AW: [webpages-l] Rahmenbedingungen zur Nutzung genealogy.net
Ich habe mir erlaubt, zuerst die URL zu korrigieren ;-) und fuege ein paar Fragen unten an :
---------- Von: Reinhold Herrmann[SMTP:rainer@retsys.eics.com] Gesendet: Samstag, 27. November 1999 13:21 An: webpages-l@genealogy.net Betreff: [webpages-l] Rahmenbedingungen zur Nutzung genealogy.net
........
Der genaue Text wurde von unserem "Hausjuristen" Hans-Juergen Wolf aufgestellt und ist derzeit in http://www2.genealogy.net/gene/tmp/up/pages/Nutzungsbedingungen.htm zu finden und steht erst einmal zur Diskussion offen.
--------------- 1. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, über genealogy.net ausschließlich genealogische oder für Nachbarwissenschaften relevante Inhalte einzustellen. Wie genau wird "genealogisch" definiert ? Wenn z.B. der Verfasser der Seiten sich selbst (mit Beruf und Hobby) vorstellen will, wuerde ich das nicht als "genealogischen Inhalt" bezeichnen - aber trotzdem sollte es erlaubt sein. 2. Das Einbinden von Links zu kommerziell ausgerichteten Seiten ... ist untersagt. Was ist kommerziell ? Wie sieht es mit den vom Verein vertriebenen Schriften aus ? Die werden ja schliesslich verkauft : darf ich das nicht mehr auf genealogy.net-Seiten sagen ? Schlimmer noch - darf ich nicht einmal mehr ein Link auf diese Informationen bei einem anderen Server einbinden ?? Wie sieht es aus, wenn ein Verein einen Auskunftsdienst betreibt und das Gebuehren finanzieren will ? Darf ich ueberhaupt noch Mitgliederwerbung auf genealogy.net-Seiten machen ?? 3. Privatpersonen und Vereine sind verpflichtet, zumindest in die Anfangsseite der von ihnen erstellten Seiten das nach den Vorgaben des Vereins für Computergenealogie e. V. standartisierte Logo des genealogy.net einzubinden. Ist "standartisiert" neue deutsche Rechtschreibung ? Doch zur Sache : ich habe bei den Schweizer Seiten schon vor den meisten anderen ein einheitliches Logo eingefuehrt - sh. z.B. http://swiss.genealogy.net/ Muss ich zusaetzlich jetzt das "G" noch obendraufsetzen ??????? Man kann das mit der "corporate identity" auch zu weit treiben. 4. Auf allen Seiten ist zudem eine vom Verein für Computergenealogie e. V. vorgegebene, einzeilige Rücksprungadressierung mit Verweisen auf das genealogy.net einzubinden. Wohin genau ? Natuerlich hat man (sinnvollerweise !) auf allen Seiten mehrere Ruecksprungadressen - aber soll ich jetzt auch von der hintersten der ueber 200 (!) von mir verwalteten Seiten einen Link auf die "Homepage" einbauen ? Damit wird jede Betreuung der Seiten bis auf weiteres blockiert, weil ich mit den "Nachruesten" beschaeftigt sein werde :-((. 5. Eine mißbräuchlich Nutzung im vorgenannten liegt insbesondere vor, - wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als mißbräuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits auf als mißbräuchlich bezeichnete Nutzungsmöglichkeiten verweisen; Heisst das, ich muss bei jedem Link, das ich einbaue, saemtliche dort vorhandenen Links kontrollieren, .... bis in alle Ewigkeit, weil ja irgendwanneinmal etwas Unerlaubtes auftauchen koennte, auf das ich dann "mittelbar" verweise ? Dafuer gibt es doch nur eine einzige Loesung : ich darf gar keine Links auf Fremdseiten mehr einbauen ! Ich muss ehrlich sagen - ein paar eindeutiger formulierte Regeln wuerden mich besser schlafen lassen, als diese Pauschalverbote : wo es sich nur um "Weitergabe gesetzlicher Verantwortung" handelt, braucht diese doch wohl nicht explizit abgeschrieben werden; so erspart man sich auch, bei sich evtl. aendernde Rechtsbeurteilung jedesmal die Regeln ueberarbeiten zu muessen ;-). Beste Gruesse - Wolf ---------------------- Wolf W. Seelentag, PhD, e-mail : wolf@swissmail.com Reherstr. 19, CH - 9016 St. Gallen, Switzerland Tel (home) : +41-71-2885121 Fax : +49-89-2443-91987 Tel (work) : +41-71-4942233
am 27-Nov-99 schrieb der ach so ferne Rechner von Seelentag Wolfhart Dr. KSSG_RO :
1. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, über genealogy.net ausschließlich genealogische oder für Nachbarwissenschaften relevante Inhalte einzustellen.
