[Maus-vorstand-l] Engelhard
Sehr geehrter Herr Dr. Juling, Ihre E-Meil vom 22.7. ist bei mir eingegangen. Wenn ich den Inhalt werte, so muß ich feststellen, dass Sie nur das daraus lesen, was Sie lesen wollen, eine Änderung des Sachstandes stellen Sie nicht fest. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in der Vorstandssitzung der Vorschlag zum Beschluß im Fall Engelhard von mir vorgebracht wurde und zwar mit der Begründung, daß der Streitfall soweit fortgeschritten ist, Herr Engelhard ohne Rückantwort auf das Schreiben von Dr. Juling an die MAUS sofort seinen Rechtsanwalt eingeschaltet hat und seinen Rechtsanwalt veranlaßte, ein Gerichtsverfahren anzustreben. Dieser Sachstand hat sich durch die E-Mail von Herrn Engelhard von 21.07. und dem Schreiben des Rechtsanwalts dadurch geändert, dass er, die im Schreiben des Rechtsanwalts aufgeführten Gründe, akzeptiert. In der Begründung ist seine persönliche betroffenheit über den Verlust seiner Tochter und das seine Trauerarbeit nicht abgeschlossen ist und es ihn schmerzlich berührt, das Bild seiner Tochter im Internet zu sehen. Wenn Ihnen, Herr Dr. Juling, diese Begründungen nicht reichen, dann kann es nur an Ihrer Kompromisslosigkeit liegen. Was erwarten Sie von einem Betroffenen, dass er Kniefälle vor Ihnen machen und Bitte Bitte sagen muß? Es ist ein neuer Sachstand eingetreten und ich erwarte, dass sofort der Grabstein auf unserer Homepage gelöscht wird. Sollten Sie meinem Wunsch nicht nachkommen, dann kann ich nicht mehr Vorsitzender eines Vereins sein, der ich über die Gefühle anderer Menschen hinwegsetzt. Ich erwarte, daß bis Freitag, den 24. Juli der Grabstein auf unserer Homapage gelöscht ist. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Voß
Liebe Mitleser, bezüglich der heutigen eMail von Herrn Voß dürfte es zunächst einmal sinnvoll sein, alle Leser über die weitere Entwicklung in Kenntnis zu setzen. Andernfalls sind die Ausfühungen von Herrn Voß kaum verständlich. Also Ausgangspunkt ist eine an Herr Voß gerichtet eMail des Herrn Engelhard vom 21.07.2009, die wie folgt lautet: Sehr geehrter Herr Voss, anbei erhalten Sie ein Schreiben meiner Anwaltskanzlei Göhmann. Ich möchte Sie bitte, die darin aufgeführten Gründe zu akzeptieren und mich zu informieren, dass Ihr Verein "Die Maus" das Grab meiner Tochter dauerhaft aus dem Internet nimmt. Mit freundlichen Grüßen Karl Engelhard Das angehängte Anwaltsschreiben hat folgenden Wortlaut: Sehr geehrter Herr Kollege Wolf, während Ihrer Urlaubsabwesenheit ist mein Mandant über einen Freund kontaktiert worden, der um Vermittlung gebeten worden war. Er war in diesem Zusammenhang noch einmal um Nennung seiner persönlichen Motive gebeten worden. Ich möchte also im Sinne von Herrn Engelhard noch einmal betonen, dass für ihn ausschließlich seine persönliche Betroffenheit im Vordergrund steht. Die Trauerarbeit aufgrund des Verlustes seiner Tochter ist nicht abgeschlossen und es ist für ihn äußerst schmerzlich, ihr Bild und ihren Grabstein im Internet veröffentlicht zu sehen, unabhängig von den Motiven der Veröffentlichung. Er wäre aus diesem Grund insofern dankbar, wenn die Veröffentlichung entfernt und die Zusicherung gegeben wird, dass dies diesmal auch dauerhaft geschieht. An einem Rechtsstreit hierüber ist uns natürlich nicht gelegen. Wir würden die Angelegenheit damit auch als erledigt ansehen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Arne Koch Rechtsanwalt Während Herr Voß eine Veränderung der Sachlage sieht und das Bild entfernen lassen will, hat Herbert Juling auf den Vorstandsbeschluss verwiesen, der besagt, dass dieser Grabstein nicht herausgenommen wird. Soweit die Fakten. -- Mit den besten Grüßen Hans-Jürgen Wolf
Rudolf Voß schrieb:
... Ihre E-Meil vom 22.7. ist bei mir eingegangen. Wenn ich den Inhalt werte, so muß ich feststellen, dass Sie nur das daraus lesen, was Sie lesen wollen, eine Änderung des Sachstandes stellen Sie nicht fest. ...
