Sehr geehrter Herr Dr. Juling, Ihre E-Meil vom 22.7. ist bei mir eingegangen. Wenn ich den Inhalt werte, so muß ich feststellen, dass Sie nur das daraus lesen, was Sie lesen wollen, eine Änderung des Sachstandes stellen Sie nicht fest. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in der Vorstandssitzung der Vorschlag zum Beschluß im Fall Engelhard von mir vorgebracht wurde und zwar mit der Begründung, daß der Streitfall soweit fortgeschritten ist, Herr Engelhard ohne Rückantwort auf das Schreiben von Dr. Juling an die MAUS sofort seinen Rechtsanwalt eingeschaltet hat und seinen Rechtsanwalt veranlaßte, ein Gerichtsverfahren anzustreben. Dieser Sachstand hat sich durch die E-Mail von Herrn Engelhard von 21.07. und dem Schreiben des Rechtsanwalts (beide Schreiben als Anlage) dadurch geändert, dass er, die im Schreiben des Rechtsanwalts aufgeführten Gründe, akzeptiert. In der Begründung ist seine persönliche Betroffenheit über den Verlust seiner Tochter und das seine Trauerarbeit nicht abgeschlossen ist und es ihn schmerzlich berührt, das Bild seiner Tochter im Internet zu sehen. Wenn Ihnen, Herr Dr. Juling, diese Begründungen nicht reichen, dann kann es nur an Ihrer Kompromisslosigkeit liegen. Was erwarten Sie von einem Betroffenen, dass er Kniefälle vor Ihnen machen und Bitte Bitte sagen muß? Es ist ein neuer Sachstand eingetreten und ich erwarte, dass sofort der Grabstein auf unserer Homepage gelöscht wird. Sollten Sie meinem Wunsch nicht nachkommen, dann kann ich nicht mehr Vorsitzender eines Vereins sein, der ich über die Gefühle anderer Menschen hinwegsetzt. Ich erwarte, daß bis Freitag, den 24. Juli der Grabstein auf unserer Homapage gelöscht ist. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Voß