Wie genau wird "genealogisch" definiert ? Wenn z.B. der Verfasser der Seiten sich selbst (mit Beruf und Hobby) vorstellen will, wuerde ich das nicht als "genealogischen Inhalt" bezeichnen - aber trotzdem sollte es erlaubt sein.
Schwieriges Feld das du ansprichst! Ich persoenlich wuerde es fuer Privatpersonen erlauben, solange Genealogie den Schwerpunkt bildet. Moeglicherweise muss man hier noch nachsteuern.
2. Das Einbinden von Links zu kommerziell ausgerichteten Seiten ... ist untersagt.
Was ist kommerziell ? Wie sieht es mit den vom Verein vertriebenen Schriften aus ? Die werden ja schliesslich verkauft : darf ich das nicht mehr auf
Kommerziell bedeutet lediglich "auf Gewinn ausgerichtet". Angebote genealogischen Inhalts gemeinnuetziger Vereine (siehe Vereins-CD) fallen gem. Abgabenordnung nicht hierunter.
3. Privatpersonen und Vereine sind verpflichtet, zumindest in die Anfangsseite der von ihnen erstellten Seiten das nach den Vorgaben des Vereins für Computergenealogie e. V. standartisierte Logo des genealogy.net einzubinden.
Ist "standartisiert" neue deutsche Rechtschreibung ? Doch zur Sache : ich habe bei den Schweizer Seiten schon vor den meisten anderen ein einheitliches Logo eingefuehrt - sh. z.B. http://swiss.genealogy.net/ Muss ich zusaetzlich jetzt das "G" noch obendraufsetzen ??????? Man kann das mit der "corporate identity" auch zu weit treiben.
Derzeit wird an einem Standartlogo gearbeitet.
4. Auf allen Seiten ist zudem eine vom Verein für Computergenealogie e. V. vorgegebene, einzeilige Rücksprungadressierung mit Verweisen auf das genealogy.net einzubinden.
Wohin genau ? Natuerlich hat man (sinnvollerweise !) auf allen Seiten mehrere Ruecksprungadressen - aber soll ich jetzt auch von der hintersten der ueber 200 (!) von mir verwalteten Seiten einen Link auf die "Homepage"
Prinzipiell hatten wir das immer schon in unserer Musterseite so deklariert, dass es eine Ruecksprungadresse ins TOP gibt. Damit ist das eigentlich nichts neues. Dies jetzt auf die Schnelle in allen Seiten nachtraeglich zu verwirklichen ist sicherlich schwierig, aber wenn es in den neuen verwirklicht wuerde waere es nett. Gruss Rainer -------------------------------------------------------------------------- Reinhold F. Herrmann | Email: RH@buergernetz-erft.de | Es muss ein Ruck durch Buergernetz Erft | RH@genealogy.net | dieses Land gehen Genealogy Network | Tel/Fax: +49-2237-560032 | (Roman Herzog) --------------------------------------------------------------------------
Am Sat, 27 Nov 1999 15:12:41 +0100 erreichte mich folgende Nachricht:
Ich habe mir erlaubt, zuerst die URL zu korrigieren ;-) und fuege ein paar Fragen unten an :
ich habe da auch noch einige Fragen:
2. Das Einbinden von Links zu kommerziell ausgerichteten Seiten ... ist untersagt.
Problematisch. Die meisten Zaehler laufen mit Bannerwerbung... Und wer mal durch Genealogie-Homepages durchbrowsed wird feststellen, dass da sehr, sehr viele Links zu kommerziellen Seiten sind, z.B. Verlagen, Zeitschriften, Reisebueros, Programmanbietern usw. usw.
