Lieber Herr Schulz Danke für die Unterstützung @Herr von Restorff, ich teile Ihre Meinung, wenn die Datenweitergabe an eine Person außerhalb des privaten familiären Kreis erfolgt. Darf ich Ihr Mail in der GEDCOM-L Liste zitieren? Dort sind einzelne Autoren der Meinung, dass die Weitergabe der Namen "unschädlich" sei. Aber sicher doch. Zitieren ist immer erlaubt (mit Quelle ;-)). Auch die Idee, dass Geburtsanzeigen gesammelt und veröffentlicht werden dürfen (CompGen) ist falsch. Geburtsanzeigen sind nur für einen bestimmtem Anlass und einen bestimmten Leserkreis publiziert und dürfen nicht unbegrenzt im Netz publiziert werden. CompGen hat einen entsprechenden Prozess gegen einen Groß-Neffen von mir verloren. Andererseits gilt auch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit freundlichem Gruß Wulf von Restorff