On Tue, 30 Nov 1999, Wessel, Klaus-Peter wrote:
6. Private homepages haben ueberwiegend genealogischer Art zu sein. Sie sind lediglich Mitgliedern gestattet. Dacour.
Links/Banner etc auf kommerzeille Anbieter (ausser genealogischen) sind untersagt.
Banner o.k. Warum ich allerdings nicht frei nach meinem Gutduenken (selbstverstanedlich im gesetzlichen Rahmen) Links in meiner Homepage angeben koennen soll, verstehe ich allerdings immer noch nicht.
Die Einschraenkung ("ausser genealogischen") ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ich wuerde auch einen Unterschied zwischen Bannerwerbung und "normalem" Link sehen wollen. Ich saehe z.B. nicht ein, warum eins dieser typischen "KlickDort - dadurch kann sich der Autor diese Seiten leisten" dem Autor auf unsere Kosten finanziellen Vorteil bringen sollte, wer sich 5 Mark im Monat nicht leisten will, soll wirklich woanders hingehen. Wenn Sascha Ziegler als Vereinsmitglied Anspruch auf unbegrenzten (!) Webspace hat, sollte das nicht nur aus Werbung fuer seinen eigenen werbefinanzierten kommerziellen Server bestehen. SZ als beliebiges Beispiel genommen, wir haben auch andere im Verein, die ihr Hobby zum Beruf machen wollen.
Den Rest in der neusten Formulierung finde ich inzwischen ziehmlich o.k.
War doch gut, es zur Diskussion zu stellen.
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Zu den Rechten und Pflichten:
Noch mal zusammengeschrieben die Leistungen, die Mitglieder des CompGen Vereins zukeunftig ueber genealogy.net erhalten koennen. Ich meine, dass wir einiges hieraus auch in die Nutzungsbedingungen aufnehmen sollten.
Und das sollte man dann auch beim Anschreiben an die genealogischen Vereine, das der CompGen Verein ja noch verfassen muss, ganz dick mit rueberbringen!
Richtig, dazu muss aber erst klar sein, was wir wirklich koennen.
- unbegrenzt Webspace (ohne Einblendung von Werbebannern)
im vernuenftigen Rahmen, der sollte grosszuegig nach oben abgeschaetzt werden. Wenn wir spaeter 4 CDs rausbringen muessen, weil jemand ganze Buecher als BMP-Files ins Netz stellt, wuerde das sicher den sinnvollen Rahmen sprengen.
Private Homepages werden eingerichtet unter: www.genealogy.net/name
Vereins-Homepages werden eingerichtet unter: vereinsname.genealogy.net
und parallel dazu auf den Spiegelrechnern des genealogy.net www.genealogy.net/gene/vereine/vereinsname
Das haben wir soweit im Griff. D'accord
- E-Mailadresse(n): Privatpersonen: Eine Adresse: Vorname.Nachname@genealogy.net
Soweit nicht bereits vergeben.
(POP3-Server;
Bin ich mir nicht sicher.
forwarding kann eingerichtet werden)
ist bisher das normale.
Vereine: beliebige Anzahl E-Mail Adressen: name@vereinsname.genealogy.net (POP3-Server; forwarding kann eingerichtet werden)
wie oben bzgl POP3, ob vereinsname nach dem @ moeglich ist, weiss Rainer besser (duerfte ein MX Eintrag sein). Ist dann Meier@agoff... und Meier@maus... leicht zu handeln? Mit beliebig sollte immer "im vernuenftigen Rahmen" gemeint sein, also z.B. nicht fuer jedes der 250 Vereinsmitglieder, oder?
- Geschlossene Vereins-Mailing-Listen.
- Offene (z. B. regionale) Mailing-Listen (in Abstimmung mit dem Verein fuer ComputerGenealogie)
- Eigene Internet orientierte Projekte mit Unterstuetzung vom CompGen Verein abzuwickeln und auf Hardware des Buergernetz-Vereins ins Netz zu stellen
- Eigene Hardware ueber die Infrastruktur des Buergernetz-Vereins an das Internet anzuschliessen und zu betreiben. Domainnamen werden hierbei innerhalb der genealogy.net Domain vergeben.
Beide Punkte mit Vorbehalt und nicht als "Recht" verankern. Das waechst uns sonst ganz schnell ueber den Kopf. Das Recht eigene selbstadministrierte Hardware hinzustellen, koennen wir nicht fuer 60DM verkaufen.
- Unter genealogy.net publizierte Seiten auf der jaehrlichen genealogy.net CD veroeffentlichen zu lassen.
Jedes Mitglied erhaelt einmal jaehrlich die genealogy.net CD.
Beides OK: Arthur.Teschler@uni-giessen.de