4. Auf allen Seiten ist zudem eine vom Verein für Computergenealogie e. V. vorgegebene, einzeilige Rücksprungadressierung mit Verweisen auf das genealogy.net einzubinden.
Auf ALLEN Seiten oder sind mit allen Seiten die Homepages, also die Einstiegsseiten gemeint.
Wohin genau ? Natuerlich hat man (sinnvollerweise !) auf allen Seiten mehrere Ruecksprungadressen - aber soll ich jetzt auch von der hintersten der ueber 200 (!) von mir verwalteten Seiten einen Link auf die "Homepage" einbauen ? Damit wird jede Betreuung der Seiten bis auf weiteres blockiert, weil ich mit den "Nachruesten" beschaeftigt sein werde :-((.
Ich haette das auf ueber 600 Seiten anzubringen :-)
5. Eine mißbräuchlich Nutzung im vorgenannten liegt insbesondere vor, - wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als mißbräuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits auf als mißbräuchlich bezeichnete Nutzungsmöglichkeiten verweisen;
<...>
Dafuer gibt es doch nur eine einzige Loesung : ich darf gar keine Links auf Fremdseiten mehr einbauen ! Wenn Du ruhig schlafen willst: So ist es.
Ich muss ehrlich sagen - ein paar eindeutiger formulierte Regeln wuerden mich besser schlafen lassen, als diese Pauschalverbote : Alles ist eindeutig und perfekt formuliert. Nach meinem Empfinden ist nur ein wenig zu viel reguliert. Und es bestehen kaum Auslegungsspielraeume...
Was mich aber noch wesentlich mehr irritiert ist der Punkt 5. Ich zitiere:
Der Verein für Computergenealogie e. V. ist berechtigt, die von den Nutzungsberechtigten in genealogy.net eingestellten Beiträge und Web-Seiten vollständig oder auch auszugsweise unter Verwendung von Veröffentlichungsmedien jedweder Art (insbesondere in Druckwerken oder auf CD`s) zu publizieren und zu verwerten. Die Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein für Computergenealogie e. V. erfolgt unentgeltlich. Auch nach dem Ausscheiden von Nutzungsberechtigten aus dem Kreis der Nutzer ist der Verein für Computergenealogie e. V. berechtigt, die in die Allgemeinen Seiten eingestellten Beiträge des ausgeschiedenen Nutzers weiter zu verwenden, zu verwerten und/oder diese Beiträge ggf. dritten Personen zur weiteren Bearbeitung, Überarbeitung und Fortschreibung zu überlassen. Die meisten der Homepage-Betreiber werden auf ihre Seiten ein Urheberrecht geltend machen wollen. Und wenn nicht, wollen sie zumindest in jedem Einzelfall danach gefragt werden, ob und inwieweit sie einer Fremdnutzung zustimmen. Punkt 5 bedeutet jedoch schlichtweg eine Enteignung des Forschers. Es heisst ja auch "Die Uebertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein (...) erfolgt unentgeltlich". Noch einmal: Er uebertraegt kostenlos seine NUTZUNGS- und VERWERTUNGSRECHTE. Damit verzichtet der Homepagebetreiber auf ALLE diese Rechte und zwar auch nachdem er genealogy.net verlassen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht unlauter ist. Wenn einem Familienforscher praktisch SAEMTLICHE Verwertungsrechte seiner Lebensarbeit streitig gemacht werden koennen, wenn der Homepagebetreiber erst jedes Mal eine Genehmigung einholen muss, wenn er seine Ergebnisse weitergeben oder publizieren will... - also bitte, selbst wenn das wahrscheinlich in der Praxis nicht durchgefuehrt wird, ist die alleine theoretische Moeglichkeit absolut haarstraeubend!!!!
