[webpages-l] Merkwuerdige Paragraphenreiterei
Liebe Kollegen, Ich gebe sonst selten meinen Senf dazu, stimme aber voll der Kritik an den "Nutzungsbedingungen" zu. Meine Seiten enthalten u.A. Adressen und Links zu Museen, Forschern, Bibliotheken, der slowakischen Botschaft etc pp, alles was eben fuer Genealogen, der in der Slowakei ueber Karpatendeutsche forschen wollen, nuetzlich sein koennte--und was der eine oder der andere auf einer Seite schreibt oder verlinkt, kann ich ja schlecht bestimmen bzw. permanent kontrollieren. Um mich kurz zu fassen, es scheint als ob der Heil'ge Buerokratius, Schutzpatron unseres armen Vaterlandes, wieder einmal zugeschlagen haette? Thomas Reimer Karpatendeutsche Seiten
am 27-Nov-99 schrieb der ach so ferne Rechner von ycrtmr@ix.netcom.com :
zu. Meine Seiten enthalten u.A. Adressen und Links zu Museen, Forschern,
Bibliotheken, der
slowakischen Botschaft etc pp, alles was eben fuer Genealogen, der in der Slowakei ueber Karpatendeutsche forschen wollen, nuetzlich sein koennte--und was der eine oder der andere auf einer Seite schreibt oder verlinkt, kann ich ja schlecht bestimmen bzw. permanent kontrollieren.
Das steht doch nirgendwo, dass dies nicht gelonkt werden koennte. Unter Punkt 3 heisst es: "Das Einbinden von Links zu kommerzeill ausgerichteten Seiten ...... ist untersagt" und ferner unter Punkt 6: "wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als missbraeuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits als missbraeuchlich bezeichnete Nutzungsmoeglichkeiten verweisen" Pkt 3 betrifft das Einbinden von Links zu direkten kommerziellen Seiten, wobei hier eher die private genealogische homepage gemeint ist, die auf *irgendeinen* kommerziellen Service verweist; eine Sammlung zb als Querverweis auf genealogische Programmhersteller und Bezugsadressen ist hiermit nicht gemeint. Sollte dies missverstaendlich sein, so muesste man in der Formulierung nachsteuern. Pkt 6 meint Links zu strafrechtlich relevanten Seiten. Hiermit ist auch nicht gemeint, dass folgelinks in letzter Konsequenz nachvollzogen werden muessten. Dies ist niemandem technisch moeglich. Ich gehe auch davon aus, dass dies in den rein genealogischen Seiten nahezu unwahrscheinlich ist, dass in eine strafrechtlich relevante Quelle verlinkt wuerde, aber theoretisch ist es eben moeglich.
Um mich kurz zu fassen, es scheint als ob der Heil'ge Buerokratius, Schutzpatron unseres armen Vaterlandes, wieder einmal zugeschlagen haette?
Ich bitte darum genau zu lesen. Ein grosser Teil der Bestimmungen schuetzt die Vereine, indem klar definiert wird, wer in ihrem Auftrag arbeitet. Zudem wissen wir dann ebenfalls ganz genau, wer was eigentlich macht. Bei dem derzeitigen Zuwachs an freiwilligen helfern ist das manchmal schon recht unklar und wir wollen (und koennen dann auch) damit verhindern, dass sich zb 2 Karpaten-Bearbeiter (nur um ein Beispiel zu nennen) wegen unklarer Kompetenzzuweisung in die Haare geraten. Ein weiterer Schwerpunkt ist es klare Verhaeltnisse in der weiteren Verwendung zu erlangen (in erster Linie Vereins-CD, aber auch diejenigen Daten, die uns die Vereine uebermitteln in unserem Sinne ins Netz stellen zu koennen). Die strafrechtlich relevanten Dinge (Pkt 6) muss ich unterschreiben und stehe mit meinem Kopf hierfuer (jedenfalls solange ich Vorsitzender des Traegervereins bin). Konsequenterweise muss der Traegerverein sie bis zum Endnutzer weiterreichen. Verstoesse hiergegen sind aber eher bei privaten Seiten oder mailinglisten wahrscheinlich, kaum bei Vereinsseiten oder den regionalen Seiten. Eine weitere Zielrichtung ist ein (sanfter) Zwang zur Mitgliedergewinnung. Vereine und Einzelpersonen, die Mitglied im Verein fuer computergenealogie sind verleihen uns in der deutschen genealogischen Szene mehr Gewicht. Die Vergabe klarer Richtlinien ist auch entscheidend fuer die vermutete Serioesitaet. Gruss Rainer -------------------------------------------------------------------------- Reinhold F. Herrmann | Email: RH@buergernetz-erft.de | Es muss ein Ruck durch Buergernetz Erft | RH@genealogy.net | dieses Land gehen Genealogy Network | Tel/Fax: +49-2237-560032 | (Roman Herzog) --------------------------------------------------------------------------
Am Sat, 27 Nov 1999 18:13:56 +0100 (CET) schrieb Reinhold Herrmann: <...>
Ein weiterer Schwerpunkt ist es klare Verhaeltnisse in der weiteren Verwendung zu erlangen (in erster Linie Vereins-CD, aber auch diejenigen Daten, die uns die Vereine uebermitteln in unserem Sinne ins Netz stellen zu koennen).