Lieber Herr Voß, liebe Mitleser, wir sollten die Dinge vielleicht einfach nur sortieren, dann geht es auch voran. 1.) In Ansehung des unlängst gefassten Vorstandsbeschlusses in Sachen Engelhard muss sich der Vorstand zunächst einmal insgesamt fragen lassen, ob er an diesem ohne Einschränkungen gefassten Beschluss (= Nichtherausnahme im Falle Engelhard) weiterhin festhalten oder ihn aufheben will. 2.) Wenn der Beschluss aufgehoben wird, dann schließt sich die Frage an, wie nun in Sachen Engelhard verfahren werden soll. 3.) Unabhängig davon, wie die Entscheidungen zu Ziffer 1.) und 2.) ausfallen, gibt mir die bemerkenswerte Entwicklung in Sachen Engelhard persönlich doch sehr zu denken. Nachdem besagte Familie zunächst auf verschlungenen Pfaden mittelbar den Weg zu Dr. Ulrich und von dort zur MAUS gefunden hat, setzt sich dies jetzt auf umgekehrte Wege nahtlos fort. Im Anschluss an die Vorstandssitzung ist das Beratungsergebnis nämlich auf gleichermaßen verschlungenen Pfaden offenkundig der Familie Engelhard zur Kenntnis gelangt. Ich hätte deshalb für mich persönlich - und zwar unabhängig von der Sachentscheidung zu Ziffern 1.) und 2.) - auch eine Stellungnahme des Vorstands zur Frage, ob die Vereinsarbeit weiterhin von Ränkespielen dieser Art bestimmt werden soll. Mit den eigentlichen Zwecken des Vereins dürfte es nämlich schwerlich in Einklang zu bringen sein, wenn aus dem Vorstand heraus Löcher in besonders publikumswirksame Projekte geschossen werden, die allseits abgesegnet waren. Meinen Vorstellungen von professioneller und moderner Vereinsarbeit entspricht das jedenfalls nicht. -- Mit den besten Grüßen Hans-Jürgen Wolf
Liebe Vorstandsmitglieder, lieber Herr Wolf, in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 23. Juli teile ich Ihnen mit, dass ich sehr wohl eine neue Sachlage sehe. In vorangegangenen Gesprächen und in der Vorstandssitzung wurde eingehend diskutiert, dass Herr Engelhard nicht auf das Schreiben von Dr. Juling geantwortet und unverzüglich eine Rechtsanwalt mit der Sache beauftragt hat. Weiter waren weitgehend Alle der Meinung, hätte Herr Engelhard sich an die MAUS gewand und uns entsprechende Begründungen dargelegt, dann wäre die MAUS auch seiner Bitte nachgekommen. Nun hat Herr Engelhard dem Vorsitzenden seine Gründe, die zuvor vermißt wurden, mitgeteilt, und dadurch hat sich eine neue Sachlage ergeben. Die Abstimmung im Vorstand kam dadurch zu Stande, dass die Begründungen von Herrn Engelhardt nicht vorlagen, und die anwaltliche Ausweinandersetzung so weit fortgeschritten war, dass eine Klage, seiten der gegnerischen Seite, eingereicht werden sollte. Auf Grund des Schreibens von Herrn Engelhard an den Vorsitzendenhat sich eine neuen Sachlage ergeben und habe ich Dr. Juling gebeten, den