Hallo Peter, liebe Vorstandskollegen,
diesen Vorschlag kann ich voll unterstützen.
Geklärt werden sollte allerdings umgehend, ob Hr. Juling
bereit ist, im Ernstfall zumindest solange als stellv. Vorsitzender zu
fungieren, um die erforderliche Änderung im Vereinsregister zu
veranlassen.
Ich denke, das gehört auch zu "die gerichtlich und
außergerichtliche Vertretung des Vereins"
und kann nur vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter
veranlaßt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisbert (Berwe)
----- Original Message -----
Sent: Thursday, August 13, 2009 10:17
AM
Subject: Re: [Maus-vorstand-l] stellv.
Vorsitzender/Vorsitzende
Hallo allerseits,
Auch wenn ich kein Stimmrecht habe, möchte ich doch beratend
meine
Meinung kundtun.
Durch den Rücktritt von Herbert Juling ist
die Position des 2. Vorsitzenden vakant.
Die Frage, die sich momentan
stellt ist von daher:
muss die Position vor der in 6 Monaten anstehenden
JHV zwischenzeitlich
besetzt werden oder könnte man bis dahin warten?
Für Abstimmungen, die im Vorstand bis dahin anfallen würden, wäre eine
Neubesetzung nicht zwingend, da Fr. Lütjen sowieso schon
stimmmberechtigtes
Vorstandsmitglied ist. Wollte man die Stimmenanzahl
gleich halten, wie bisher,
wäre also ein weiterer Beisitzerposten
kommissarisch zu besetzen.
Eine kommisarische Einsetzung eines 2.
Vorsitzenden wäre insofern nur wichtig
für die Fälle, wo es um "die
gerichtlich und außergerichtliche Vertretung des Vereins"
geht, denn
hierfür sind laut Satzung "der Vorsitzenden und der stellvertretende
Vorsitzende zuständig, die jeweils alleinvertretungsberechtigt
sind".
Momentan dürfte Hr. Juling noch im Vereinsregister eingetragen
sein. Macht es
wirklich Sinn für ein 1/2 Jahr eine
Vereinsregister-Umschreibung zu initiieren?
Eine
kommisarische Besetzung des 2. Vorsitzenden hätte momentan
allerdings einen
ganz entscheidenden Nachteil:
nach aussen (den Mitgliedern gegenüber)
könnte der Eindruck erweckt werden,
das der Vorstand Hr. Juling schon
"abgeschrieben" hat, also nicht alles
versuchen wird ihn zur Weiterarbeit
im Vorstand und zur Wiederwahl im Februar
zu gewinnen. Um Vertrauen
untereinander und auch den Mitgliedern gegenüber
zu zeigen, würde ich
persönlich deshalb in der momentanen Situation von
einer kommissarischen
Besetzung des 2. Vorsitzenden abraten und bis zur
Mitgliederversammlung im
Februar warten.
Sollten bis Februar wirklich weitere Probleme auftreten
(Hr. Voß sprach von
gesundheitlichen Problemen) könnte man doch im Notfall
immer noch sehr
schnell reagieren und kommissarische Besetzungen vornehmen.
--
Mit freundlichem Gruss,
Peter (Klaus-Peter
Wessel)
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