Ein weiteres Problem ist, was wird aus den Vereinen, die auf Grund der Aussagen dem Verein fuer Computergenealogie beigetreten sind. Die Aussagen in den Emails von Reinhold Herrmann sind Vertragsgrundlagen, koennen die Vereine Schadensersatz gegenueber CG oder R.Herrmann geltend machen, sofern der angebotene Domain-Name, wie z.B. vfwkwb.genealogy.net, und der Serverplatz nicht mehr zur Verfuegung gestellt wird? Mit freundlichen Gruessen Dr. Volker Milbrandt
On Mon, 18 Sep 2000, 00:37 Arthur Teschler wrote:
On Sun, 15 Aug 1999, Reinhold Herrmann wrote:
[...]
Vereine, die bisher an mich (bzw eics) bezahlt haben, zahlen diese leistung nicht mehr. Statt dessen werden sie Mitglied im Verein fuer computergenealogie. Eine entsprechende Betragsregelung muss auf der MV waehrend des Genealogentages getroffen werden und sollte irgendwo in Groschenhoehe pro Kopf des angeschlossenen Vereins liegen.
Die beigetretenen Vereine zahlen derzeit 2 Groschen pro Kopf, mindestens 60 hoechstens 180 DM.
ein Teil dieser Groschen sollte dann wiederum an den Traegerverein abgefuehrt werden.
Nach dem neuen Modell sollen sie entweder zusaetzlich dem TV Erft beitreten, oder CompGen zahlt den Beitrag von 90DM/Jahr.
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