Wolfgang Naujocks schrieb:
ich habe da auch noch einige Fragen: ich auch - eigentlich schliesse ich mich den Bedenken von Wolf, Wolfgang u.a. Webpage-lern an.
2. Das Einbinden von Links zu kommerziell ausgerichteten Seiten ... ist untersagt.
Problematisch. Die meisten Zaehler laufen mit Bannerwerbung... Und wer mal durch Genealogie-Homepages durchbrowsed wird feststellen, dass da sehr, sehr viele Links zu kommerziellen Seiten sind, z.B. Verlagen, Zeitschriften, Reisebueros, Programmanbietern usw. usw.
so ist es; ich habe von der Sudetenland-Einstiegsseite auch Links zu "privaten genealogie-Homepages" von Leuten mit Ahnen aus dem Sudetenland, diese haben sie oft bei kostenlosen providern mit entsprechender Werbung (gefaellt mir zwar auch nicht, aber soll ich sie deswegen ausschliessen?) Fuer den Inhalt kann ich absolut nicht gerade stehen - auch wenn ich sie am Anfang vor dem Verlinken anschaue, heisst es noch nicht, dass 1 Stunde spaeter dort nicht etwas anderes steht.
4. Auf allen Seiten ist zudem eine vom Verein für Computergenealogie e. V. vorgegebene, einzeilige Rücksprungadressierung mit Verweisen auf das genealogy.net einzubinden. Auf ALLEN Seiten oder sind mit allen Seiten die Homepages, also die Einstiegsseiten gemeint.
Das muss genau formuliert werden; ist es die im xland vorgegebene (vorgeschlagene) Leiste mit Links zu genealogy.net/gene/ Startseite, general help, etc. - oder was ist das? Ich haette da keine Lust, hunderte von Seiten wieder umzumodeln. Vorlaeufig gilt ja als Muster (fuer die Regionalseiten) immer noch die xland-Seite.
5. Eine mißbräuchlich Nutzung im vorgenannten liegt insbesondere vor, - wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als mißbräuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits auf als mißbräuchlich bezeichnete Nutzungsmöglichkeiten verweisen; <...> Dafuer gibt es doch nur eine einzige Loesung : ich darf gar keine Links auf Fremdseiten mehr einbauen ! Wenn Du ruhig schlafen willst: So ist es.
Ja, so ist es!! - damit koennten wir unsere bestehenden Seiten gleich loeschen und uns der Gartenarbeit widmen. Wie sollte denn die Kontrolle erfolgen und von wem?
Ich muss ehrlich sagen - ein paar eindeutiger formulierte Regeln wuerden mich besser schlafen lassen, als diese Pauschalverbote : Alles ist eindeutig und perfekt formuliert. Nach meinem Empfinden ist nur ein wenig zu viel reguliert. Und es bestehen kaum Auslegungsspielraeume...
Was mich aber noch wesentlich mehr irritiert ist der Punkt 5. Ich zitiere:
Der Verein für Computergenealogie e. V. ist berechtigt, die von den Nutzungsberechtigten in genealogy.net eingestellten Beiträge und Web-Seiten vollständig oder auch auszugsweise unter Verwendung von Veröffentlichungsmedien jedweder Art (insbesondere in Druckwerken oder auf CD`s) zu publizieren und zu verwerten. Die Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein für Computergenealogie e. V. erfolgt unentgeltlich.
Die meisten der Homepage-Betreiber werden auf ihre Seiten ein Urheberrecht geltend machen wollen. Und wenn nicht, wollen sie zumindest in jedem Einzelfall danach gefragt werden, ob und inwieweit sie einer Fremdnutzung zustimmen. Punkt 5 bedeutet jedoch schlichtweg eine Enteignung des Forschers. Es heisst ja auch "Die Uebertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein (...) erfolgt unentgeltlich". Noch einmal: Er uebertraegt kostenlos seine NUTZUNGS- und VERWERTUNGSRECHTE. Damit verzichtet der Homepagebetreiber auf ALLE diese Rechte und zwar auch nachdem er genealogy.net verlassen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht unlauter ist. Wenn einem Familienforscher praktisch SAEMTLICHE Verwertungsrechte seiner Lebensarbeit streitig gemacht werden koennen, wenn der Homepagebetreiber erst jedes Mal eine Genehmigung einholen muss, wenn er seine Ergebnisse weitergeben oder publizieren will... - also bitte, selbst wenn das wahrscheinlich in der Praxis nicht durchgefuehrt wird, ist die alleine theoretische Moeglichkeit absolut haarstraeubend!!!!
Es handelt sich zwar nicht um EXKLUSIVE Verwertungsrechte, die man an den Computergenealogie-Verein abgeben muesste, auch die AUTORENRECHTE werden m.W. nicht damit abgegeben, aber diese Vereinbarung behindert den Author schon bei der event. Wahrnehmung der exklusiven Verwertungs- rechte, z.B. bei der Weitergabe an einen Verlag. Ich waere bereit, dem Computergenealogie-Verein die Genehmigung fuer die einmalige Nutzung zur Herausgabe einer genealogy.net CD fuer das Jahr 2000 zu geben. Fuer die darauf folgenden Jahre muesste dies wiederholt vereinbart werden. Die Autorenrechte bleiben auf jeden Fall unangetastet. Eine weitergehende kommerzielle Nutzung wird damit nicht automatisch erteilt.
Auch nach dem Ausscheiden von Nutzungsberechtigten aus dem Kreis der Nutzer ist der Verein für Computergenealogie e. V. berechtigt, die in die Allgemeinen Seiten eingestellten Beiträge des ausgeschiedenen Nutzers weiter zu verwenden, zu verwerten und/oder diese Beiträge ggf. dritten Personen zur weiteren Bearbeitung, Überarbeitung und Fortschreibung zu überlassen. An welche allgemeine Seiten wird da gedacht? Was waere mit den Autoren- rechten, Copyright, Autorennennung, etc. Ich wuerde vorschlagen, dass beim Ausscheiden eines Nutzers eine schriftliche Vereinbarung ueber die weitere Nutzung erfolgen muss. Als Beispiel nenne ich den Verkauf der "genealogy.com", nach welchem wir darauf bestanden haben, dass sie unsere Webseiten entfernen muessen, d.h. jeder Author hat seine Rechte wahrnehmen koennen.
Mit freundliche Gruessen, Dora