Grabstein aus unserer Homepage zu nehmen. Herr Wolf, die Beantwortung Ihrer Fragen: zu 1. Der Beschluß im Vorstand hat, auf Grund der neuen Sachlage, in diesem Fall keine Gültigkeit. zu 2. Der Grabstein muß auf Grund des neuen Sachverhaltes in unserer Homepage gelöscht werden. zu 3. Bedarf es keiner Beantwortung, da es nicht um die Sachlage geht, sondern um einen neuen Nebenkriegsschauplatz. Zu Ihrem vorletzen und letzten Absatz ist festzuhalten, dass es solche, wie Sie sagen "Ränkespiele" in der Maus, vor allem nicht im Vorstand, gegeben hat, und ich empfinde es als sehr bedauerlich, es ist unseres Vereines nicht würdig. Um nicht weitere Kriegsschauplätze durch die Frage zu eröffnen, ist eine neue Sachlage eingetreten oder nicht, werde ich in einem weiteren Schreiben an die stimmberechtigten Mitgleider um Abstimmung bitten. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Voß Hans-Jürgen Wolf schrieb:
Rudolf Voß schrieb:
... Ihre E-Meil vom 22.7. ist bei mir eingegangen. Wenn ich den Inhalt werte, so muß ich feststellen, dass Sie nur das daraus lesen, was Sie lesen wollen, eine Änderung des Sachstandes stellen Sie nicht fest. ...
Lieber Herr Voß, liebe Mitleser,
wir sollten die Dinge vielleicht einfach nur sortieren, dann geht es auch voran.
1.) In Ansehung des unlängst gefassten Vorstandsbeschlusses in Sachen Engelhard muss sich der Vorstand zunächst einmal insgesamt fragen lassen, ob er an diesem ohne Einschränkungen gefassten Beschluss (= Nichtherausnahme im Falle Engelhard) weiterhin festhalten oder ihn aufheben will.
2.) Wenn der Beschluss aufgehoben wird, dann schließt sich die Frage an, wie nun in Sachen Engelhard verfahren werden soll.
3.) Unabhängig davon, wie die Entscheidungen zu Ziffer 1.) und 2.) ausfallen, gibt mir die bemerkenswerte Entwicklung in Sachen Engelhard persönlich doch sehr zu denken.
Nachdem besagte Familie zunächst auf verschlungenen Pfaden mittelbar den Weg zu Dr. Ulrich und von dort zur MAUS gefunden hat, setzt sich dies jetzt auf umgekehrte Wege nahtlos fort. Im Anschluss an die Vorstandssitzung ist das Beratungsergebnis nämlich auf gleichermaßen verschlungenen Pfaden offenkundig der Familie Engelhard zur Kenntnis gelangt.
Ich hätte deshalb für mich persönlich - und zwar unabhängig von der Sachentscheidung zu Ziffern 1.) und 2.) - auch eine Stellungnahme des Vorstands zur Frage, ob die Vereinsarbeit weiterhin von Ränkespielen dieser Art bestimmt werden soll. Mit den eigentlichen Zwecken des Vereins dürfte es nämlich schwerlich in Einklang zu bringen sein, wenn aus dem Vorstand heraus Löcher in besonders publikumswirksame Projekte geschossen werden, die allseits abgesegnet waren.
Meinen Vorstellungen von professioneller und moderner Vereinsarbeit entspricht das jedenfalls nicht.
