Uta Bothe schrieb:
... Wir - die Grabstein-Mäuse und auch Du - haben immer gesagt, dass wir den Datensatz eines Grabsteins herausnehmen, wenn sich jemand davon betroffen fühlt. Aus diesem Grund sind ja auch die Grabsteine mit Todesfällen von weniger als 1 Jahr nicht öffentlich. ...
Liebe Uta und Mitleser(innen), alle am Grabsteinprojekt Beteiligten waren sich schon vor der ersten Veröffentlichung eines Grabsteins darüber bewusst, dass mit dessen Realisierung nicht nur "rechtliche Fragen", sondern selbstverständlich auch grundlegende Fragen der Pietät aufgeworfen werden. Es bestand zumindest bisher Konsens darüber, dass den unter Pietätsgesichtspunkten aufgeworfenen Fragen im Regelfall (!) dadurch in gebotener Weise Rechnung getragen ist, dass Grabsteine vor Ablauf des traditionellen "Trauerjahres" nicht veröffentlicht werden. "Rechtlich" wäre überhaupt keine Sperrfrist einzuhalten. Nach Ablauf dieser Sperrfrist (die aus technischen Gründen eine Mindestfrist ist, tatsächlich aber bis zu zwei Jahren beträgt), haben wir von Betroffen Angehörigen bisher eine "Begründung" verlangt, die über ein schlichtes "ich möchte das nicht" hinausgeht. Eine derartige Begründung wurde bisher allerdings noch in keinem Einzelfall gegeben und deshalb wurden bisher auch alle "Forderungen" dieser Art (u. a. auch gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten) zurückgewiesen.
... Warum kann hier der Wunsch der Eltern nicht akzeptiert werden. ...
Die uns bekannte Begründung im Falle Engelhard beschränkt sich bisher auf folgende Ausführungen: "Herr Engelhard bittet, dass der Name seiner Tochter aus dem Verzeichnis gänzlich herausgenommen wird. Es ist geschmacklos und pietätlos, und ist eine Privatspäre, die gewahrt werden soll." Das war uns in der Vergangenheit zu wenig und das ist uns auch in der Gegenwart zu wenig. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir es im konkreten Fall mit einem Todesfall einer 36-jährigen Person aus dem Jahre 2003 zu tun haben, der auch andernorts unschwer nachvollzogen werden kann. Siehe http://familienanzeigen.genealogy.net/detailstod.php?ID=157546&PID=19 und http://familienanzeigen.genealogy.net/detailstod.php?ID=156065&PID=1 Ist ein einfaches "ich möchte das nicht" wirklich ein tragfähiger Grund, um Löcher in ein Projekt zu reißen, dass nicht nur Personen, sondern auch heutige Friedhofskultur dokumentiert?
... Meiner Meinung wäre das Herausnehmen des Datensatzes problemloser gewesen, als jetzt die Veröffentlichung durchzusetzen, weil sie dem Recht entspricht. Und ein möglicher Prozess seitens der Eltern ist für das Ansehen der MAUS sicher nicht positiv, wie auch immer die rechtliche Regelung ausgehen würde. ...
Das ist eine etwas "verkürzte Betrachtungsweise". Wir schreiben hier nicht über etwas "Anonymes", sondern über etwas sehr "Reales", dass sich jedermann und jederzeit auf dem Oberneulander Friedhof "in natura" ansehen kann. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nur Eines: Nach meinem bisherigen Erkenntnisstand wird hier eine "besondere persönliche Betroffenheit" der Angehörigen allenfalls "vorgegaukelt". Nachvollziehbar geltend gemacht wurde dies der MAUS gegenüber bisher jedenfalls nicht (siehe oben). Auch gegenüber Herrn Dr. Ulrich wurde dies bisher nicht etwa unmittelbar geltend gemacht, denn er hat mit den Angehörigen weder gesprochen noch mit ihnen korrespondiert. Er wurde - so mein Kenntnisstand - lediglich von dritter Seite auf "ein vermeintliche Problem der Angehörigen" angesprochen. Insoweit nehme ich für mich mit nachhaltiger Verwunderung zur Kenntnis, dass und wie hier auf eine bemerkenswerte Art und Weise auf verschlungenen Pfaden aus der MAUS selbst heraus versucht wird, "Druck" auf die MAUS aufzubauen. Oder wollen wir "Beschwerdeführer", die sich nur "einfach beschweren" etwa anders behandeln, als diejenigen "Beschwerdeführer", die sich in der Sache zwar nicht anders beschweren als andere, aber den "Obergefreitenweg" kennen? Um es vorweg zu nehmen: Das ist mit mir nicht zu machen. In diesem Falle wird meine Mitgliedsnummer frei. -- Mit den besten Grüßen Hans-Jürgen Wolf