Hallo, ....
Nachricht vom 16. Dezember 1998:
Ob das mit dem IN klappt weiss ich nicht, was ich aber anbieten kann ist eine vertragliche Zusicherung (da mein Ehrenwort ja wohl nicht reicht), dass ich genealogy.net niemals veraeussern werde und dass ich, sollte ich es jemals aufgeben, sterben oder sonst etwas den Namen auf jedenfall demn team ueberlasse (dieses sollte bis dahin aber einen Verein gegruendet haben, sonst gehoert der name doch wieder einer Privatperson)
Wenn ich das richtig verstehe mischen da jetzt folgende Parteien mit: 1. Der Computergenealogieverein 2. Der Traegerverein Bürgernetz Erft 3. Die Privatperson Rainer Hermann 4. Das genealogy.net-Team Das wird langsam etwas viel. Wer von den oben genannten hat nun welche Rechte. Mit wem kann eine interessierte Privatperson oder ein Verein einen rechtsgültigen Vertrag schliessen? Welche Rechte haben die Team-Mitglieder? Ich komme mir zwar langsam vor wie ein Mahner in der Wüste..aber ein bischen Rechtssicherheit würde uns wohl allen guttun. Ich hatte schon das eine oder andere Mal nachgefragt, zu diesen Themen aber nie Antwort erhalten...(Vielleicht geht mich das ja auch gar nichts an???) ein etwas ratloser Frank Leiprecht