Liebe Mitleser im Vorstand, nachdem ich nun die verschiedenen Schreiben gelesen habe, ist es für mich keine Frage, daß sich die Sachlage geändert hat und der Fall Engelhard nun so zu behandeln ist, wie wir es für ähnliche Fälle in der Zukunft beschlossen haben, nämlich über eine Abstimmung des Vorstandes. Da Herr Engelhard über seinen Anwalt sich nun so geäußert hat, daß er sich schmerzlich betroffen fühlt, den Grabstein seiner Tochter im Internet zu wissen, kann es meiner Meinung nach nur die Entscheidung geben, daß der Grabstein aus der Veröffentlichung herausgenommen wird. Meine persönliche Meinung ist ja ohnehin die, daß solchen Wünschen ohne Begründung entsprochen wird. Bei der Abstimmung darüber, ob der Grabstein Engelhard herausgenommen wird, hatte ich mich nur deshalb der Stimme enthalten, weil Herr Voß selbst vorgeschlagen hatte, in diesem Fall so zu verfahren, daß der Stein zunächst in der Veröffentlichung bleibt, und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, weil der Fall schon so weit fortgeschritten war. Auch wenn das Gefühl aufgekommen ist, daß jemand aus dem Vorstand unsere Entscheidung dem Herrn Engelhard mitgeteilt hat, so ist das für mich kein Grund, Herrn Engelhard seine persönliche Betroffenheit abzusprechen. Ausdrücklich möchte ich betonen, daß ich selbst begeistert bin von dem Grabstein-Projekt, aber wenn wir "Mäuse" mit unserer Begeisterung negative Betroffenheit auslösen, die auch nach Rücksprache nicht ausgeräumt werden kann, so sollten wir uns darüber nicht hinwegsetzen. Schließlich nimmt Die Maus keinen Schaden, wenn wir solchen Wünschen nachkommen. Herzliche Grüße in die Runde! Christa Lütjen Hans-Jürgen Wolf schrieb:
Rudolf Voß schrieb:
... Ihre E-Meil vom 22.7. ist bei mir eingegangen. Wenn ich den Inhalt werte, so muß ich feststellen, dass Sie nur das daraus lesen, was Sie lesen wollen, eine Änderung des Sachstandes stellen Sie nicht fest. ...
Lieber Herr Voß, liebe Mitleser,
wir sollten die Dinge vielleicht einfach nur sortieren, dann geht es auch voran.
1.) In Ansehung des unlängst gefassten Vorstandsbeschlusses in Sachen Engelhard muss sich der Vorstand zunächst einmal insgesamt fragen lassen, ob er an diesem ohne Einschränkungen gefassten Beschluss (= Nichtherausnahme im Falle Engelhard) weiterhin festhalten oder ihn aufheben will.
2.) Wenn der Beschluss aufgehoben wird, dann schließt sich die Frage an, wie nun in Sachen Engelhard verfahren werden soll.
3.) Unabhängig davon, wie die Entscheidungen zu Ziffer 1.) und 2.) ausfallen, gibt mir die bemerkenswerte Entwicklung in Sachen Engelhard persönlich doch sehr zu denken.
Nachdem besagte Familie zunächst auf verschlungenen Pfaden mittelbar den Weg zu Dr. Ulrich und von dort zur MAUS gefunden hat, setzt sich dies jetzt auf umgekehrte Wege nahtlos fort. Im Anschluss an die Vorstandssitzung ist das Beratungsergebnis nämlich auf gleichermaßen verschlungenen Pfaden offenkundig der Familie Engelhard zur Kenntnis gelangt.
Ich hätte deshalb für mich persönlich - und zwar unabhängig von der Sachentscheidung zu Ziffern 1.) und 2.) - auch eine Stellungnahme des Vorstands zur Frage, ob die Vereinsarbeit weiterhin von Ränkespielen dieser Art bestimmt werden soll. Mit den eigentlichen Zwecken des Vereins dürfte es nämlich schwerlich in Einklang zu bringen sein, wenn aus dem Vorstand heraus Löcher in besonders publikumswirksame Projekte geschossen werden, die allseits abgesegnet waren.
Meinen Vorstellungen von professioneller und moderner Vereinsarbeit entspricht das jedenfalls nicht.
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