Lieber Maus-Vorstand, -----Original Message Herbert Juling-----
1. zunächst möchte ich etwas zur Sachlage klären. Ich zitiere aus dem Schreiben des Anwaltbüros Göhmann vom 02.07.2009: "... Deswegen möchte ich hier noch einmal voranstellen, dass die Motivation meines Mandanten, Herrn Engelhard, aus der persönlichen Betroffenheit herrührt, als Vater den Grabstein und das Bild seiner Tochter veröffentlicht zu sehen." Nun das Zitat aus dem letzten Schreiben vom 21.07.2009: "Ich möchte also im Sinne von Herrn Engelhard noch einmal betonen, dass für ihn ausschließlich seine persönliche Betroffenheit im Vordergrund steht. Die Trauerarbeit aufgrund des Verlustes seiner Tochter ist nicht abgeschlossen und es ist für ihn äußerst schmerzlich, ihr Bild und ihren Grabstein im Internet veröffentlicht zu sehen, unabhängig von den Motiven der Veröffentlichung." Auf der Grundlage des ersten Zitats wurde vom Vorstand die Herausnahme des Grabsteins mehrheitlich abgelehnt.
Der letzte Satz stimmt für mich so nicht! Zunächst war ich konsequent dafür, den Stein aus dem Netz zu nehmen. Ich habe am 16. d.M. aufgrund der vorgebrachten Argumente in diesem Fall für die Veröffentlichung des Grabsteins gestimmt, weil eine Diskussion mit Herrn Engelhard nicht stattgefunden hat , bzw. nicht stattfinden konnte, da er auf die Mail der Maus mit zwei Schreiben seines Anwalts reagiert hat. Nur damit hatte meine Entscheidung zu tun. Allgemein bin ich nicht dafür, dass die Maus kompromisslos "ihr Recht" durchsetzt. Ich weiß, dass das Thema sehr emotional ist. Aber ist Sachlichkeit "gut" und Emotionen "schlecht"? Braucht es nicht eigentlich von beiden etwas? Gerade Tod / Trauer sind emotional. Deshalb aber gleich das Grabsteinprojekt als gescheitert zu erklären halte ich für übertrieben. Kann man nicht einfach so vorgehen, wie wir es auf der Sitzung besprochen haben - mit ein bisschen Fingerspitzengefühl? Zum Thema "Löcher": Kein Friedhof wird je "komplett" im Netz sein- täglich kommen Grabsteine hinzu. Eine Darstellung der Beweggründe der Maus halte ich bei Beschwerden für absolut sinnvoll - und sie ist , wie sich ja herausgestellt hat, auch fast immer erfolgreich. Wenn nun Ausnahmen sind, ist es doch in Ordnung sich damit auseinander zu setzen. Wobei ich eindeutig dahin tendiere, den Stein raus zu lassen. Eine Alternative könnte doch vielleicht sein (wobei ich die Möglichkeiten / den Aufwand nicht kenne!), dass die "vollständige Version" intern einsehbar bleibt und im "öffentlichen Bereich" diese Steine nicht mehr erscheinen. Insgesamt bedauere ich, dass es nötig zu sein scheint, eine Diskussion gleich mit den Ämtern in Verbindung zu bringen. Ich kann nicht glauben, dass ein Grabstein (von wievielen?) soviel ins Wanken bringen kann und kein Kompromiss möglich zu sein scheint. Das ist, was mich am meisten betroffen macht. Mit nachdenklichen Grüßen Bärbel Ebeling