Nun ja, dagegen ist ja gar nichts einzuwenden. Nur wuerde ich die Forscher eben um eine Genehmigung fuer eine GENAU DEFINIERTE und eingeschraenkte Nutzung bitten und nicht die unwiderrufliche UEBERTRAGUNG der Verwertungs- und Nutzungsrechte zur Voraussetzung machen. Solche Formulierungen wirken abschreckend und sind mit Sicherheit kontraproduktiv. Ein Punkt moechte ich auch zu den Mailinglisten sagen. Teilnehmer in Mailinglisten aeussern sich INNERHALB der Mailinglisten. Ich habe vor einer Weile einen Thread in einer Rechts-Newsgroup gelesen, in der von fachlicher Seite betont wurde, dass das nichtoeffentlich sei. Gut, das mag umstritten sein, aber alles was in einer Mailingliste passiert, DARF auf keinen Fall weiterverwendet werden, wenn dazu nicht die ausdrueckliche Zustimmung der Mail-Autoren existiert. Und die wirst Du von einem neuen Subscriber kaum bekommen... <...>
Eine weitere Zielrichtung ist ein (sanfter) Zwang zur Mitgliedergewinnung. Vereine und Einzelpersonen, die Mitglied im Verein fuer computergenealogie sind verleihen uns in der deutschen genealogischen Szene mehr Gewicht. Die Vergabe klarer Richtlinien ist auch entscheidend fuer die vermutete Serioesitaet.
Vereinsmitgliedschaften sind eine Spezialitaet der Deutschen. Es gibt nicht umsonst den Witz: "Treffen sich zwei Deutsche. Was machen sie als erstes? Sie gruenden einen Verein..." Eine Vereinsmitgliedschaft bringt erst einmal gar nichts. Und wenn Zwang (ob sanft oder auch nicht) ausgeuebt wird, erst recht nix. Ob und wem "mehr Gewicht in der deutschen genealogischen Szene" verliehen wird haengt u.a. von der Kompetenz, der Tuechtigkeit, aber auch von einer gehoerigen Portion Glueck ab. Aber selbst Glueck ist nicht von Dauer, wenn nicht hart dafuer gearbeitet wird. Und dazu gehoert eine permanente selbstkritische Ueberpruefung eigener Ziele und der Wege die dahin fuehren sollen. Ich habe - gelinde gesagt - Zweifel, ob diese Richtlinien, so perfekt und unangreifbar sie auch formuliert sein moegen, den angestrebten Zielen sonderlich foerderlich sind. Und einige Punkte der augenblicklichen "klaren Richtlinien" werden sicherlich bei dem Einen oder Anderen auch Fragen nach der Seriositaet aufwerfen. -- Gruesse von Wolfgang Naujocks (Wolfgang@Naujocks.de)aus Brackenheim, einem kleinen inmitten von Weinbergen gelegenen Staedtchen im Sueden. Meine Homepage mit 8.000 Namen in Danzig, West-/Ostpreussen: http://www.danzig.de, Listen: Danzig-L@genealogy.net, FaMOS@ecircle.de
Sorry, Wolfgang Naujoks war in der Liste noch eingetragen, ihm ist allerdings mittlerweile die Legitimation seitens der AGOfF entzogen worden. Rainer am 27-Nov-99 schrieb der ach so ferne Rechner von Wolfgang Naujocks :
Am Sat, 27 Nov 1999 18:13:56 +0100 (CET) schrieb Reinhold Herrmann:
<...>
Ein weiterer Schwerpunkt ist es klare Verhaeltnisse in der weiteren Verwendung zu erlangen (in erster Linie Vereins-CD, aber auch diejenigen Daten, die uns die Vereine uebermitteln in unserem Sinne ins Netz stellen zu koennen).
