Liebe Mitleser, bezüglich der heutigen eMail von Herrn Voß dürfte es zunächst einmal sinnvoll sein, alle Leser über die weitere Entwicklung in Kenntnis zu setzen. Andernfalls sind die Ausfühungen von Herrn Voß kaum verständlich. Also Ausgangspunkt ist eine an Herr Voß gerichtet eMail des Herrn Engelhard vom 21.07.2009, die wie folgt lautet: Sehr geehrter Herr Voss, anbei erhalten Sie ein Schreiben meiner Anwaltskanzlei Göhmann. Ich möchte Sie bitte, die darin aufgeführten Gründe zu akzeptieren und mich zu informieren, dass Ihr Verein "Die Maus" das Grab meiner Tochter dauerhaft aus dem Internet nimmt. Mit freundlichen Grüßen Karl Engelhard Das angehängte Anwaltsschreiben hat folgenden Wortlaut: Sehr geehrter Herr Kollege Wolf, während Ihrer Urlaubsabwesenheit ist mein Mandant über einen Freund kontaktiert worden, der um Vermittlung gebeten worden war. Er war in diesem Zusammenhang noch einmal um Nennung seiner persönlichen Motive gebeten worden. Ich möchte also im Sinne von Herrn Engelhard noch einmal betonen, dass für ihn ausschließlich seine persönliche Betroffenheit im Vordergrund steht. Die Trauerarbeit aufgrund des Verlustes seiner Tochter ist nicht abgeschlossen und es ist für ihn äußerst schmerzlich, ihr Bild und ihren Grabstein im Internet veröffentlicht zu sehen, unabhängig von den Motiven der Veröffentlichung. Er wäre aus diesem Grund insofern dankbar, wenn die Veröffentlichung entfernt und die Zusicherung gegeben wird, dass dies diesmal auch dauerhaft geschieht. An einem Rechtsstreit hierüber ist uns natürlich nicht gelegen. Wir würden die Angelegenheit damit auch als erledigt ansehen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Arne Koch Rechtsanwalt Während Herr Voß eine Veränderung der Sachlage sieht und das Bild entfernen lassen will, hat Herbert Juling auf den Vorstandsbeschluss verwiesen, der besagt, dass dieser Grabstein nicht herausgenommen wird. Soweit die Fakten. -- Mit den besten Grüßen Hans-Jürgen Wolf