[webpages-l] Nutzungsbedingungen
Hallo Leute, es gibt doch wirklich keinen Grund, in Aufruhr zu verfallen und/oder gleich die Zusammenarbeit aufzukuendigen. Wir reden hier ueber ein Regelwerk, dem gegenwaertig nicht Verbindlichkeit beigemessen wird, sondern dem allein der Zweck zukommt, als Diskussionsgrundlage zu dienen. Die bisher eingegangenen Rueckmeldungen betreffen zusammenfassend die Komplexe "kommerzielle Links", "Logo und Rueckadressierung", sowie die "Verwertungsrechte". Ich habe einmal versucht, die dazu aus Euren Reihen bisher gekommenen "Anregungen und Bedenken" - die erwuenscht waren und in vielerlei Hinsicht ja auch ihre Berechtigung haben - aufzugreifen und umzusetzen. Das "modifizierte Produkt" steht jetzt unter /gene/tmp/up/pages/nutzungsbed.html zum "Abschuß" bereit. Arthur`s mehr oder weniger gleichzeitig hereingereichtes "update" - bei mir gerade erst eingelaufen - habe/hatte ich bereits noch ein wenig weitergehend bearbeitet. Vorab deshalb und (vorerst ohne Beruecksichtigung der Anmerkungen von Arthur) vorab folgendes: a) Es koennte in der Tat zweckmaessig sein, noch ein wenig deutlicher zu sagen, was konkret eigentlich an Ressourcen zur Verfuegung gestellt werden kann - Klaus Peter Wessels hat dies gerade eben bereits angedeutet. b) Strukturell und terminologisch ist zwischen "Allgemeinen Seiten" (= Team-Seiten), "Vereinsseiten" (= Seiten genealogischer oder historischer Vereine) und "Privaten Seiten" (= Seiten, die den beiden erstgenannten Kategorien nicht zuzuordnen sind). c) Der Themenkreis "Logo und Ruecksprungadressierung" (Ziffer 3. der "Bedingungen") hat jetzt die von Klaus Peter Wessels vorgeschlagene Fassung erhalten, die aus meiner Sicht den grossen Vorteil hat, die hier gewuenschte Zweckmaessigkeit mit Flexibilitaet zu verbinden. d) Der Themenkreis "kommerzielle Links" (ebenfalls Ziffer 3. der "Bedingungen") war zwingend zu "entschaerfen" und hat aus meiner Sicht jetzt eine Fassung, mit der man/frau leben kann, oder ? Loesungs- und diskussionsbeduerftig ist vielleicht noch der Komplex Werbung/Bannerwerbung. Auf den "Vereins- und Team-Seiten" wird dies wahrscheinlich ein eher theoretisches Problem bleiben, fuer die "Privaten Seiten" muss darueber aber schon nachgedacht werden, weil aus vereins- und steuerrechtlichen Gruenden in jedem Falle verhindert werden muss, dass die Gemeinnuetzigkeit von CompGen dadurch zur Disposition gestellt wird. Ich habe dazu momentan `mal ein - nach juristischer Terminologie - "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" eingebaut, worueber bitte laut nachgedacht werden moege. e) Der Komplex "Verwertungsrechte" (Ziffer 5. der "Bedingungen") wurde von mir ebenfalls modifiziert. Grundlegende "Freibriefe" fuer CompGen waren insoweit nicht gewollt, waren in der Erstfassung - den Schuh ziehe ich mir an - allerding nicht besonders gluecklich formuliert. Es ist jetzt (hoffentlich) klarer herausgearbeitet, dass es sich um ein "einfaches (kein ausschliessliches !) Verwertungsrecht" handelt, das sich auf die Vereinsseiten und die Allgemeinen Seiten (Team-Seiten) beschraenkt und die Herausgabe der "Jahres-CD" durch CompGen rechtfertigen soll. Die Verwertungs- und Nutzungsrechte der Autoren bestehen daneben selbstverstaendlich fort. Die Verwertungsrechte von CompGen beziehen sich bezueglich der Vereinsseiten im uebrigen nicht auf etwaige Datenbanksysteme (einschliesslich der darin eingestellten Daten) - eine Ausnahme muss evtl. noch fuer FOKO als vereinsuebergreifendes Projekt formuliert werden - und die Verwertungsrecht enden auch automatisch ("aufloesende Bedingung"), wenn Vereine Ressourcen von genealogy.net nicht mehr in Anspruch nehmen. Schwieriger ist es mit den Allgemeinen Seiten (Team-Seiten). Hier hielte ich es aus Kontinuitaetsgruenden schon fuer zweckmaessig, CompGen auch im Falle des Ausscheidens des jeweiligen Autors zu ermaechtigen, die Seiten weiter zu nutzen, fortzuschreiben und ggf. zu ueberarbeiten. Ist dieser Vorschlag konsensfaehig ? f) Die Regelungen unter Ziffer 6. sind eine schlichte Weitergabe dessen, was der Kooperationsvertrag mit dem Buergernetz vorsieht. Ueber Sinn und Unsinn dieser Passagen laesst sich der Sache nach kaum streiten, weil sich dort letztendlich nur Regelungen finden, die gesetzlich abgesichert und deshalb in jedem Falle zu beachten sind. Eine (schreibtechnische) Ungenauigkeit hatte sich allerdings bei den dort angesprochenen unmittelbaren/mittelbaren Links eingeschlichen, die nur dann als "missbraeuchlich" angesehen werden koennen, wenn sie "bewusst" (d. h. bezueglich der verlinkten Inhalte wissentlich) eingebaut werden. Insoweit ist der Text korrigiert, so dass er auch insoweit den gesetzlichen Vorgaben entspricht (wen`s interessiert: § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste - alle einschlaegigen Texte nebst diverser Gerichtsenscheidungen zum Thema abrufbar unter http://www.online-recht.de ). In diesem Sinne und mit diskussionsfreudigen Gruessen aus Bremen Hans-Juergen Wolf
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Hans-Jürgen Wolf