In meinen Augen sollten die Nutzungsbedingungen auf maximal einer halben Seite in einigen wenigen Saetzen zusammen gefasst sein. Die Formulierungen sollten einem durchschnittlichen Familienforscher selbst beim fluechtigen Ueberfliegen verstaendlich und die darin enthaltenen Bestimmungen ohne grossen zeitlichen Aufwand einhaltbar sein. -- Gruesse von Wolfgang Naujocks (Wolfgang@Naujocks.de)aus Brackenheim, einem kleinen inmitten von Weinbergen gelegenen Staedtchen im Sueden. Meine Homepage mit 8.000 Namen in Danzig, West-/Ostpreussen: http://www.danzig.de, Listen: Danzig-L@genealogy.net, FaMOS@ecircle.de
Wolfgang Naujocks schrieb:
ich habe da auch noch einige Fragen: ich auch - eigentlich schliesse ich mich den Bedenken von Wolf, Wolfgang u.a. Webpage-lern an.
2. Das Einbinden von Links zu kommerziell ausgerichteten Seiten ... ist untersagt.
Problematisch. Die meisten Zaehler laufen mit Bannerwerbung... Und wer mal durch Genealogie-Homepages durchbrowsed wird feststellen, dass da sehr, sehr viele Links zu kommerziellen Seiten sind, z.B. Verlagen, Zeitschriften, Reisebueros, Programmanbietern usw. usw.
so ist es; ich habe von der Sudetenland-Einstiegsseite auch Links zu "privaten genealogie-Homepages" von Leuten mit Ahnen aus dem Sudetenland, diese haben sie oft bei kostenlosen providern mit entsprechender Werbung (gefaellt mir zwar auch nicht, aber soll ich sie deswegen ausschliessen?) Fuer den Inhalt kann ich absolut nicht gerade stehen - auch wenn ich sie am Anfang vor dem Verlinken anschaue, heisst es noch nicht, dass 1 Stunde spaeter dort nicht etwas anderes steht.
4. Auf allen Seiten ist zudem eine vom Verein für Computergenealogie e. V. vorgegebene, einzeilige Rücksprungadressierung mit Verweisen auf das genealogy.net einzubinden. Auf ALLEN Seiten oder sind mit allen Seiten die Homepages, also die Einstiegsseiten gemeint.
Das muss genau formuliert werden; ist es die im xland vorgegebene (vorgeschlagene) Leiste mit Links zu genealogy.net/gene/ Startseite, general help, etc. - oder was ist das? Ich haette da keine Lust, hunderte von Seiten wieder umzumodeln. Vorlaeufig gilt ja als Muster (fuer die Regionalseiten) immer noch die xland-Seite.
5. Eine mißbräuchlich Nutzung im vorgenannten liegt insbesondere vor, - wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als mißbräuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits auf als mißbräuchlich bezeichnete Nutzungsmöglichkeiten verweisen; <...> Dafuer gibt es doch nur eine einzige Loesung : ich darf gar keine Links auf Fremdseiten mehr einbauen ! Wenn Du ruhig schlafen willst: So ist es.
Ja, so ist es!! - damit koennten wir unsere bestehenden Seiten gleich loeschen und uns der Gartenarbeit widmen. Wie sollte denn die Kontrolle erfolgen und von wem?
Ich muss ehrlich sagen - ein paar eindeutiger formulierte Regeln wuerden mich besser schlafen lassen, als diese Pauschalverbote : Alles ist eindeutig und perfekt formuliert. Nach meinem Empfinden ist nur ein wenig zu viel reguliert. Und es bestehen kaum Auslegungsspielraeume...
Was mich aber noch wesentlich mehr irritiert ist der Punkt 5. Ich zitiere:
Der Verein für Computergenealogie e. V. ist berechtigt, die von den Nutzungsberechtigten in genealogy.net eingestellten Beiträge und Web-Seiten vollständig oder auch auszugsweise unter Verwendung von Veröffentlichungsmedien jedweder Art (insbesondere in Druckwerken oder auf CD`s) zu publizieren und zu verwerten. Die Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein für Computergenealogie e. V. erfolgt unentgeltlich.
