Am Sat, 27 Nov 1999 15:12:41 +0100 erreichte mich folgende Nachricht:
Ich habe mir erlaubt, zuerst die URL zu korrigieren ;-) und fuege ein paar Fragen unten an :
ich habe da auch noch einige Fragen:
2. Das Einbinden von Links zu kommerziell ausgerichteten Seiten ... ist untersagt.
Problematisch. Die meisten Zaehler laufen mit Bannerwerbung... Und wer mal durch Genealogie-Homepages durchbrowsed wird feststellen, dass da sehr, sehr viele Links zu kommerziellen Seiten sind, z.B. Verlagen, Zeitschriften, Reisebueros, Programmanbietern usw. usw.
4. Auf allen Seiten ist zudem eine vom Verein für Computergenealogie e. V. vorgegebene, einzeilige Rücksprungadressierung mit Verweisen auf das genealogy.net einzubinden.
Auf ALLEN Seiten oder sind mit allen Seiten die Homepages, also die Einstiegsseiten gemeint.
Wohin genau ? Natuerlich hat man (sinnvollerweise !) auf allen Seiten mehrere Ruecksprungadressen - aber soll ich jetzt auch von der hintersten der ueber 200 (!) von mir verwalteten Seiten einen Link auf die "Homepage" einbauen ? Damit wird jede Betreuung der Seiten bis auf weiteres blockiert, weil ich mit den "Nachruesten" beschaeftigt sein werde :-((.
Ich haette das auf ueber 600 Seiten anzubringen :-)
5. Eine mißbräuchlich Nutzung im vorgenannten liegt insbesondere vor, - wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als mißbräuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits auf als mißbräuchlich bezeichnete Nutzungsmöglichkeiten verweisen;
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Dafuer gibt es doch nur eine einzige Loesung : ich darf gar keine Links auf Fremdseiten mehr einbauen ! Wenn Du ruhig schlafen willst: So ist es.
Ich muss ehrlich sagen - ein paar eindeutiger formulierte Regeln wuerden mich besser schlafen lassen, als diese Pauschalverbote : Alles ist eindeutig und perfekt formuliert. Nach meinem Empfinden ist nur ein wenig zu viel reguliert. Und es bestehen kaum Auslegungsspielraeume...
Was mich aber noch wesentlich mehr irritiert ist der Punkt 5. Ich zitiere:
Der Verein für Computergenealogie e. V. ist berechtigt, die von den Nutzungsberechtigten in genealogy.net eingestellten Beiträge und Web-Seiten vollständig oder auch auszugsweise unter Verwendung von Veröffentlichungsmedien jedweder Art (insbesondere in Druckwerken oder auf CD`s) zu publizieren und zu verwerten. Die Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein für Computergenealogie e. V. erfolgt unentgeltlich. Auch nach dem Ausscheiden von Nutzungsberechtigten aus dem Kreis der Nutzer ist der Verein für Computergenealogie e. V. berechtigt, die in die Allgemeinen Seiten eingestellten Beiträge des ausgeschiedenen Nutzers weiter zu verwenden, zu verwerten und/oder diese Beiträge ggf. dritten Personen zur weiteren Bearbeitung, Überarbeitung und Fortschreibung zu überlassen. Die meisten der Homepage-Betreiber werden auf ihre Seiten ein Urheberrecht geltend machen wollen. Und wenn nicht, wollen sie zumindest in jedem Einzelfall danach gefragt werden, ob und inwieweit sie einer Fremdnutzung zustimmen. Punkt 5 bedeutet jedoch schlichtweg eine Enteignung des Forschers. Es heisst ja auch "Die Uebertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein (...) erfolgt unentgeltlich". Noch einmal: Er uebertraegt kostenlos seine NUTZUNGS- und VERWERTUNGSRECHTE. Damit verzichtet der Homepagebetreiber auf ALLE diese Rechte und zwar auch nachdem er genealogy.net verlassen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht unlauter ist. Wenn einem Familienforscher praktisch SAEMTLICHE Verwertungsrechte seiner Lebensarbeit streitig gemacht werden koennen, wenn der Homepagebetreiber erst jedes Mal eine Genehmigung einholen muss, wenn er seine Ergebnisse weitergeben oder publizieren will... - also bitte, selbst wenn das wahrscheinlich in der Praxis nicht durchgefuehrt wird, ist die alleine theoretische Moeglichkeit absolut haarstraeubend!!!!
In meinen Augen sollten die Nutzungsbedingungen auf maximal einer halben Seite in einigen wenigen Saetzen zusammen gefasst sein. Die Formulierungen sollten einem durchschnittlichen Familienforscher selbst beim fluechtigen Ueberfliegen verstaendlich und die darin enthaltenen Bestimmungen ohne grossen zeitlichen Aufwand einhaltbar sein. -- Gruesse von Wolfgang Naujocks (Wolfgang@Naujocks.de)aus Brackenheim, einem kleinen inmitten von Weinbergen gelegenen Staedtchen im Sueden. Meine Homepage mit 8.000 Namen in Danzig, West-/Ostpreussen: http://www.danzig.de, Listen: Danzig-L@genealogy.net, FaMOS@ecircle.de