Heute wurde im Bundesgesetzblatt das "Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen fuer Informations- und Kommunikationsdienste" (kurz IuKDG :-) verkuendet, es tritt am 1. August 1997 in Kraft. Artikel 7 beinhaltet die Aenderung des Urheberrechtsgesetzes (tritt allerdings erst am 1.1.1998 in Kraft. 1. Par. 4 wird wie folgt gefasst: Sammelwerke und Datenbakwerke (1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhaengigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persoenliche geistige Schoepfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechtes oder verwandten Schutzrechtes, wie selbststaendige Werke geschuetzt (2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugaenglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermoelgichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes den Rest will ich jetzt nicht alles schreiben. Aber nach diesen Aussagen duerften die german genealogy pages in ihrer Gesamtheit urheberrechtlich geschuetzt sein. Noch ein Hinweis auf den damaligen *Zwischenfall* mit Compuserv: "Dienstanbieter sind fuer fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung" " Rainer -- -------------------------------------------------------------------------- Reinhold F. Herrmann | Email: RH@eics.com | Nur Untaetigkeit verschafft RH@genealogy.net | Langeweile --------------------------------------------------------------------------
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