Die meisten der Homepage-Betreiber werden auf ihre Seiten ein Urheberrecht geltend machen wollen. Und wenn nicht, wollen sie zumindest in jedem Einzelfall danach gefragt werden, ob und inwieweit sie einer Fremdnutzung zustimmen. Punkt 5 bedeutet jedoch schlichtweg eine Enteignung des Forschers. Es heisst ja auch "Die Uebertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Verein (...) erfolgt unentgeltlich". Noch einmal: Er uebertraegt kostenlos seine NUTZUNGS- und VERWERTUNGSRECHTE. Damit verzichtet der Homepagebetreiber auf ALLE diese Rechte und zwar auch nachdem er genealogy.net verlassen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht unlauter ist. Wenn einem Familienforscher praktisch SAEMTLICHE Verwertungsrechte seiner Lebensarbeit streitig gemacht werden koennen, wenn der Homepagebetreiber erst jedes Mal eine Genehmigung einholen muss, wenn er seine Ergebnisse weitergeben oder publizieren will... - also bitte, selbst wenn das wahrscheinlich in der Praxis nicht durchgefuehrt wird, ist die alleine theoretische Moeglichkeit absolut haarstraeubend!!!!
Es handelt sich zwar nicht um EXKLUSIVE Verwertungsrechte, die man an den Computergenealogie-Verein abgeben muesste, auch die AUTORENRECHTE werden m.W. nicht damit abgegeben, aber diese Vereinbarung behindert den Author schon bei der event. Wahrnehmung der exklusiven Verwertungs- rechte, z.B. bei der Weitergabe an einen Verlag. Ich waere bereit, dem Computergenealogie-Verein die Genehmigung fuer die einmalige Nutzung zur Herausgabe einer genealogy.net CD fuer das Jahr 2000 zu geben. Fuer die darauf folgenden Jahre muesste dies wiederholt vereinbart werden. Die Autorenrechte bleiben auf jeden Fall unangetastet. Eine weitergehende kommerzielle Nutzung wird damit nicht automatisch erteilt.
Auch nach dem Ausscheiden von Nutzungsberechtigten aus dem Kreis der Nutzer ist der Verein für Computergenealogie e. V. berechtigt, die in die Allgemeinen Seiten eingestellten Beiträge des ausgeschiedenen Nutzers weiter zu verwenden, zu verwerten und/oder diese Beiträge ggf. dritten Personen zur weiteren Bearbeitung, Überarbeitung und Fortschreibung zu überlassen. An welche allgemeine Seiten wird da gedacht? Was waere mit den Autoren- rechten, Copyright, Autorennennung, etc. Ich wuerde vorschlagen, dass beim Ausscheiden eines Nutzers eine schriftliche Vereinbarung ueber die weitere Nutzung erfolgen muss. Als Beispiel nenne ich den Verkauf der "genealogy.com", nach welchem wir darauf bestanden haben, dass sie unsere Webseiten entfernen muessen, d.h. jeder Author hat seine Rechte wahrnehmen koennen.
Mit freundliche Gruessen, Dora
Liebe Dora, am 28-Nov-99 schrieb der ach so ferne Rechner von dselig@sd.id.ethz.ch :
Wolfgang Naujocks schrieb:
ich habe da auch noch einige Fragen: ich auch - eigentlich schliesse ich mich den Bedenken von Wolf, Wolfgang u.a. Webpage-lern an.
2. Das Einbinden von Links zu kommerziell ausgerichteten Seiten ... ist untersagt.
Problematisch. Die meisten Zaehler laufen mit Bannerwerbung... Und wer mal durch Genealogie-Homepages durchbrowsed wird feststellen, dass da sehr, sehr viele Links zu kommerziellen Seiten sind, z.B. Verlagen, Zeitschriften, Reisebueros, Programmanbietern usw. usw.
so ist es; ich habe von der Sudetenland-Einstiegsseite auch Links zu "privaten genealogie-Homepages" von Leuten mit Ahnen aus dem Sudetenland, diese haben sie oft bei kostenlosen providern mit entsprechender Werbung (gefaellt mir zwar auch nicht, aber soll ich sie deswegen ausschliessen?) Fuer den Inhalt kann ich absolut nicht gerade stehen - auch wenn ich sie am Anfang vor dem Verlinken anschaue, heisst es noch nicht, dass 1 Stunde spaeter dort nicht etwas anderes steht.
das laesst sich vermeiden, indem Du sie auf die URL Datenbank auf genealogy.net verweist.