Nun ja, dagegen ist ja gar nichts einzuwenden. Nur wuerde ich die
Reinhold F. Herrmann | Email: RH@buergernetz-erft.de | Es muss ein Ruck durch Buergernetz Erft | RH@genealogy.net | dieses Land gehen Genealogy Network | Tel/Fax: +49-2237-560032 | (Roman Herzog) --------------------------------------------------------------------------
On Sat, 27 Nov 1999, Reinhold Herrmann wrote:
Unter Punkt 3 heisst es: "Das Einbinden von Links zu kommerzeill ausgerichteten Seiten ...... ist untersagt"
und ferner unter Punkt 6: "wenn mittelbar oder unmittelbar auf Internetressourcen hingewiesen oder verwiesen wird, die vorstehend als missbraeuchlich bezeichneten Inhalte, Daten oder Informationen enthalten oder ihrerseits als missbraeuchlich bezeichnete Nutzungsmoeglichkeiten verweisen"
Pkt 3 betrifft das Einbinden von Links zu direkten kommerziellen Seiten, wobei hier eher die private genealogische homepage gemeint ist, die auf *irgendeinen* kommerziellen Service verweist; eine Sammlung zb als Querverweis auf genealogische Programmhersteller und Bezugsadressen ist hiermit nicht gemeint. Sollte dies missverstaendlich sein, so muesste man in der Formulierung nachsteuern.
Wobei aber eindeutig die Seiten der Programmhersteller *kommerziell* sind, z.B. GES-2000, GenProfi, ... Ebenso problematisch: Links zu Verlagen (Starke, Degener; aber auch kleinere lokale Verlage - z.B. Varia -, die quasi 0-auf-0 herauskommen (Nachweis?)) Wie sieht es mit den Bezugsadressen für Ortssippenbücher aus, sind die kommerziell? (Bei manchen sicher, bei anderen 0-auf-0.) Insofern müsste Pkt 3 genauer formuliert werden und möglichst eine "Prüfstelle" eingerichtet werden, wo man für einzelne spezielle Seiten eine definitivve Antwort erhält, ob die Seite als kommerziell gewertet wird. Wie gehen wir auch mit den "Altlasten" um, auf denen Links zu kommerziellen Genealogen/Datenbanken/... aufgeführt sind? Bestandsschutz bis zur nächsten Überarbeitung?
Ein weiterer Schwerpunkt ist es klare Verhaeltnisse in der weiteren Verwendung zu erlangen (in erster Linie Vereins-CD, aber auch diejenigen Daten, die uns die Vereine uebermitteln in unserem Sinne ins Netz stellen zu koennen).
Der Pkt 5 geht m.E. aber weit über das erforderliche hinaus! Vorschlag (Nicht-Jurist): Für von Nutzungsberechtigten in genealogy.net eingestellten Beiträge und Web-Seiten wird dem Verein für Computergenealogie für die Dauer von ... [z.B. 5] Jahren das nicht-ausschließliche Recht der Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) übertragen. Insbesondere räumt der Nutzungsberechtigte dem Verein das Nutzungsrecht ein, die Seiten vollständig oder auch auszugsweise unter Verwendung von Veröffentlichungsmedien jedweder Art (insbesondere in Druckform oder auf CD´s) zu publizieren und zu verwerten. Die Übertragung dieser vorgenannten Rechte auf den Verein für Computergenealogie e.V. erfolgt unentgeltlich. Auch nach einem Ausscheiden von Nutzungsberechtigten aus dem Kreis der Nutzer ist der Verein berechtigt, die in die Allgemeinen Seiten [=Definition, was wird dadurch umfasst, auch /gene/vereine/?] eingestellten Beiträge des ausgeschiedenen Nutzers weiter zu verwenden und zu verwerten. Soweit zumutbar kann der Verein beim Ausscheiden eines Nutzungsberechtigten von diesem die Zustimmung verlangen, diese Beiträge einer dritten Person zur weiteren Bearbeitung, Überarbeitung und Fortschreibung zu überlassen. Davon ist nicht betroffen das Veröffentlichungsrecht des Nutzungsberechtigten. Dieser hat ausdrücklich das Recht, seine Beiträge in Fachzeitschriften, eigenen Web-Seiten u.ä. zu veröffentlichen. Vorteile: - zeitliche Begrenzung der Rechts-Übertragung. - Der Verein kann die Seiten i.Allg. nach Ausscheiden eines Nutzers auf neue Bearbeiter übertragen, objektiv unzumutbar wird es jedoch sicher, wenn der Nutzungsberechtigung entzogen wird, die Nutzungsbedingungen gravierend inhaltlich geändert werden (Pkt 2.), oder der neue Bearbeiter unzumutbar ist (ich würde z.B. für mich eine weitere Bearbeitung durch die Raubkopierer von heilbronn-neckar als unzumutbar ansehen). - Die Autoren dürfen ihre eigenen Forschungen trotzdem noch publizieren (keine totale Enteignung, wei bereits von Wolgang Naujocks kritisiert). Gruß Volker --------------------------------------------------------------- Dr. Volker Milbrandt Email: milbrandt@gmx.de Am Wolfsberg 5, D-70597 Stuttgart, Tel. (privat) 0711 - 7286036
participants (4)
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Reinhold Herrmann
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Volker Milbrandt
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Wolfgang Naujocks
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