalls würden sie geschreddert und zum Straßenunterbau verwendet, reifte der Entschluss, alle Friedhöfe in Bremen und umzu zu fotografieren und die darauf befindlichen Daten zu erfassen. Wir sehen das auchals eine Dokumentation unserer Begräbniskultur und damit der Erhaltung unseres Kulturgutes. Vor der Veröffentlichung im Internet haben wir uns ausgiebig mit der gesetzlichen Situation beschäftigt (Datenschutz, Persönlichkeits- und Eigentumsrecht) und die Rahmenbedingungen abgeklärt. Die fotografierten Friedhöfe - sowohl die staatlichen Friedhöfe als auch die kirchlichen Friedhöfe - sind ganz allgemein öffentlich zugänglich, so dass es jeder Person jederzeit möglich ist, ein bestimmtes Grab aufzusuchen, wenn sie es möchte. Die Friedhofsverwaltungen werden auch jedem, der ein bestimmtes Grab sucht, konkrete Informationen darüber geben, wo sich die Grabstelle befindet. Das Fotografieren und die nichtkommerzielle Verwertung von Grabsteinen ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht verboten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie möglicherweise Eigentümer des Grabsteins und Nutzungsberechtigter der Grabstelle sind. Der Fotografiervorgang selbst ist unter rechtlichen Gesichtspunkten ein Realakt, der die Verfügungsbefugnis des Eigentümers/des Nutzungsberechtigten völlig unberührt lässt. Das Fotografieren hat insbesondere keinerlei Auswirkungen auf die Nutzung der Sache selbst. Der Eigentümer ist nicht gehindert, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und er wird auch nicht in seinem Besitz gestört. Jede andere Auffassung würde auf die Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts an dem in der Sache letztendlich verkörperten immateriellen Gut hinauslaufen, eine Auffassung, die dem deutschen Recht fremd ist. Auch datenschutzrechtlich steht diesem Projekt nichts im Wege, weil der Datenschutz mit dem Tode endet. Geschützt bleibt nurmehr das Ansehen des Verstorbenen gegen jedwede Form von Herabwürdigung und Verunglimpfung - Fallkonstellationen, von denen hier schwerlich die Rede sein kann. Die MAUS verfolgt mit dem "Friedhofsprojekt" aber auch das Ziel, das Andenken an die Verstorbenen zu bewahren und Freunden und Verwandten in aller Welt die Möglichkeit zu geben, sich diesem Andenken individuell zu widmen, ohne die Grabstelle persönlich aufsuchen zu müssen, was ihnen möglicher Weise auch gar nicht nicht oder nur unter Inkaufnahme von erheblichen Kosten und sonstigen Beschwerlichkeiten möglich wäre. Ich und die Mitglieder der MAUS würden es deshalb begrüßen, wenn sie das allein von persönlichem Idealismus getragene Projekt und die dahinterstehende Idee aus diesem Blickwinkel betrachten könnten und hoffe, Ihnen hiermit hinreichend geantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen Herbert Juling
Ich bin ja auch an Ahnenforschung interessiert und habe Angaben, die unsere Familie bis ins 17. Jahrhundert zurückverfolgen leider nicht lückenlos. Dennoch war mir bisher nicht bewusst, das man Bilder der Grabsteine ohne Zustimmung der direkten Angehörigen, z.B. der Witwe, ins Internet stellt. Stellen Sie sich bitte die, gelinde gesagt, erstaunte Verwunderung meiner Mutter vor, als sie das Bild sah.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Merle Röver