4. Auf allen Seiten ist zudem eine vom Verein für Computergenealogie e. V. vorgegebene, einzeilige Rücksprungadressierung mit Verweisen auf das genealogy.net einzubinden. Auf ALLEN Seiten oder sind mit allen Seiten die Homepages, also die Einstiegsseiten gemeint.
Das muss genau formuliert werden; ist es die im xland vorgegebene (vorgeschlagene) Leiste mit Links zu genealogy.net/gene/ Startseite, general help, etc. - oder was ist das? Ich haette da keine Lust, hunderte von Seiten wieder umzumodeln. Vorlaeufig gilt ja als Muster (fuer die Regionalseiten) immer noch die xland-Seite.
Das ist hiermit eigentlich gemeint. Hier mehr zu tun hat auch keinen sinn.
5. Eine mißbräuchlich Nutzung im vorgenannten liegt insbesondere vor, - wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als mißbräuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits auf als mißbräuchlich bezeichnete Nutzungsmöglichkeiten verweisen; <...> [...]
Ja, so ist es!! - damit koennten wir unsere bestehenden Seiten gleich loeschen und uns der Gartenarbeit widmen. Wie sollte denn die Kontrolle erfolgen und von wem?
Hier werden wir nachsteuern muessen. Wichtig ist hierbei aber, dass der Verein fuer computergenealogie als der Verantwortliche nicht zur Rechenschaft gezogen werden darf, fall derartige Links existieren. [...]
Wenn einem Familienforscher praktisch SAEMTLICHE Verwertungsrechte seiner Lebensarbeit streitig gemacht werden koennen, wenn der Homepagebetreiber erst jedes Mal eine Genehmigung einholen muss, wenn er seine Ergebnisse weitergeben oder publizieren will... - also bitte, selbst wenn das wahrscheinlich in der Praxis nicht durchgefuehrt wird, ist die alleine theoretische Moeglichkeit absolut haarstraeubend!!!!
Es handelt sich zwar nicht um EXKLUSIVE Verwertungsrechte, die man an den Computergenealogie-Verein abgeben muesste, auch die AUTORENRECHTE werden m.W. nicht damit abgegeben, aber diese Vereinbarung behindert den Author schon bei der event. Wahrnehmung der exklusiven Verwertungs- rechte, z.B. bei der Weitergabe an einen Verlag. Ich waere bereit, dem Computergenealogie-Verein die Genehmigung fuer die einmalige Nutzung zur Herausgabe einer genealogy.net CD fuer das Jahr 2000 zu geben. Fuer die darauf folgenden Jahre muesste dies wiederholt vereinbart werden. Die Autorenrechte bleiben auf jeden Fall unangetastet. Eine weitergehende kommerzielle Nutzung wird damit nicht automatisch erteilt.
Hier geht es nicht um kommerzielle Nutzung der Autorenrechte. Es geht hier lediglich darum, dass der Verein zb seine jaehrliche Vereins-CD pressen darf, ohne jedesmal aufwendig neu nachfragen zu muessen. Hier kann es gegebenenfalls auch darum gehen Projekte eines Mitgliedsvereines einem Nachfolgebeauftragten zu uebergeben, wenn der Erstbeauftragte nicht mehr durch den Mitgliedsverein beauftragt ist, etc. Gruss Rainer -------------------------------------------------------------------------- Reinhold F. Herrmann | Email: RH@buergernetz-erft.de | Es muss ein Ruck durch Buergernetz Erft | RH@genealogy.net | dieses Land gehen Genealogy Network | Tel/Fax: +49-2237-560032 | (Roman Herzog) --------------------------------------------------------------------------
