Re: [webpages-l] Rechtslage bei antiquarischen Buechern
4 Oct
1999
4 Oct
'99
4:32 p.m.
At 10:17 AM 10/4/99 +0200, Arthur wrote:
On Mon, 4 Oct 1999, Frank Leiprecht wrote:
Hallo,
da ich mit dem Gedanken spiele, nach meinen aktuellen Projekten das eine oder andere nicht mehr im Buchhandel erhaeltliche Buch abzutippen und als Datei zur Verfügung zu stellen, muesste ich wissen, wie das mit dem Urheberrechtschutz ist. Darf ich einfach ein Buch abtippen und ins Netz stellen? Gibt es dafuer Altersgrenzen oder sonstige Grenzen?
Das Urheberrecht erlischt meines Wissens 90 Jahre nach dem Tod des Autors.
I think it may be more complicated than that. There is some information at http://www.lawstreet.com/lawguide/FECODUR.html Rick
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Richard Heli