On Tue, 3 Jun 1997, Volker Milbrandt wrote:
Hallo an alle Ersteller von WWW-Pages auf www.genealogy.com!
Inzwischen gibt es immer mehr Server, die Teile oder sogar ganze Seiten von www.genealogy.com klauen und dann mit einem anderen Hintergrund (Farbe) versehen auf ihren eigenen Severn ablegen. Letztes mir bekannt gewordenes Beispiel sind die Seiten in http://heilbronn-neckar.com/genealogy/orte/
Nimm noch http://heilbronn-neckar.com/genealogy/tips/family.htm dazu
die von den Baden-Wuerttemberg-Seiten geklaut wurden. Auf meine Aufforderung hin, diese Seiten dort zu loeschen, wurde mir von webmaster mit Haeme und Frechheiten geantwortet
(u.a. wir haetten keine Copyright o.ae. Vermerke auf unseren Seiten),
Die auch nicht notwendig sind, da sie implizit immer gelten: § 1 Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. § 2 Geschützte Werke (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2. Werke der Musik; 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. § 3 Bearbeitungen Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt. § 4 Sammelwerke Sammlungen von Werken oder anderen Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden unbeschadet des Urheberrechts an den aufgenommenen Werken wie selbständige Werke geschützt. § 7 Urheber Urheber ist der Schöpfer des Werkes. § 10 Vermutung der Urheberschaft (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist. (2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist. § 11 Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.
und das sie halt nun auch noch den Vermerk meiner Autorenschaft der Seite loeschen wuerden.
Was offenbar geschehen ist und gegen §12-§14 Urheberrechtsgesetz verstoesst: § 12 Veröffentlichungsrecht (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. § 13 Anerkennung der Urheberschaft Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. § 14 Entstellung des Werkes Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen. (2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht. Der Anspruch ist nicht übertragbar, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist. (3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. § 100 Haftung des Inhabers eines Unternehmens Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt worden, so hat der Verletzte die Ansprüche aus den §§ 97 bis 99 mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz auch gegen den Inhaber des Unternehmens. Weitergehende Ansprüche nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Jener Eberhard Duettra alias D'r Gezz hat offensichtlich ein Rad ab.
1) Sollten wir nicht alle unsere Seiten mit einem Copyright-Vermerk versehen und ausdruecklich das Kopieren/Modifizieren der Seiten bzw. von Teilen davon verbieten?
Kann man sicherlich tun, aber was bringt's im Endeffekt? Die Moeglichkeiten unser Copyright juristisch durchzusetzen sind relativ beschraenkt. Man kann eigentlich nur auf die Anstaendigkeit der Leute hoffen.
2) Koennen wir die Domains, die dieser webmaster (Eberhard Duettra) in seiner Signature nennt, nicht vom Zugriff auf unsere WWW-Pages ausschliessen? Bislang hat er offensichtlich den Buchstaben "A" des Ortsverzeichnisses Wuerttemberg kopiert, so koennte man es ihm immerhin erschweren, die restlichen Buchstaben ebenfalls zu kopieren.
Ich habe mal ins Logfile (in Giessen und in AZ) geguckt und kein heilbronn-neckar.com gefunden. Wahrscheinlich kommt er ueber einen Proxy-Server. Welcher das ist, kann man nicht ermitteln.
3) Gibt es sonst irgendwelche Moeglichkeiten, wie wir uns gegen solchen frechen Diebstahl unserer WWW-Seiten wehren koennen? (Entweder die Autoren der Seiten oder die Webmaster der Server/Mirrors.)
Oeffentlich machen, so wie Du es bereits im Guestbook getan hast.
--------------------------------------------------- Auszug aus der Mail von E.Duettra
From daemon Mon Jun 2 16:43:47 1997 From: webmaster@heilbronn-neckar.com [..] Server zu kopieren und gar noch zu veraendern!
es tut uns leid, es sooooo ausdruecken zu muessen:
Ihr muesst schon ein "Verein" besonderer geistiger Lichter sein:
Der Oberguru befleissigt sich seit Monaten einer Arroganz und Impertinenz, die schon fast nicht mehr zu ueberbieten ist. Entsprechende Anfragen und Angebote unsererseits wurden entweder in einem Ton beantwortet, der unter zivilisierten Menschen als unverschaemt einzustufen ist, oder sie wurden einfach ueberhaupt NICHT beantwortet! Wenn Ihr also weiterhin ein elitaerer Club bleiben wollt, bitte schoen: Das ist Euere Entscheidung.
Immerhin habe ich fuer diesen Deppen schon mal 2 Stunden in der Bibliothek zugebracht, um eine Info zu ermitteln, fuer die er sich auch artig bedankt hat. Die Meinungsverschiedenheit, die Fred und ich kurz darauf mit dem Gezz hatten, kam kurz darauf. An Angebote kann ich zumindest mich nicht erinnern. Mir wurde das nach kurzer Zeit zu bloed und habe weitere Mails ignoriert.
Nun zu Ihren beiden mails ( sie werden im vorab auch nicht in der Masse glaubwuerdiger! ):
Es ist weder eine Unverschaemtheit, noch eine Verletzung von Urheberrechten:
1. Sind die Daten ( Oberamtsbeschreibungen und Ortsliste ) weder Ihr persoenliches Eigentum, noch sind die Daten in irgendeiner Form durch ein copyright oder einen Sperrvermerk nicht zur Veroeffentlichung freigegeben. [..]
Da reisst er ein Problem an. Handelt es sich bei der Oberamtssammlung um eine persoenliche geistige Schoepfung des Bearbeiters (Volker) der urspruenglichen Quelle? Zumindest macht seine Farbaenderung kein neues Werk daraus!
Ausserdem scheint Ihr zu verschlafen, dass es auch jede Menge Archive mit Mitarbeitern gibt, die endlich mit einer Geschichtsschreibung aufraeumen, die noch vom Obrigkeits- staat des 19. Jahrhunderts gepraegt wurde. Und das steht diametral zu der Arroganz der Macht, die sich bei einigen Mitgliedern Eueres Teams reinkarniert zu haben scheint!
Brabbel, brabbel.
Eberhard Duettra private fon: from 06:00 pm (MEST) 49 7131 571715 to about 02:00 am (MEST) snail-mail : Beethovenstr.55 D-74074 Heilbronn
Arthur.Teschler@uni-giessen.de