Hallo Rainer und Arthur, damit ich meinen Vereinsoberen Rede und Antwort stehen kann hätte ich gern mal folgende Fragen beantwortet bekommen: 1. Weshalb muss ein Verein, der unter Genealogy.net eine Website einrichten will Mitglied des Vereins für Computergenealogie werden? Angesichts dieses Passus der Nutzungsbedingungen: "Ein Anspruch auf Erteilung einer Nutzungsberechtigung oder deren Fortbestand besteht nicht. Nutzungsberechtigungen werden widerruflich erteilt." erwirbt der beitretende Verein nur Pflichten, keine Rechte. 2. Wo/wann kann man die derzeit gültige Satzung einsehen? Die von 1998 dürfte ja wohl überholt sein. 3. Ab wann kann man ein für Vereine passendes Beitrittsformular runterladen? Versteht meine Anfrage bitte nicht als Gemecker, denn das sind genau die Fragen, die mir selbst gestellt werden, und ich kann nicht für etwas eintreten, was mir selbst unklar ist. -- Nick Rudnick "Wir sind die Vorfahren der Zukunft" Welzheim, Germany mailto:Rudnick@gmx.de http://privat.schlund.de/R/Rudnick/Index.htm PGP Public Keys: http://privat.schlund.de/R/Rudnick/PGP_keys.htm
Hallo Leute, vielen Dank zunaechst, fuer die ersten Rueckmeldungen zu den Rahmenbedingungen. Zu einigen angesprochenen Punkten aus meiner Sicht folgendes: 1. Es gibt verschiedene (und leider nicht immer sehr praezise formulierte) Punkte, die wir uns leider nicht aussuchen koennen, sondern sich als schlichte Weitergabe von Regelungen darstellen, die sich aus der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein fuer Computergenealogie e. V. (CompGen) und dem Buergernetz ergeben. 2. "Genealogische Inhalte" ist schon in einem sehr weiten Sinne zu verstehen und schliesst selbstverstaendlich eine persoenliche Vorstellung unter Nennung des Berufes und sonstiger Interessen nicht aus (es gibt schliesslich auch noch ein Leben ausserhalb der Genealogie). Es ist aber wirklich nicht erstrebenswert, wenn wir unter der Adresse genealogy.net zukuenftig auch Tips fuer z. B. Aquarianer finden (erschlagt mich nicht, war nur ein Beispiel und zu denen zaehle ich im uebrigen auch). Dem an sich nicht bestehenden Problem ist vielleicht schon durch den schlichten Verzicht auf das wohl in erster Linie stoerende Attribut "ausschliesslich" Rechnung zu tragen. 3. Der zugegebenermassen unscharfe Begriff "kommerziell" geht in die von Rainer Herrmann bereits beschriebene Richtung und soll der Sache nach nur gewinnorientierte (!) Aktivitaeten im weitesten Sinne (mithin auch "kohleorientierte Dienstleister") "ausbremsen". 4. Das Einbinden einer Ruecksprungadressierung ist keine Neuerung und das Einbinden des Logos - muss insbesondere fuer die Teamer ja nicht schon heute sein - sicher zweckmaessig. 5. Vorgesehene Regelungen zum Komplex "missbraeuchliche Nutzung" ergeben sich als Folge der mit dem Buergenetz bestehenden Vereinbarungen (siehe oben). Gegenwaertig ist im uebrigen kaum sicher vorhersehbar, wie sich z. B. unsere Rechtsprechung zur Frage der Zulaessigkeit von und zur Verantwortlichkeit fuer gesetzte Links entwickelt - hier ist in vielerlei Hinsicht Vorsicht geboten. Verweise auf Archive, Museen, Botschaften, Botschaften pp. werden sich kaum als problematisch erweisen, beruecksichtigt aber bitte, dass sich die Regelungen nicht primaer an die "Teamer", sondern auch (!) auf private "Homepagler" beziehen (muessen), die und deren Inhalte wir schlechterdings nicht kontrollieren koennen - wollt Ihr und/oder soll der Verein nebst seiner Organe dafuer eventuell den Kopf hinhalten ? Schoene Grueße aus Bremen Hans-Juergen Wolf Homepage mit Forschungshinweisen zur Familienforschung in Westpreußen http://www.westpreussen.de Noch mehr zur Quellenlage in Westpreußen ? http://www2.genealogy.net/gene/reg/WPRU/wprus_de.html
participants (6)
-
dselig@sd.id.ethz.ch
-
Hans-Jürgen Wolf
-
Reinhold Herrmann
-
Rudnick@t-online.de
-
Seelentag Wolfhart Dr. KSSG_RO
-
Wolfgang Naujocks